Posts Tagged With 'Volksverhetzung'

April 18, 2025

Pro Justitia: Nächste AfD-Politikerin(Leyla Bilge) ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) verurteilt worden

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Pro Justitia: Nächste AfD-Politikerin(Leyla Bilge) ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen Volksverhetzung(§ 130 StGB) verurteilt worden

Straftatbestand im § 130 StGB erfüllt: „In Bewerbungsrede bezeichnete AfD-Bilge queere Menschen unter anderem als „pädophil“, „gestört“ und „Satansbrut“

Das Amtsgericht Magdeburg hat die nächste AfD-Politikerin gemäß § 130 StGB wegen Volksverhetzung verurteilt. Mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 30Euro(= 2.700Euro) ist Leyla Bilge vorbestraft und erhält einen Eintrag ins Bundeszentralregister(BZR). Die neue schwarz-rote Bundesregierung will den Straftatbestand in § 130 StGB verschärfen, sodass in Zukunft das passive Wahlrecht entzogen wird. AfD-Politiker/Innen, die gegen homosexuelle, transsexuelle oder pädophile Menschen hetzen, haben nichts in der Politik verloren. Gegenwärtig läuft auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die AfD-Abgeordnete im Landtag von Niedersachsen, Vanessa Behrendt. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen begrüßen diese Strafverfolgung. Behrendt verteidigt sich mit den Worten: „Kinderschutz ist keine Volksverhetzung“. Ganz offensichtlich hat SIE jeden Bezug zur Realität verloren. Die Landtagspräsidenten mussten schon mehrfach ihre Reden unterbrechen bzw. das Mikrophone abschalten, um SIE zu stoppen. Auch dabei inszeniert sich Behrendt als „Opfer“. Auch dafür erhält Sie von der AfD-Fraktion und ihren rechtspopulistischen Fans bei X Applaus. Deshalb wäre es politisch unverantwortlich, wenn die AfD einen Landtagsvizepräsidenten stellen würde. Ebenso darf die AfD keine Vorsitzende in den Ausschüssen erhalten. Weder in den Landtagen und erst Recht nicht im Deutschen Bundestag. AfD-Abgeordnete, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, dürfen nicht mehr wählbar sein. Die AfD-Politikerin Leyla Bilge war selbst nicht vor dem Magdeburger Amtsgericht erschienen. Ihre Anwältin und AfD-Kollegin Lena Kontré forderte laut „Volksstimme“ einen Freispruch. Demnach wird dieser Fall wohl in die nächste Instanz gehen. Eine rechtskräftige Verurteilung ist erforderlich…

März 20, 2025

Landtag von Niedersachsen am 26. März 2025: Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/6521 abzulehnen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Landtag von Niedersachsen am 26. März 2025: Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/6521 abzulehnen

Landesregierung von SPD & GRÜNE und CDU-Opposition wird den Antrag ablehnen: „Den Kampf gegen Kinderpornografie intensivieren und noch entschlossener durchführen“

Der Niedersächsische Landtag wird am 26. März 2025 über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion „Den Kampf gegen Kinderpornografie intensivieren und noch entschlossener durchführen“ abschließend beraten. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 19/6521 abzulehnen. Die Landesregierung von SPD & GRÜNE und CDU-Opposition stellt sich geschlossen gegen die AfD. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Ob sich Redner/Innen der Fraktionen zu Wort melden, ist unklar. Die Wortführerin der AfD, Vanessa Behrendt, wird wohl wieder das rechte politische Spektrum bedienen. Die Kommentare bei X sind von Menschenverachtung kaum noch zu überbieten. Behrendt widerspricht diesen kriminellen Kommentatoren nicht. Es hat den Anschein, dass SIE sich in dieser hetzenden Gesellschaft wohlfühlt. Für Lobeshymnen bedankt sich Behrendt bei ihrem Klientel. DAS eine solche „Polikerin“ überhaupt im Landtag sitzt, ist schon eine Beleidigung aller demokratischen Abgeordneten. Völlig zu Recht hat die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen Behrendt eingeleitet. K13online sichert weiterhin strafrechtlich relevante Beweise…

März 12, 2025

NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung

Verfasst von: Dieter Gieseking 8 Kommentare
NiUS-Artikel: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen Volksverhetzung

Vanessa Behrendt bei X: „Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda etc.“

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt gegen die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt aus Niedersachsen wegen Volksverhetzung. DAS berichtet NiUS und Behrendt bei X selbst. Demnach hatte SIE am 23. Oktober 2024 geschrieben: Die Regenbogenfahne steht für Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität, das legale „Kuscheln“ und „Rangeln“ fremder Männer mit Kindergartenkindern („Original Play“) etc. Der NiUS-Artikel und insbesondere das Post bei X von Vanessa Behrendt soll offensichtlich den falschen Eindruck erwecken, dass die Regenbogenfahne etwas mit Pädophilie zu tun hat. Das Post von Behrendt erfüllt nach Rechtsauffassung von K13online den Straftatbestand des § 130 StGB(Volksverhetzung) gegen die LGBTQ-Community. Der hier unbekannte Anzeige-Erstatter dürfte aus der Homosexuellenbewegung kommen. In dem NiUS-Artikel heißt es weiter: Sie verwies etwa auf die „Krumme 13“ und Dieter Gieseking, eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe, die bei der „Pride“-Parade mitgelaufen war, wo überall die Regenbogenflagge geschwenkt wurde. Auch sei bei solchen Paraden immer wieder die „MAP“-Flagge (Minor Attracted People) geschwenkt worden. K13-Richtigstellung: Eine mehrfach vorbestrafte Pädophilen-Gruppe Krumme13 existiert nicht. Die rechtliche Verantwortung für das Weblog K13online liegt allein beim Inhaber Dieter Gieseking, der bei der Pride-Parade(CSD 2022) in Köln NICHT mitgelaufen ist. Es wurde damals lediglich darüber berichtet, wobei diese News nicht mehr online verfügbar sind. Von den Hunderttausenden CSD-Besuchern/Innen waren auch zwei User aus dem früheren K13online-Forum dabei. Der eine User(schwul) trug ein Transparent, welches das Homo-Portal „Queer.de“ kritisierte. Der andere User hatte sich mit der MAP-Flagge eingehüllt. Die Landtagsverwaltung von Niedersachsen hat auf Anfrage mitgeteilt, dass in Fällen, in denen eine Aufhebung der Immunität erforderlich ist, die Allgemeinen Genehmigungen in Immunitätsangelegenheiten entnommen werden können: Drucksache 19/91. Mehr Informationen mit einem Klick auf weiterlesen…(Updates in den Kommentaren)

Januar 10, 2025

Mildes SKANDAL-Urteil gegen Neonazi: Landgericht Frankfurt(Oder) verwirft Berufung und verurteilt Demo-Anmelder zu lächerlicher Geldstrafe

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Mildes SKANDAL-Urteil gegen Neonazi: Landgericht Frankfurt(Oder) verwirft Berufung und verurteilt Demo-Anmelder zu lächerlicher Geldstrafe

Lynchmob mit Kindern als Fackelträger: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wäre die Neonazi-Demo vor dem Wohnhaus des Pädophilen verboten worden

Das Landgericht Frankfurt(Oder) hat die Berufung des Neonazis & Demo-Anmelders zwar verworfen, aber das Urteil mit 20 Tagessätzen zu je 30Euro(= 600Euro) muss als lächerlich bezeichnet werden. Der Verurteilte hat eine NPD-Vergangenheit, trat bei Aufmärschen der „Bruderschaft Wolfsschar“ als Wortführer auf und hat einschlägige Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung. Die Faschisten zogen vor das Wohnhaus eines kurz zuvor verurteilten Pädophilen mit Transparenten wie „Todesstrafe für Kinderschänder“. Dabei instrumentalisierte der Mob sogar Kinder und stattete diese mit Fakeln aus. Wäre die „Demo“ ordnungsgemäß angemeldet gewesen, dann wäre der Aufmarsch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorboten worden. Der SKANDAL liegt allerdings nicht nur bei diesem milden Urteil. Die Neonazis und die mutmaßlichen „Kinderschützer“ hätten auch wegen Volksverhetzung angezeigt und verurteilt werden müssen. Den Eltern der teilgenommenen Kinder hätte wegen Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht entzogen werden müssen. Das pädophile Opfer des Mobs hat aufgrund der Verurteilung einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz. Die Persönlichkeitsrechte des Pädophilen wurden massiv verletzt. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen…

Dezember 29, 2024

Unbekannt verzogen: Pforzheimer Baptistensekte Zuverlässiges Wort hat Räumlichkeiten an der Zerrennerstraße verlassen

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Unbekannt verzogen: Pforzheimer Baptistensekte Zuverlässiges Wort hat Räumlichkeiten an der Zerrennerstraße verlassen

Tatort der Hass-Predigten existiert nicht mehr: Berufungsverhandlung vor dem Landgericht wegen Volksverhetzung wird im Jahr 2025 erwartet

Zum Jahresende 2024 gibt es eine Frohe Botschaft zu verkünden: Die Pforzheimer Baptistensekte Zuverlässiges Wort hat die Räumlichkeiten an der Zerrennerstraße verlassen. Damit sind die Anhänger dieser „Kirche“ zwar nicht aus der Goldstadt Pforzheim verschwunden, aber der Tatort der Hass-Predigten gegen Homosexuelle & Pädophile existiert nicht mehr. Die Prediger wollen das Seelengewinnen an anderen Orten fortsetzen. So lautet die neue Aufschrift an der Fensterscheibe der Ex-Brutstätte: „und sie hörten nicht auf, jeden Tag im Tempel und Häuser zu lehren, und das Evangelium von Jesus, dem Christus, zu verkündigen(Apostelgeschichte 5,42)“. Auch das Gerichtsverfahren wegen Volksverhetzung ist noch nicht beendet. Gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde durch die Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt. Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim wird es einen weiteren Prozess geben. Der Termin für diese Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest. Die Berufungsverhandlung mit neuer Beweisaufnahme wird erst im Jahre 2025 stattfinden. Zu diesem Gerichtstermin wird auch der angeklagte Prediger „Bruder Andi“ erneut geladen werden. Vor dem Amtsgericht war er nicht erschienen und hatte sich feige durch seinen Verteidiger vertreten lassen. Gemäß Strafprozessordnung(StPO) ist dies vor dem Landgericht nicht mehr möglich. „Bruder Andi“ wird sich dem Gericht stellen und Verantwortung für seine Hass-Predigten übernehmen müssen. Von einem erneut großen Interesse der Medien und Zivilgesellschaft der Vielfalt ist auszugehen. Schüler/Innen des Theodor-Heuss-Gymnasiums hatten mit Regenbogenfarben auf dem Schulhof gegen die Baptistensekte demonstriert. Diese Demo der sexuellen Vielfalt hat nun zum gewünschten Erfolg geführt. In Pforzheim ist kein Platz für Hass & Hetze gegen Homosexuelle und pädophil-liebende Menschen…

Dezember 06, 2024

K13online Prozessbeobachter: Amtsgericht Pforzheim verurteilt Hass-Prediger „Bruder Andi“ wegen Volksverhetzung

Verfasst von: Dieter Gieseking 5 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Amtsgericht Pforzheim verurteilt Hass-Prediger "Bruder Andi" wegen Volksverhetzung

Plädoyer des Verteidigers gleicht einer Predigt auf Freispruch: Video „Gott hasst Menschen“ ist jedoch nicht durch die Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt

Bei erneuter Abwesenheit von „Bruder Andi“ hat die Pforzheimer Einzelrichterin Kräßig den angeklagten Hassprediger der Baptistensekte „Zuverlässiges Wort“ wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Inaugenschein genommene Video mit der Predigt richtet sich in seiner Gesamtheit(Kontext) nicht nur gegen alle Homosexuellen & Pädosexuellen, sondern auch gegen alle Menschen, die nicht der Gesinnung dieser Baptistensekte folgen wollen. Der Verteidiger erklärt in einem rund einstündigen Plädoyer die Verwerfungslehre Gottes: Einmal in der Hölle, immer in der Hölle. Gott schickt Menschen in die Hölle, um sie zu verbrennen. Der Staat müsse eigentlich die Homosexuellen töten lassen. Forderungen nach der Todesstrafe seinen legal und durch das Grundgesetz gedeckt. Die Forderungen nach der Todesstrafe für Kinderschänder & für homosexuelles Verhalten sei durch das BVerfG erlaubt. In langen Monologen zitiert der Verteidiger aus der Bibel und macht sich diese Textstellen zueigen. Das gesamte Plädoyer des Rechtsanwaltes besteht in großen Teilen aus einer Predigt dieser Baptistensekte. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30Euro(= 3.900Euro). Zuvor hatte er eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Die Amtsrichterin verurteilte „Bruder Andi“ zu erhöhten 150 Tagessätzes zu je 40Euro(= 6.000Euro). Dies entspricht einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Monaten, wenn diese Geldstrafe nach Rechtskraft nicht bezahlt wird. Der Verteidiger gab keine Erklärung darüber ab, ob sein Mandant in die Berufung zum Landgericht(alternativ Sprung-Revision beim Oberlandesgericht) gehen will. Die Verteidigung hat eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Die Hauptverhandlung fand nach sage und schreibe fünf Stunden(13 – 18 Uhr) ein Ende. Das Video mit der Predigt & das Plädoyer des Verteidigers war von Menschenverachtung kaum noch zu überbieten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.