Posts Tagged With 'Volksverhetzung'

Juni 19, 2025

Pressekonferenz zur Verhaftung von „White Tiger“: Sadistische Gruppierung „764“ soll von einem 15-jährigen Jugendlichen in den USA gegründet worden sein

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Pressekonferenz zur Verhaftung von "White Tiger": Sadistische Gruppierung "764" soll von einem 15-jährigen Jugendlichen in den USA gegründet worden sein

Pädophilie/Pädosexualität ist kein Sadismus: Das ZDF benutzt hier den Fall eines Sadisten-Netzwerkes, um zum Hass gegen Pädophile (bzw. gegen Mitglieder von Pädophilen-Netzwerken) aufzustacheln

In einer Pressekonferenz wird über die Festnahme eines aktuell 20-jährigen Verdächtigen berichtet, der zum Tatzeitpunkt zwischen 16 und 19 Jahre alt war. Die detaillierten Tatvorwürfe sind erschütternd. In einer sadistischen Gruppierung mit der Bezeichnung „764“ soll der Jugendliche „White Tiger“ Gewalttaten an Kindern & Jugendlichen & Tieren begangen haben, die von Ihm jedoch bestritten werden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Aufgrund der detaillierten Darstellungen bei der Pressekonferenz sprechen wir erstmals seit dem Bestehen von K13online eine Trigger-WARNUNG aus. Die Berichterstattungen in den Mainstream-Medien unterstellen teilweise, dass es sich bei der sadistischen Gruppierung „746“ um ein pädophiles Netzwerk gehandelt haben soll. Als Beispiel dieser Pädo-Keule führen wir einen Nachrichtenbeitrag beim ZDF auf. K13online verurteilt solche medialen Falschdarstellungen auf das Schärfste!  Die Pädophilie/Pädosexualität ist kein Sadismus. Bei der virtuellen Gruppierung „764“ handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht um Pädophile/Pädosexuelle. Jedenfalls stellt eine solch pauschale Behauptung eine Volksverhetzung gegen die gewaltfreie sexuelle Minderheit dar. Die Journalisten/Innen der Mainstream-Medien werden zu einer sachlichen und seriösen Berichterstattung aufgefordert…

April 26, 2025

Landtagsabgeordnete Behrendt(AfD) stellt ihre Falschdarstellungen richtig: Keine Legalisierung von Kindesmissbrauch, sondern Einvernehmlichkeit

Verfasst von: Dieter Gieseking 11 Kommentare
Landtagsabgeordnete Behrendt(AfD) stellt ihre Falschdarstellungen richtig: Keine Legalisierung von Kindesmissbrauch, sondern Einvernehmlichkeit

Gleichzeitig setzt Behrendt ihre Volksverhetzung gegen Pädophile fort: „Am sogenannten Alice Day vernetzen sie sich, feiern und machen gezielt Jagd nach neuen Opfern.“ 

Die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt hat in einer Video-Ansprache bei X ihre früheren Falschdarstellungen hinsichtlich der K13online-Forderungen nach Legalisierung einvernehmlicher Sexualität zwischen Pädophilen und Kindern richtiggestellt; Sexueller Kindesmissbrauch soll nicht legalisiert werden. Eine solche Richtigstellung überrascht und gehört nicht zum politischen Standart der AfD. Bestätigt wird jedoch die Strategie: Zunächst mit falschen Behauptungen provozieren, um Aufmerksamkeit zu erreichen. Dann zurücknehmen und relativieren. Mit der gleichen Strategie setzt Behrendt erneut ihre Volksverhetzung gegen Pädophile fort: „Am sogenannten Alice Day vernetzen sie sich, feiern und machen gezielt Jagd nach neuen Opfern.“ Damit macht SIE ihre gerade erst gewonnene Einsicht einer korrekten Darstellung gleich wieder zunichte. In ihrer Video-Ansprache gibt Behrendt einen zusammenfassenden Rückblick, wobei SIE auch das Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“ erwähnt. Es obliegt WsaM, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Das rechtspopulistische Medium „Report24-News“ in Österreich hat die X-Beiträge von Behrendt für mediale Propaganda genutzt. Damit macht sich der „Journalist“ zum willigen Handlanger einer deutschen Landtagsabgeordneten, die dazu rät: „Diskutiert nicht mit Pädophilen über Pädophilie.“ Warum eigentlich? K13online kennt die Antwort: Bei einer sachlichen und differenzierten Diskussion könnt IHR nur die Verlierer sein….

April 18, 2025

Pro Justitia: Nächste AfD-Politikerin(Leyla Bilge) ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) verurteilt worden

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Pro Justitia: Nächste AfD-Politikerin(Leyla Bilge) ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) verurteilt worden

Straftatbestand im § 130 StGB erfüllt: „In Bewerbungsrede bezeichnete AfD-Bilge queere Menschen unter anderem als „pädophil“, „gestört“ und „Satansbrut“

Das Amtsgericht Magdeburg hat die nächste AfD-Politikerin gemäß § 130 StGB wegen Volksverhetzung verurteilt. Mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 30Euro(= 2.700Euro) ist Leyla Bilge vorbestraft und erhält einen Eintrag ins Bundeszentralregister(BZR). Die neue schwarz-rote Bundesregierung will den Straftatbestand in § 130 StGB verschärfen, sodass in Zukunft das passive Wahlrecht entzogen wird. AfD-Politiker/Innen, die gegen homosexuelle, transsexuelle oder pädophile Menschen hetzen, haben nichts in der Politik verloren. Gegenwärtig läuft auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die AfD-Abgeordnete im Landtag von Niedersachsen, Vanessa Behrendt. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen begrüßen diese Strafverfolgung. Behrendt verteidigt sich mit den Worten: „Kinderschutz ist keine Volksverhetzung“. Ganz offensichtlich hat SIE jeden Bezug zur Realität verloren. Die Landtagspräsidenten mussten schon mehrfach ihre Reden unterbrechen bzw. das Mikrophone abschalten, um SIE zu stoppen. Auch dabei inszeniert sich Behrendt als „Opfer“. Auch dafür erhält Sie von der AfD-Fraktion und ihren rechtspopulistischen Fans bei X Applaus. Deshalb wäre es politisch unverantwortlich, wenn die AfD einen Landtagsvizepräsidenten stellen würde. Ebenso darf die AfD keine Vorsitzende in den Ausschüssen erhalten. Weder in den Landtagen und erst Recht nicht im Deutschen Bundestag. AfD-Abgeordnete, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, dürfen nicht mehr wählbar sein. Die AfD-Politikerin Leyla Bilge war selbst nicht vor dem Magdeburger Amtsgericht erschienen. Ihre Anwältin und AfD-Kollegin Lena Kontré forderte laut „Volksstimme“ einen Freispruch. Demnach wird dieser Fall wohl in die nächste Instanz gehen. Eine rechtskräftige Verurteilung ist erforderlich…

März 20, 2025

Landtag von Niedersachsen am 26. März 2025: Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/6521 abzulehnen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Landtag von Niedersachsen am 26. März 2025: Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/6521 abzulehnen

Landesregierung von SPD & GRÜNE und CDU-Opposition wird den Antrag ablehnen: „Den Kampf gegen Kinderpornografie intensivieren und noch entschlossener durchführen“

Der Niedersächsische Landtag wird am 26. März 2025 über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion „Den Kampf gegen Kinderpornografie intensivieren und noch entschlossener durchführen“ abschließend beraten. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/6521 abzulehnen. Die Landesregierung von SPD & GRÜNE und CDU-Opposition stellt sich geschlossen gegen die AfD. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Ob sich Redner/Innen der Fraktionen zu Wort melden, ist unklar. Die Wortführerin der AfD, Vanessa Behrendt, wird wohl wieder das rechte politische Spektrum bedienen. Die Kommentare bei X sind von Menschenverachtung kaum noch zu überbieten. Behrendt widerspricht diesen kriminellen Kommentatoren nicht. Es hat den Anschein, dass SIE sich in dieser hetzenden Gesellschaft wohlfühlt. Für Lobeshymnen bedankt sich Behrendt bei ihrem Klientel. DAS eine solche „Polikerin“ überhaupt im Landtag sitzt, ist schon eine Beleidigung aller demokratischen Abgeordneten. Völlig zu Recht hat die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen Behrendt eingeleitet. K13online sichert weiterhin strafrechtlich relevante Beweise…

März 12, 2025

NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung

Verfasst von: Dieter Gieseking 8 Kommentare
NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung

Vanessa Behrendt bei X: „Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda etc.“

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt aus Niedersachsen wegen Volksverhetzung. DAS berichtet NiUS und Behrendt bei X selbst. Demnach hatte SIE am 23. Oktober 2024 geschrieben: Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität, das legale „Kuscheln“ und „Rangeln“ fremder Männer mit Kindergartenkindern („Original Play“) etc. Der NiUS-Artikel und insbesondere das Post bei X von Vanessa Behrendt soll offensichtlich den falschen Eindruck erwecken, dass die Regenbogenfahne etwas mit Pädophilie zu tun hat. Das Post von Behrendt erfüllt nach Rechtsauffassung von K13online den Straftatbestand des § 130 StGB(Volksverhetzung) gegen die LGBTQ-Community. Der hier unbekannte Anzeige-Erstatter dürfte aus der Homosexuellenbewegung kommen. In dem NiUS-Artikel heißt es weiter: Sie verwies etwa auf die „Krumme 13“ und Dieter Gieseking, eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe, die bei der „Pride“-Parade mitgelaufen war, wo überall die Regenbogenflagge geschwenkt wurde. Auch sei bei solchen Paraden immer wieder die „MAP“-Flagge (Minor Attracted People) geschwenkt worden. K13-Richtigstellung: Eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe Krumme13 existiert nicht. Die rechtliche Verantwortung für das Weblog K13online liegt allein beim Inhaber Dieter Gieseking, der bei der Pride-Parade(CSD 2022) in Köln NICHT mitgelaufen ist. Es wurde damals lediglich darüber berichtet, wobei diese News nicht mehr online verfügbar sind. Von den Hunderttausenden CSD-Besuchern/Innen waren auch zwei User aus dem früheren K13online-Forum dabei. Der eine User(schwul) trug ein Transparent, welches das Homo-Portal „Queer.de“ kritisierte. Der andere User hatte sich mit der MAP-Flagge eingehüllt. Die Landtagsverwaltung von Niedersachsen hat auf Anfrage mitgeteilt, dass in Fällen, in denen eine Aufhebung der Immunität erforderlich ist, die Allgemeinen Genehmigungen in Immunitätsangelegenheiten entnommen werden können: Drucksache 19/91. Mehr Informationen mit einem Klick auf weiterlesen…(Updates in den Kommentaren)

Januar 10, 2025

Mildes SKANDAL-Urteil gegen Neonazi: Landgericht Frankfurt(Oder) verwirft Berufung und verurteilt Demo-Anmelder zu lächerlicher Geldstrafe

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Mildes SKANDAL-Urteil gegen Neonazi: Landgericht Frankfurt(Oder) verwirft Berufung und verurteilt Demo-Anmelder zu lächerlicher Geldstrafe

Lynchmob mit Kindern als Fackelträger: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre die Neonazi-Demo vor dem Wohnhaus des Pädophilen verboten worden

Das Landgericht Frankfurt(Oder) hat die Berufung des Neonazis & Demo-Anmelders zwar verworfen, aber das Urteil mit 20 Tagessätzen zu je 30Euro(= 600Euro) muss als lächerlich bezeichnet werden. Der Verurteilte hat eine NPD-Vergangenheit, trat bei Aufmärschen der „Bruderschaft Wolfsschar“ als Wortführer auf und hat einschlägige Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung. Die Faschisten zogen vor das Wohnhaus eines kurz zuvor verurteilten Pädophilen mit Transparenten wie „Todesstrafe für Kinderschänder“. Dabei instrumentalisierte der Mob sogar Kinder und stattete diese mit Fakeln aus. Wäre die „Demo“ ordnungsgemäß angemeldet gewesen, dann wäre der Aufmarsch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorboten worden. Der SKANDAL liegt allerdings nicht nur bei diesem milden Urteil. Die Neonazis und die mutmaßlichen „Kinderschützer“ hätten auch wegen Volksverhetzung angezeigt und verurteilt werden müssen. Den Eltern der teilgenommenen Kinder hätte wegen Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht entzogen werden müssen. Das pädophile Opfer des Mobs hat aufgrund der Verurteilung einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz. Die Persönlichkeitsrechte des Pädophilen wurden massiv verletzt. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.