Die Revision des Predigers wurde als unbegründet verworfen: Die vom Landgericht Karlsruhe in zweiter Instanz verhängte Geldstrafe in Höhe von 6.750 Euro muss jetzt bezahlt werden
Der Hass-Prediger Andi Shamoon muss nun nach der abgewiesenen Revision eine Geldstrafe von 6.750 Euro bezahlen. Nach Rechtsauffassung von K13online ist er damit sehr preisgünstig davongekommen. Er kann die 150 Tagessätzen zu je 45 Euro aber auch im Knast absitzen. Fünf Monate Freiheitstrafe ohne Bewährung wären schon eher angemessen gewesen. Der § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB(Volksverhetzung) bietet den Staatsanwaltschaften und Gerichten einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren an. Welche Art von Volksverhetzung muss eigentlich begangen werden, wenn „Predigten“ wie die von „Bruder Andi“ nur eine Geldstrafe kosten? Vermutlich bezahlt die extrem queerfeindliche US-Kirche „Faithful Word Baptist Church“ einen solchen Betrag aus der Portokasse. In Pforzheim firmiert die Gruppierung inzwischen unter dem Namen „FWBC Seelen gewinnen“. FWBC steht für eine fundamentalistische Sekte, die ihre Heimat in Arizona, USA, hat. Am kommenden Samstag findet auf dem Markplatz der 4. CSD statt. Daneben soll ein weiterer Aufzug unter dem Motto „Kinderschutz, Meinungsfreiheit, politische Gewalt“ stattfinden, der laut Polizei klar der rechten Szene zuzuordnen ist. Die Veranstalter rechnen laut Anmeldung mit 100 bis 200 Teilnehmern. Die Polizei wird mit der gleichen Mannschaftsstärke wie im vergangenen Jahr vor Ort für Sicherheit sorgen….
Nach der Beurteilung des Landgerichts hat der Angeklagte in seiner Predigt homosexuelle und queere Menschen in einer Weise, die geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, beschimpft, böswilligt verächtlich gemacht und sie dadurch in ihrer Menschenwürde angegriffen, schreibt die Pressestelle in der Mitteilung. Dies sei für das Landgericht insbesondere dadurch zum Ausdruck gekommen, dass er Homosexuelle „oder diese ganzen anderen Geschlechter, die es gibt,“ unter anderem als von Gott unwiderruflich abgelehnte, „verworfene“ Menschen bezeichnete, die er mit weggeworfenem Müll verglich, der in die „Müllverbrennung“ gehöre. Auch die Aussage, diese Menschen hätten „den Tod verdient und sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden“, habe sich in den Augen des Landgerichts nach dem Kontext eindeutig auf homosexuelle und queere Menschen bezogen. Damit habe er diese Menschen als minderwertig, verachtenswert und lebensunwürdig dargestellt. Dies erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Weil er in einer Predigt in Baden-Württemberg queere Menschen beschimpfte, muss ein Laienprediger aus Österreich eine Geldstrafe zahlen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Landgerichts. Die Predigt von Andy Shamoon war vor zwei Jahren in der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ in Pforzheim gehalten worden, die vom Landesverfassungsschutz beobachtet wird.
Es handelt sich um einen Ableger der extrem queerfeindlichen US-Kirche „Faithful Word Baptist Church“, der nicht dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland angehört. Inzwischen ist die Kirche auch unter dem Namen „Seelengewinnen“ bekannt. Dem baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht 2024 zufolge wird in vielen Predigten Gewalt befürwortet – sie richteten sich hauptsächlich gegen die Menschenwürde. So werde immer wieder die Todesstrafe für homosexuelle Menschen gefordert.
Im Juni 2023 sprach der 34-Jährige, gegen den nun eine Geldstrafe verhängt wurde, laut Gerichtsangaben vor maximal 15 Menschen. Seine Predigt trug den Titel „Gott hasst Menschen“. Sie sei auch im Internet übertragen worden und dort noch etwa zwei Monate abrufbar gewesen.
https://www.queer.de/detail.php?article_id=58320
Nun hatte auch die gegen das Urteil des Landgerichts durch den Angeklagten eingelegte Revision vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe keinen Erfolg. „Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die Revision wurde daher durch Beschluss vom 1. Juni 2026 als unbegründet verworfen“, teilt das Gericht dazu mit.
Weitere Rechtsmittel seien nicht eröffnet, damit sei die Verurteilung des Angeklagten rechtskräftig.
In Pforzheim firmiert die Gruppierung inzwischen unter dem Namen „FWBC Seelen gewinnen“. FWBC steht für „Faithful Word Baptist Church“, eine fundamentalistische Sekte, die ihre Heimat in Arizona, USA, hat.
Die Überprüfung des vom Landgericht Karlsruhe gesprochenen Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so das Oberlandesgericht Karlsruhe am Mittwoch. Die Revision des Predigers wurde deswegen als unbegründet verworfen.
Der Prediger der „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ war zunächst 2023 vom Amtsgericht Pforzheim wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Die vom Landgericht Karlsruhe in zweiter Instanz verhängte Geldstrafe in Höhe von 6.750 Euro sei jetzt rechtskräftig, betonte das Oberlandesgericht. Es gebe keine Möglichkeit für weitere Rechtsmittel.



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