Alle sind sich einig und wollen noch mehr: „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte eine ganze Reihe von Sachverständigen zur Anhörung eingeladen. Alle waren sich über den Gesetzentwurf zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ einig und forderten noch mehr Kinderschutz. Den Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes stellt die gesetzliche Verankerung der Struktur der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter) selbst dar. Er sieht zudem eine Berichtspflicht für die oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor. Nach Abschluss der weiteren Beratungen im Ausschuss wird der finale Gesetzentwurf in 2./3. Lesung in den Bundestag eingebracht. Eine große Mehrheit bei der Abstimmung ist gesichert. Kritische Stimmen dagegen gibt es nicht. Auch im Bundesrat sind die Mehrheiten vorhanden. Offen ist lediglich die Frage, wann das Gesetz in Kraft treten wird….
Den Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes stellt die gesetzliche Verankerung der Struktur der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter) selbst dar. Er sieht zudem eine Berichtspflicht für die oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vor.
Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-pa-familie-sexuelle-gewalt-1025472
Deutscher Bundestag: AMPEL-Regierung bringt Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 11 Oktober 2024 ]
Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas erteilt AfD-Abgeordneten Martin Reichardt einen Ordnungsruf: „Heute sitzt leider diese perverse Sexualideologie mit auf der Regierungsbank und da muss sie als Erstes weg…“
Koalitionsvereinbarung der AMPEL: Bundeskabinett stellt Amt der Missbrauchsbeauftragten Kerstin Claus auf gesetzliche Grundlage
[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 20 Juni 2024 ]
Kerstin Claus wird zum Bericht an den Bundestag verpflichtet: Neu entstehen soll ein „Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, dessen Ergebnisse in den Bericht einfließen
Was, mich aber auch am meisten trifft finde ich ist der unerträgliche. hass und hetze gegen pädohiele, menschen die in einer angeblichen demokratie hier erlaubt ist und die scheiss, kinderschützer feuern diesen hass auch noch an aufgrung der sowiso schon starken menschenrechtsverletzung, und unerträglichen situation in denen pädohiele in deutschland leben müssen ist es warscheinlich woanderst besser, Deutschland ist doch eine diktatur seit wann darf man in demokratie Menschen, diskriminieren und verfolgen, schon sehr seltsam, das ganze
Die politische Macht der Kinderschutz- und Opfervereine hat sich in allen Parteien etabliert. Dieser Übermacht kann nur dadurch begegnet werden, wenn sich primär die Pädophilenszene politisch organisiert. Davon sind die Pädophilen/Pädosexuellen jedoch Lichtjahre entfernt.
Eine parlamentarische Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass eine Verbandspluralität besteht. Jeder Bürger/In kann seine Interessen mit Vereinen & Verbänden in die Politik tragen und politische Forderungen aufstellen. DAS gilt auch für die sexuelle Minderheit der Pädophilen. Solche Organisationen können nicht verboten werden, wenn diese legal agieren. Die breite Masse der Pädophilenszene hat an solch politischen Aktivitäten jedoch keinerlei Interesse. Mal ganz einfach formuliert: Solange die berechtigten Ängste größer sind als die pädophile Liebe, kann und wird sich nichts zum Positiven verändern können…
Es ist zwar richtig, dass der § 177 ff. StGB die sexuelle Nötigung/Vergewaltigung unter Strafe stellt. Dieser § wird aber grundsätzlich nur bei Erwachsenen angewandt.
Bei Kindern gibt es bekanntlich den § 176 ff. StGB. Bei Jugendlichen den § 182 StGB. Man könnte zwar beides unter den § 177 ff. StGB fassen und damit die §§ 176 + 182 StGB ersatzlos streichen, aber für eine solche Strafrechtsreform würde es keine politischen Mehrheiten geben. Eine solche Streichung wäre der Bevölkerung nicht zu vermitteln.
Aus diesem Grunde plädieren wir und fordern eine Senkung des Schutzalters von 14 auf 12 Jahre. Dabei bleibt der Grundtatbestand des § 176 ff. StGB erhalten. Gleichzeitig müsste aus diesem Offizialdelikt ein Antragsdelikt für das Alter von 12 bis 14 Jahren eingeführt werden. Dies würde bedeuteten, dass ein Strafantrag gestellt werden muss. Bei einvernehmlicher Sexualität würde ein solchen Antrag in der Regel nicht gestellt werden. Damit wäre sexuelle Einvernehmlichkeit bei Kindern im Alter von 12 bis 14 Jahren & Erwachsenen/Pädosexuellen legalisiert.
Eine solche Gesetzgebung gab es früher schon über viele Jahre in den Niederlanden. Es wäre also nicht völlig neu, sondern hat sich dort bewährt. Leider gab es damals über die EU-Kommission eine neue Richtline, die die Niederlande dazu gezwungen hat, diese Liberalisierung im Sexualstrafrecht wieder rückgängig zu machen. Dabei wurde das Schutzalter sogar auf 16 Jahre angehoben. Heute gehört die Niederlande zu den Mitgliedsstaaten der EU, die eine noch schärfere Gesetzgebung haben wie in Deutschland…
Stärkung von kinderschutz Strukturen, ist die freiwillige Abgabe von einer ausgewogenen Selbstbestimmung. Aus der Jugend geht immer die Gesellschaft hervor. Doch durch diese Stärkung einer Hysterie gegen Pädophile geschieht ein absolutes Gesellschaftliches gegeneinander und nicht ein Miteinander,gegen irgendjemanden der dort auf einer vorgedachten Linie nicht mitgeht noch strickt befolgt
Und zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung zur Gesundheitsaufklärung wegen sexuellen Kindesmissbrauch wirds drastisch geben, weil dieses Programm überwiegend aus Disinformation besteht . Gerade deshalb während die K13 über sexuellen kinderMissbrauch mit Gegenargumente berichtet , im Gegenkontrast die Bundesregierung die Bevölkerung über sexuellen Kindesmissbrauch zu Sensibilisieren plant, wird die Bevölkerung dadurch eher Desensibilisiert und abgestumpft. Das sind die Ursachen, wenn sie dann für eine noch schlechtere und primitive Gesellschaftliche Lebensqualität zum Schutz vor Pädophilie freiwillig zusagt zur Einschränkung von Menschenrechten. Kinderrechte und Bürgerechte gehören außerdem nicht getrennt,und gilt auch niemand mit einer Minor Attracted ambition auszuschließen .Was ist mit denen bloß gemacht worden dass diese es nicht mal ansatzweise bemerken??? .
Schöne Grüße kenny van den Berg
Eine rein rethorische Frage hierzu:
Reicht ein Strafgesetz bei Vergewaltigung nicht schon völlig aus?
Es würde tatsächlich schon ausreichen, jemanden bei der Polizei anzuzeigen, sobald eine Vergaltigung im Raum steht. Auch in Begleitung der Erziehungsberichtigten, wenn z.B. der Weg zur Polizei zu weit weg ist. Egal im welchem Alter eine Vergewaltigung bei jemanden stattgefunden haben soll. Es sollte rein logisch gesehen grundsätzlich möglich sein, dass eine vergewaltigte Person jemanden bei der Polizei anzuzeigen und diesen Jemand unverzüglich zu Strafanzeige zu bringen.