Kriminalität: Straftatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener(§ 189 StGB) ist nach Rechtsauffassung von K13online zwar erfüllt, aber kann gemäß § 194 Abs. 2 i. V. mit § 77 Abs. 2 StGB nur auf Antrag von Angehörigen strafrechtlich verfolgt werden
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) hat eine neue LÜGEN-KAMPAGNE gegen den im Jahre 2008 verstorbenen Prof. Dr. Helmut Kentler gestartet. Die Artikel & besonders die Podcasts verfolgen das abscheuliche und widerwärtige Ziel, dass zu Lebzeiten von Prof. Dr. Kentler gewonnene Ansehen nachhaltig zu verunglimpfen und zu schädigen. Die HAZ-Journalisten Jutta Rinas & Rolf Rosenstock bezeichnen den offen homosexuellen Kentler als Pädophilen und Missbrauchstäter. Eine solche Diffamierung & Verunglimpfung ist im höchsten Maße kriminell. Der Straftatbestand des § 189 StGB ist nach Rechtsauffassung von K13online zwar erfüllt, aber kann gemäß § 194 Abs. 2 i. V. mit § 77 Abs. 2 StGB nur auf Antrag von Angehörigen strafrechtlich verfolgt werden. Aus aktuellem Anlass fordern wir deshalb den Gesetzgeber zur Erweiterung des Straftatbestandes in § 189 StGB auf. Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, damit solche Lügen-Kampagnen strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch presserechtlich zeugen die Artikel & Podcasts von krimineller Energie. Wir verurteilen den „Journalismus“ von Rinas & Rosenstock auf das Schärfste und rufen zum Protest an die HAZ sowie die Leibniz-Universität Hannover auf. Im Rückblick erinnern wir an den Vortrag von Dr. Teresa Nentwig an der Uni Hannover, woran K13online im Jahre 2018 teilgenommen hatte…
Der pädophile Professor und die Kinderschänder: Der Fall Kentler hier im neuen HAZ-Podcast
Teil 2 des neuen HAZ-Podcasts: Der Fall Kentler – der pädophile Professor und die Kinderschänder
https://www.podcast.de/podcast/3654898/kentler-missbrauch-mit-system
Universitätsprofessor, Medienstar, Missbrauchstäter: Warum die HAZ den Fall Helmut Kentler in einem Podcast neu aufrollt
https://de.wikipedia.org/wiki/Verunglimpfung_des_Andenkens_Verstorbener







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Von: [email protected]
Gesendet: Donnerstag, 6. November 2025 17:51
An: ‚[email protected]‘
Cc: ‚[email protected]‘
Betreff: K13online News zu Ihrem Artikel/Podcast Prof. Dr. Helmut Kentler
Priorität: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihren Artikeln & Podcasts über Prof. Dr. Helmut Kentler geben wir Ihnen das folgende News zur Kenntnis:
https://www.krumme13.net/2025/11/kriminalitaet-hannoversche-allgemeine-zeitunghaz-hat-neue-luegen-kampagne-gegen-den-verstorbenen-prof-dr-helmut-kentler-gestartet
Sie erhalten hiermit die Möglichkeit einer Stellungnahme bzw. Gegendarstellung, die wir mit unserer Kommentierung auf unserem Weblog veröffentlichen werden.
Wir prüfen gegenwärtig eine Beschwerde beim Deutschen Presserat wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex.
Wir teilen Ihnen weiter mit, dass wir alle in ihren Artikeln & Podcast genannten Personen/Stellen über das obige News informieren werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
K13online Redaktion
Email-Kontakt: [email protected]
Mobil-Kontakt: 01522-1600328(AB)
Weblog: https://www.krumme13.net
Verantwortlich gemäß § 18 MStV + § 5 TMG
Dieter Gieseking
Postfach 100653
D-75106 Pforzheim
Meldet das bitte beim Presserat aufgrund eines Verstoßes der Ziffer 12 des Pressekodex.
„Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“
Hier ist die Rede von „Pädophilie-Skandal“, also eine nicht ausgesuchte Neigung wird als Skandal bezeichnet, obwohl Missbrauchstaten gemeint sind. Hier gab es bereits 2025 Rügen vom Presserat aufgrund ähnlicher Artikel der BILD.
https://www.presserat.de/pressekodex.html?file=files/presserat/dokumente/pressekodex/Presse-kodex_Leitsaetze_RL12.1.pdf
K13online Anmerkungen
Wir prüfen gegenwärtig eine Beschwerde beim Deutschen Presserat. Zu gegebenen Zeit werden wir darüber weiter berichten…