Keine Strafausschlussklausel für Minderjährige: Petitionsausschuss & Bundestag will weiterhin Kinder & Jugendliche wegen selbst hergestellten Kinder- und Jugendpornos strafrechtlich verfolgen
Der Petitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 eine Beschlussempfehlung (Drucksache 21/2092) an den Deutschen Bundestag abgegeben, worüber am 16. Oktober abgestimmt wurde. Alle Fraktionen haben der Sammelübersicht 52 zugestimmt. Die K13online-Petition(Pet 4-21-07-49121-004109) ist unter Lfd-Nr. 83 aufgeführt. In der Petition wurde gefordert, dass der Gesetzgeber in dem § 184b und 184c StGB eine Ausnahmeklausel aufnimmt, dass Kinder- und Jugendpornos, die von den Kindern & Jugendlichen selbst hergestellt wurden, von einer Strafverfolgung ausgeschlossen werden. Bei rund der Hälfte aller Fälle geht es um Minderjährige. In der Begründung der Beschlussempfehlung geht der Petitionsausschuss mit keinem Wort auf das Anliegen des Petenten Dieter Gieseking ein. Der Ausschuss hat sich in keiner Weise mit den sachlichen Inhalten der Petition beschäftigt. Im Gegenteil: Es wird auf eine andere Petition hingewiesen, die absolut nichts mit der aktuellen Petition zu tun hat. Durch den Beschluss des Bundestages will der Gesetzgeber weiterhin Kinder & Jugendliche strafrechtlich verfolgen, die Kinder- und Jugendpornos von sich selbst hergestellt haben. Die juristische Folge ist, dass es weiterhin massenweise Durchsuchungen in den Kinderzimmern bei den Eltern geben wird. Der Petitionsausschuss und damit auch der Bundestag bezeichnet diese Kriminalisierung auch noch als „wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch“. Bei einem solchen „Kinderschutz“ werden die betroffenen Kinder & Jugendlichen zum juristischen Opfer des Gesetzgebers. K13online wird weitere Petitionen für Reformen im Sexualstrafrecht beim Bundestag einreichen….(Update 29. Okt. 2025: Statement des Verfassers)






Statement des Verfassers der 56-seitigen Ausarbeitung, die nicht mehr als ausführliche Begründung dieser Petition bei Ausschuss eingereicht werden konnte. Wir veröffentlichen dieses Statement im Namen von K13online, weil der Verfasser anonym bleiben möchte.
Die Entscheidung des Petitionsausschusses, die Petition zur Reform der §§ 184b und 184c StGB ohne jede inhaltliche Begründung abzuschließen, ist keine Überraschung und ganz sicher kein Rückschlag.
Sie ist die endgültige Bloßstellung eines Parlaments, das sich weigert, wissenschaftliche, juristische und menschenrechtliche Argumente überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Statt sich mit den tatsächlichen Inhalten der Petition auseinanderzusetzen, der Forderung nach einer Strafausschlussklausel für selbstbestimmte, von Minderjährigen selbst hergestellte Darstellungen, bedient sich der Ausschuss der bekannten Methode: formale Behandlung statt inhaltlicher Debatte.
Damit hat der Bundestag selbst bestätigt, dass er kein Interesse an Differenzierung, Aufklärung oder Kindessouveränität hat.
Diese Verweigerung ist aufschlussreicher als jede Antwort.
Sie zeigt, dass der Gesetzgeber an einem moralischen Dogma festhält, das wissenschaftlich längst widerlegt ist:
Kinder und Jugendliche werden weiterhin kriminalisiert, wenn sie in eigenem Kontext handeln, nicht,weil sie Opfer sind, sondern weil der Staat Angst vor ihrer Autonomie hat.
Die offizielle Begründung lautet noch immer „Schutz vor sexuellem Missbrauch“, doch tatsächlich schützt dieser Kurs keine Kinder, sondern die veraltete Ideologie, die das Strafrecht seit Jahrzehnten prägt.
Die Entscheidung ist deshalb nicht das Ende eines Anliegens, sondern der Anfang einer neuen Phase der Aufklärung.
Denn die Verweigerung einer sachlichen Auseinandersetzung macht eines unmissverständlich deutlich:
Der Bundestag verteidigt nicht das Kindeswohl, sondern seine eigene politische Bequemlichkeit.
Er schützt Tabus, nicht Menschen.
Genau hier beginnt unsere Aufgabe:
Die Diskrepanz zwischen Gesetz und Realität sichtbar zu machen, die Widersprüche zwischen Aufklärungswissenschaft (BZgA, UN-Kinderrechtskonvention, Selbstbestimmungsgesetz) und deutscher Strafrechtspraxis zu dokumentieren und diese Bloßstellung zu einem Wendepunkt zu machen.
Was der Bundestag verweigert hat, werden wir öffentlich machen:
Die Wahrheit über ein Strafrecht, das junge Menschen bestraft, anstatt sie zu stärken.
Die Wahrheit über ein System, das Angst und Scham produziert, wo eigentlich Aufklärung, Vertrauen und Selbstbestimmung nötig wären.
Das Ziel bleibt dasselbe:
Ein reformiertes Sexualstrafrecht, das zwischen realem Missbrauch und selbstbestimmtem Verhalten unterscheidet und das Kindeswohl nicht länger mit Kontrolle verwechselt.
Der Staat will Kinder nicht effektiv schützen, sondern nur kleine Fische fressen.
Er kriminalisiert Neugier, Selbstbestimmung und natürliche Entwicklung, während die wahren Ursachen und Strukturen des Missbrauchs unangetastet bleiben: Macht, Abhängigkeit, Schweigekultur, religiöse Doppelmoral und institutionelle Verantwortungslosigkeit.
Diese Petition war von Anfang an zum Scheitern verurteilt, weil sie das Undenkbare forderte: Kindern Souveränität, Stimme und Autonomie zuzugestehen.
Doch Kinder sollen im System weiterhin Objekte des Schutzes bleiben, nicht, weil sie es brauchen, sondern weil ihre Ohnmacht politisch nützlich ist.
Ein Kind, das selbstbestimmt handeln, denken und sprechen darf, entzieht dem Staat die Verfügungsgewalt über sein Leben.
Wenn der Staat tatsächlich ein ehrliches Interesse am Schutz von Kindern hätte, dann wäre jede Diskussion über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz längst überflüssig, denn diese Rechte stünden schon seit Jahrzehnten dort, wo sie hingehören: im Zentrum der Verfassung.
Durch die kommende EU-Gesetzgebung werden sie ohnehin dazu verpflichtet werden.
„Sexueller Missbrauch“ ist also wenn ich damals als Teenie ein Bild von mir aus Neugier gemacht hätte, oder für meine gleichaltrige Freundin.
K13online Anmerkungen
Die hier vorliegenden 56 Seiten Ausarbeitungen zur Petition konnten nicht mehr als Petitionsbegründung eingereicht werden, weil der Petitionsdienst das Aktenzeichen nicht mitgeteilt hatte. In der Petition wurde ausdrücklich auf diese Begründung hingewiesen.
Im Nachhinein ist klar, warum diese ausführliche Begründung nicht abgewartet wurde. Der Petitionsausschuss wollte sich nicht damit beschäftigen.
Wir werden in einem weiteren News diese Begründung veröffentlichen!
Hier geht es zur Beschlussempfehlung
https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102092.pdf
Hier geht es zur Abstimmung im Bundestag
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw42-de-abschliessende-beratungen-1112954