Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in seiner mündlichen Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“
Es ist ein klassischer Fall von gesetzgeberischem UNRECHT, der zu einer Verurteilung wegen „schweren sexuellen Kindesmissbrauch“ geführt hat. Der § 176a StGB stellt auch Liebesbeziehungen & einvernehmliche Sexualität mit einem 13-jährigem Mädchen unter Strafe. Der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann sprach in seiner Urteilsbegründung: „Zweieinhalb Monate später wäre alles straflos gewesen“. Die Schülerin liebt den Angeklagten immer noch. So sei die heute 14-Jährige immer noch in den Angeklagten verliebt. Sie träume von einer fortgeführten Partnerschaft und wolle mit dem Mann eine Familie gründen. Das Urteil von vier Jahren Freiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil sollte beim Bundesgerichtshof(BGH) Revision eingelegt werden. Aufgrund der ungerechten Gesetzeslage kann es zwar keinen Freispruch geben. Jedoch kann das Strafmaß auf zwei Jahre gesenkt und damit auf Bewährung ausgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat mit dem § 176a StGB eine Liebesbeziehung zerstört, obwohl es kein Missbrauchsopfer gibt. Die Mainstream-Medien berichten über solche Fälle mit dieser Deutlichkeit des Unrechts nur sehr selten. Deshalb gelangen solche Liebesbeziehungen nur äußerst selten an die Öffentlichkeit. Und solche sexuellen Beziehungen, die auf Einvernehmlichkeit & Freundschaft & Liebe beruhen, gibt es natürlich auch zwischen Pädosexuellen & Jungs. Der Gesetzgeber zwingt solche Beziehungen in die Geheimhaltung: Wo kein Kläger, da kein Richter! K13online appelliert erneut für ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht: Sexuelle Selbstbestimmung schützen…

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