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Juli 04, 2026

Angeklagt wegen § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB: Pforzheimer Zeitung(PZ) & Badische Neusten Nachrichten(bnn) berichten vom 1. Verhandlungstag

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Angeklagt wegen § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB: Pforzheimer Zeitung(PZ) & Badische Neusten Nachrichten(bnn) berichten vom 1. Verhandlungstag

Als Prozessbeobachter einer pädophilen Redaktion haben wir oftmals eine andere Sichtweise auf die Beweisaufnahme: Vom 2. Verhandlungstag am 8. Juli werden wir wieder LIVE berichten

Vor dem Landgericht Karlsruhe wird in der Außenstelle Pforzheim wieder einmal ein Fall von § 176 ff. StGB und § 184 ff. StGB verhandelt. Wieder ist die Richterin Diana Schick die Vorsitzende der Strafkammer. Auch Rechtsanwalt Cornelius Schaffrath hat wieder die Verteidigung des 56-jährigen Angeklagten übernommen, der mit seiner 7-jährigen Pflegetochter eine sexuelle Beziehung gepflegt haben soll. Bei den Kinder- und Jugendpornos soll auch seine heute 30-jährige lebliche Tochter im Alter von 14 Jahren dabei sein. Die Pforzheimer Zeitung(PZ) und die Badischen Neusten Nachrichten(bnn) haben über den 1. Verhandlungstag mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft berichtet. Der 56-Jährige machte lediglich Angaben zur Person, aber äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. K13online zitiert aus den beiden Artikeln, die nur über eine Bezahlschranke gelesen werden können. Mit zwei Abos liegen uns die vollständigen Artikel vor. Als Prozessbeobachter einer pädophilen Redaktion haben wir oftmals eine andere Sichtweise auf die Beweisaufnahme. Ebenso zu den Berichterstattungen der Journalisten/innen der Mainstream-Medien. Vom 2. Verhandlungstag am 8. Juli werden wir wieder LIVE berichten. Wie immer bei öffentlichen Auftritten steht der Inhaber dieses Weblogs als Ansprechpartner zum Pädophilie-Thema bereit. Im Rahmen unsere Gefangenenhilfe – auch für Angehörige von Pädophilen – bieten wir unsere Hilfestellungen an. Erst kürzlich wurde dieses Angebot von der Mutter eines verurteilten Pädophilen angenommen und es gab ein persönliches Treffen mit Dieter Gieseking. Gegen das Urteil des Landgerichtes wurde Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) eingelegt. Alle Verfahrensbeteiligte dieser Deliksarten können jederzeit mit uns in Kontakt treten…

Januar 14, 2026

Lucky Eddie erneut vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Nachschlag von einem Jahr & 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Kinderpornos

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Lucky Eddie erneut vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim: Nachschlag von einem Jahr & 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Kinderpornos

Rechtsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft & Verteidigung & Gericht: Neun Monate gelten wegen überlanger Verfahrensdauer(teilweise Verschleppung) als vollstreckt

„Lucky Eddie“ wurde vor rund sechs Jahren(2019) schon wegen Kinderpornos zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt, die er bis Endstrafe abgesessen hat. Während seines Strafvollzuges konnten jedoch weitere Datenträger etc. entschlüsselt werden, sodass es erneut zu dieser Gerichtsverhandlung gekommen ist. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer und teilweise Verfahrensverschleppung gab es schon am 1. Verhandlungstag ein Rechtsgespräch aller Verfahrensbeteiligten. 2. Verhandlungstag: Nach einer Stunde Beratung verkündigte der Vorsitzende Richter Heidrich seine mündliche Urteilsbegründung: Ein Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Davon gelten neun Monate wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt. Weitere Auflagen gibt es nicht, lediglich ein Umzug muss gemeldet werden. Es sind keine weiteren Straftaten von „Lucky Eddie“ zu erwarten. Er habe sich schon rund drei Jahre nach seiner Entlassung straffrei bewährt. Durch die verkürzte Beweisaufnahme & das Geständnis sind vier weitere Verhandlungstage entfallen. Die schweren Haftbedingungen hätten im Strafvollzug auch zu Depressionen geführt. Die Hauptverhandlung wurde geschlossen. Eine Revision wird nicht erwartet. Zu Beginn des 2. Verhandlungstages schlug der Vorsitzende Richter Heidrich für die Plädoyers den Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Der Verteidiger Schaffrath stimmte diesem Vorschlag zu. Der Staatsanwalt widersprach diesem Vorschlag mit Blick auf die anwesenden Journalisten vom SWR und K13online deutlich. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete den folgenden Beschluss: Die Öffentlichkeit wird zugelassen. K13online begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Zum Prozessbericht gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.