Kriminalität: Straftatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener(§ 189 StGB) ist nach Rechtsauffassung von K13online zwar erfüllt, aber kann gemäß § 194 Abs. 2 i. V. mit § 77 Abs. 2 StGB nur auf Antrag von Angehörigen strafrechtlich verfolgt werden
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung(HAZ) hat eine neue LÜGEN-KAMPAGNE gegen den im Jahre 2008 verstorbenen Prof. Dr. Helmut Kentler gestartet. Die Artikel & besonders die Podcasts verfolgen das abscheuliche und widerwärtige Ziel, dass zu Lebzeiten von Prof. Dr. Kentler gewonnene Ansehen nachhaltig zu verunglimpfen und zu schädigen. Die HAZ-Journalisten Jutta Rinas & Rolf Rosenstock bezeichnen den offen homosexuellen Kentler als Pädophilen und Missbrauchstäter. Eine solche Diffamierung & Verunglimpfung ist im höchsten Maße kriminell. Der Straftatbestand des § 189 StGB ist nach Rechtsauffassung von K13online zwar erfüllt, aber kann gemäß § 194 Abs. 2 i. V. mit § 77 Abs. 2 StGB nur auf Antrag von Angehörigen strafrechtlich verfolgt werden. Aus aktuellem Anlass fordern wir deshalb den Gesetzgeber zur Erweiterung des Straftatbestandes in § 189 StGB auf. Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, damit solche Lügen-Kampagnen strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch presserechtlich zeugen die Artikel & Podcasts von krimineller Energie. Wir verurteilen den „Journalismus“ von Rinas & Rosenstock auf das Schärfste und rufen zum Protest an die HAZ sowie die Leibniz-Universität Hannover auf. Im Rückblick erinnern wir an den Vortrag von Dr. Teresa Nentwig an der Uni Hannover, woran K13online im Jahre 2018 teilgenommen hatte…



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