Posts Tagged With '§ 176c StGB'

Juli 18, 2026

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verurteilt den mutmaßlich heterosexuellen Pflegevater mit einer pädophilen Nebenströmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verurteilt den mutmaßlich heterosexuellen Pflegevater mit einer pädophilen Nebenströmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren

Wichtige Teile der Hauptverhandlung haben unter Anschluss der Öffentlichkeit stattgefunden: Die einzige Informationsquelle ist die mündliche Urteilsverkündung der Richterin Schick

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim verkündet das Urteil mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren. Richterin Schick beginnt ihre Begründung mit den Worten: “ Das Kind wußte, was es zu tun hat“. Damit meinte Schick ein Video von rund 30 Minuten, welches unter Ausschluss der Öffentlichkeit Inaugenschein genommen worden war: Vaginal- Anal- und Oralverkehr zwischen dem Pfegevater & der Pflegetochter. In dem Video soll erkennbar gewesen sein, dass das Mädchen diese sexuellen Handlungen nicht das erste Mal praktiziert hat…! Der Pflegevater soll sich am 1. Verhandlungstag, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit, geäußert haben: „Ich habe meine Pflegetochter abgöttisch geliebt“….! Die Gerichte orientieren sich bei ihrer Urteilsfindung nahezu immer an den Inhalten der Gutachten. Die Aussage des Gutachters hat ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Demnach soll der Pflegevater deshalb ein Heterosexueller mit einer pädophilen Nebenströmung sein, weil er auch mit seiner Ehefrau(Pflegemutter) ein intensives Sexualleben praktiziert hat….! Nur er selbst wird erkennen und dann wissen müssen, ob er nun ein sogenannter Ersatzhandlungstäter ist oder ein kernpädophiler Girllover. Die sexuelle Identität eines Pädophilen/Pädosexuellen ist durch eine Therapie nicht veränderbar. Wohl aber kann eine pädophile Nebenströmung durch eine Therapie auf heterosexuelle Erwachsene gerichtet werden….“Lesen Sie den vollständigen Prozessbericht mit einem Klick aus weiterlesen…

Juni 09, 2026

Anträge zu § 176 ff. + 184b StGB(u.a.): Justizministerkonferenz von Bund & Ländern am 11. und 12. Juni 2026 in Hamburg

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Anträge zu § 176 ff. + 184b StGB(u.a.): Justizministerkonferenz von Bund & Ländern am 11. und 12. Juni 2026 in Hamburg

Ausweitung der Anzeigepflicht (§ 138 StGB): Hamburg hat einen Antrag eingebracht, der die Planung schwerer Sexualstraftaten nach § 176 StGB unter Strafe stellt

Die nächste Justizministerkonferenz von Bund & Ländern findet in Hamburg statt. Eigentlich sollte man glauben, dass durch die ständigen Verschärfungen im Sexualstrafrecht nun alle sogenannten „Schutzlücken“ geschlossen sein müssten. DAS ist leider ein Irrtum.  Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina(GRÜNE) hat noch eine Idee: Ausweitung der Anzeigepflicht (§ 138 StGB): Hamburg hat einen Antrag eingebracht, der die Planung schwerer Sexualstraftaten nach § 176 StGB unter Strafe stellt. Bislang gilt die Pflicht zur Anzeige geplanter Taten nur für Delikte wie Mord oder Raub. Dies soll explizit auf geplante Taten zum Nachteil von Kindern ausgeweitet werden. Außerdem sollen schon wieder die Verjährungsfristen verlängert werden. In der gesamten Rechtswissenschaft ist schon lange erwiesen, dass Strafrechtsverschärfungen zu keinem besseren Kinderschutz führen. Von einer auf Evidenz basierenden Kriminalpolitik kann schon seit vielen Jahren keine Rede mehr sein. Bei der Anzeigepflicht haben sich in der Vergangenheit sogar Kinderschutz- und Opfervereine dagegen ausgesprochen. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Bundesländer sich der GRÜNEN Gallina bei der Justizminister/Innen-Konferenz anschließen. Zuständig ist ohnehin das Bundesjustizministerium. Alle Beschlüsse werden am Freitag, den 12. Juni 2026, veröffentlicht…

September 19, 2024

Im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen 74-jährigen Mann wegen Kuss an 11-jährigem Mädchen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Im Namen des Gesetzgebers: Amtsgericht Pforzheim verurteilt einen 74-jährigen Mann wegen Kuss an 11-jährigem Mädchen

Unrecht im Namen des Gesetzgebers & Amtsrichterin Gauß: Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung ist unverhältnismäßig

Das Amtsgericht Pforzheim hat einen 74-jährigen Mann wegen einem vom 11-jährigen Mädchen nicht gewollten Kuss zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. K13online war bei dieser Gerichtverhandlung nicht LIVE dabei, sodass wir uns lediglich auf den Artikel bei PZ-News beziehen können. Demnach soll der Mann dem Mädchen laut Staatsanwaltschaft einen Kuss auf den Mund gegeben haben und nicht auf die Wangen, wie der Angeklagte behauptete. Der Gesetzgeber sieht darin gemäß § 176 StGB einen sexuellen Missbrauch von Kindern, wobei die Mindeststrafe bei einem Jahr liegt. Amtsrichterin Gauß ist zwei Monate darüber hinaus gegangen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil die notwendige Erheblichkeit der „sexuellen Handlung“ nicht vorliege. Der Gesetzgeber lässt den Gerichten beim Verbrechtsstraftatbestand von einem Jahr nicht die Möglichkeit, solche Verfahren einzustellen oder lediglich einen Strafbefehl/Geldstrafe zu verhängen. Dennoch hätte die Richterin Gauß das Mindeststrafmaß von einen Jahr anwenden können. Das primäre Unrecht liegt jedoch beim Gesetzgeber mit seinen verrückten Gesetzen: Gegen Unrecht hilft nur Widerstand! PZ-News schreibt in der Überschrift von einem Zungenkuss, jedoch geht dies aus dem Inhalt des Artikels nicht hervor. Wäre es um einen Zungenkuss gegangen, den der Gesetzgeber im § 176c Abs. 2 Nr 2a StGB als Straftatbestand „mit dem Eindringen in den Körper“ bezeichnet, dann liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren Knast, weil eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich ist. Der Gesetzgeber zeichnet den gesamten Grundtatbestand im § 176c StGB als „schweren sexuellen Missbrauch von Kindern“. Weder ein Kuss auf die Wange oder ein Kuss auf den Mund oder ein Zungenkuss kann so erheblich sein, dass eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr der „Tat“ und „Schuld“ angemessen ist. Wenn ein vom Kind nicht gewollter Kuss überhaupt strafbar sein soll, dann muss der Gesetzgeber den Gerichten die Möglichkeit eines geringen Strafmaßes wie einem Strafbefehl bzw. Geldstrafe einräumen. K13online wird in absehbarer Zeit eine weitere Petition zum Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen. Diese politische Eingabe wird bei openPetition zur Mitzeichnung bereitgestellt werden…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.