Feministische Zeitschrift EMMA – Printausgabe(+online) 1/2026: Artikel 3 Grundgesetz(GG) – Wissen Sie, was Sie tun?

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 29 Dezember 2025 ]

So sieht Feminismus heute aus: „Er will, dass die „sexuelle Identität“ im Grundgesetz geschützt wird. Warum? Weil er die „sexuelle Minderheit der Pädophilen“ im Grundgesetz „vor Diskriminierung schützen“ möchte“

In der aktuellen Printausgabe(1/2026 ) der Zeitschrift EMMA ist ein Artikel mit dem Titel „Artikel 3 Grundgesetz(GG) – Wissen Sie, was Sie tun?“ erschienen, der auch online verfügbar ist. Vorab: Für eine feministische Zeitschrift, die bekanntlich seit Ewigkeiten gegen Pädophilie/Pädophile/Pädosexuelle agiert, sind die Artikelinhalte presserechtlich nicht angreifbar. Die kritischen Darstellungen unterliegen der Meinungs- und Pressefreiheit. Dennoch ist der Artikel lückenhaft und bedarf teilweiser Richtigstellungen. Wir zitieren den Artikel wie folgt: Dieter Gieseking ist in der Pädosexuellen-Szene so etwas wie ein Star. 2003 gründete er die „Krumme 13“, den „ersten Verein Pädophiler in Deutschland“. Die „Krumme 13“ setzte sich ein für die Entkriminalisierung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern, sprich: des Kindesmissbrauchs. Gieseking saß mehrfach wegen des Besitzes von und Handels mit Kinderpornografie im Gefängnis. K13online Anmerkungen: Der damalige Gefangenenhilfeverein „Krumme13“ wurde nicht ins Vereinregister angetragen und existiert heute nicht mehr. Damals wie heute setzen wir uns zwar für die Entkriminalisierung ein, aber nur dann, wenn es um einvernehmliche Beziehungen/Kontakte geht. Dabei fordern wir nicht die Abschaffung der Strafgesetze, sondern lediglich die Herabsetzung des Schutzalters von 14 auf 12 Jahre. Einvernehmliche Sexualität zwischen Erwachsenen(z.B. Pädosexuellen) & Kindern ab dem 12 Lebensjahr hat mit Kindesmissbrauch nichts gemein. Weitere Artikelinhalte und Kommentare finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. So sieht Feminismus heute aus….

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Artikel 3, GG: Wissen sie, was sie tun?
In Artikel 3 des Grundgesetzes soll demnächst auch die „sexuelle Identität“ geschützt werden. Ist das ein Fortschritt – oder eine Gefahr? Die Kampagne „Grundgesetz schützen!“ warnt: Pädosexuelle stehen schon in den Startlöchern, um sich als „diskriminierte Minderheit“ schützen zu lassen. Und sie sind nicht die einzigen.

K13online Anmerkungen
Vorab: Für eine feministische Zeitschrift, die bekanntlich seit Ewigkeiten gegen Pädophilie/Pädophile/Pädosexuelle agiert, sind die Artikelinhalte presserechtlich nicht angreifbar. Die kritischen Darstellungen unterliegen der Meinungs- und Pressefreiheit. Dennoch ist der Artikel lückenhaft und bedarf teilweise Richtigstellungen.

Mit dem Satz „Und sie sind nicht die einzigen“ könnte der falsche Eindruck entstehen, dass Pädophile bei ihren Forderungen Unterstützungen erhalten würden. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Dieter Gieseking ist in der Pädosexuellen-Szene so etwas wie ein Star. 2003 gründete er die „Krumme 13“, den „ersten Verein Pädophiler in Deutschland“. Die „Krumme 13“ setzte sich ein für die Entkriminalisierung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern, sprich: des Kindesmissbrauchs. Gieseking saß mehrfach wegen des Besitzes von und Handels mit Kinderpornografie im Gefängnis.

K13online Anmerkungen
Der damalige Gefangenenhilfeverein „Krumme13“ wurde nicht ins Vereinregister angetragen und existiert heute nicht mehr. Damals wie heute setzen wir uns zwar für die Entkriminalisierung ein, aber nur dann, wenn es um einvernehmliche Beziehungen/Kontakte geht. Dabei fordern wir nicht die Abschaffung der Strafgesetze, sondern lediglich die Herabsetzung des Schutzalters von 14 auf 12 Jahre. Einvernehmliche Sexualität zwischen Erwachsenen(z.B. Pädosexuellen) & Kindern ab dem 12. Lebensjahr hat mit Kindesmissbrauch nichts gemein.

Heute ist der bekennende Pädophile 69 Jahre alt und hat eine Mission: Er will, dass die „sexuelle Identität“ im Grundgesetz geschützt wird. Warum? Weil er die „sexuelle Minderheit der Pädophilen“ im Grundgesetz „vor Diskriminierung schützen“ möchte. Das ist ein offenes Wort. Schon 2021 hat Gieseking eine entsprechende Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.

K13online Anmerkungen
Der damals eingereichten Petition wurde durch den Bundestag nicht entsprochen. Der geforderte Diskriminierungschutz im Grundgesetz(GG) beschränkt sich auf die Pädophilen, die sich an die bestehenden Gesetze halten. Das Sexualstrafrecht bleibt davon völlig unberührt. Pädophile, die ihre sexuelle Identität nicht ausleben, müssen im Grundgesetz vor Diskriminierung geschützt werden. Im Übrigen ist Dieter Gieseking keine 69 Jahre alt, sondern 70 Jahre jung.

Das Ganze könnte man ins Reich des Absurden verbannen – bekäme nicht das Projekt, die „sexuelle Identität“ in den Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen, immer breitere Unterstützung. Zuletzt haben Ende September 2025 vier Bundesländer eine Bundesrats-Initiative für eine entsprechende Erweiterung der Verfassung gestartet.

K13online Anmerkungen
Keine Initiative fordert, dass bei einer Grundgesetzerweiterung die sexuelle Minderheit der Pädophilen mit eingeschlossen werden sollen.

Schutz für die „sexuelle Minderheit der Pädophilen“ im Grundgesetz verankern?

Seit 1949 heißt es in Artikel 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens und seiner politischen Anschauungen wegen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ 1994 wurde noch die „Behinderung“ hinzugefügt.

Jetzt also auch die „sexuelle Identität“? Was aber soll da eigentlich geschützt werden?

Es gibt eine „sexuelle Orientierung“. Die meint, ob ein Mensch Frauen, Männer oder beide begehrt. Und es gibt die „Geschlechtsidentität“. Die meint, ob ein Mensch sich mit seinem biologischen Geschlecht im Einklang fühlt oder nicht. Würde man diese „Geschlechtsidentität“ in der Verfassung schützen, wäre die Folge, dass sich jeder biologische Mann, von der Verfassung geschützt, in Frauenräume einklagen könnte.

Das könnte womöglich auf Widerstand stoßen, in der Politik und auch bei homosexuellen Frauen (und Männern). Wurde der Begriff der „sexuellen Identität“ also geschaffen, um Verwirrung zu stiften und unter dem Deckmantel des Schutzes von Homo­sexuellenrechten nun auch die „Geschlechtsidentität“ zu schützen? Denn was soll das sein, eine „sexuelle Identität“?

K13online Anmerkungen
Der Begriff „sexuelle Identität“ ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert. Jedoch kommt die Pädophilie im Selbstbestimmungsgesetz & Gleichstellungsgesetz etc. nicht vor. Damit wird die Pädophilie überall ausgeschlossen.

Die Strategie hat bisher gut funktioniert: Im Zuge der Einführung des „Selbstbestimmungsgesetzes“ hatte die LGBTQI+-Initiative „Grundgesetz für alle“ eine Petition pro „sexuelle Identität“ im Grundgesetz gestartet. SPD, Grüne und Linke sind dafür. Doch dazu müsste die Verfassung geändert werden, wozu jedoch eine Zweidrittel-Mehrheit des Bundestags erforderlich ist. Die CDU/CSU verweigerte die Zustimmung. Bis jetzt. Nun aber scheint auch die konservative Front zu bröckeln. Von den vier Bundesländern, die im September per Bundesratsinitiative einen Gesetzentwurf einbrachten, waren drei (!) CDU-regiert: Berlin (mit SPD) sowie NRW und Schleswig-Holstein (mit den Grünen).

K13online Anmerkungen
Die oben im Absatz aufgeführte Petition war ohne die Pädophilen erfolgreich und wurde in den Rechtsausschuss des Bundestages zur weiteren Beratung überwiesen. Zuvor hatte Dieter Gieseking beim Petitionsausschuss beantragt, dass seine Petition von der Petition anderer Petenten getrennt behandelt wird, weil die Zielsetzungen unterschiedlich sind. Diesem Antrag wurde entsprochen.

Doch es regt sich Widerstand: Die Aktivistin Rona Duwe, die das Portal „Was ist eine Frau?“ betreibt, hat die Kampagne „Grundgesetz schützen!“ lanciert. Duwe klärt auf: „Gesetze wie das Selbstbestimmungsgesetz haben die eindeutige Kategorie Geschlecht in der deutschen Gesetzgebung bereits aufgelöst und die Vorstellung einer Genderidentität eingeschleust – mit schon jetzt sichtbaren Folgen (siehe Fall Liebich und Männer in Frauengefängnissen). Die „Sexuelle Identität“ im Grundgesetz verschärft diese Erosion, gibt der unwissenschaftlichen Weltanschauung der Genderidentitätsideologie Verfassungsrang und zementiert diese dauerhaft. Das muss verhindert werden!“

K13online Anmerkungen
Die „sexuelle Identität“ als „unwissenschaftliche Weltanschauung der Genderidentitätsideologie“ zu bezeichnen, ist schlicht Unfug & falsch. Demnach wäre die Homosexualität keine sexuelle Identität. Niemand kann ersthaft bestreiten, dass Schwule und Lesben eine sexuelle Identität haben. Die Aktivistin Rona Duwe macht sich mit ihrer Initiative „Grundgesetz schützen“ mehr als lächerlich. Sie leistet dem Rechtspopulismus und der rechtsextremen AfD Vorschub.

„Grundgesetz schützen!“ warnt auch davor, dass sich Pädosexuelle oder andere Gruppen mit Paraphilien wie Zoophilie zur „diskriminierten Gruppe“ erklären. Abwegig? Keineswegs. 2015 hatten zwei zoophile Männer Verfassungsbeschwerde gegen das Tierschutzgesetz eingelegt, weil es Sex mit Tieren verbietet. Und der Pädosexuelle Dieter Gieseking kündigt an: „Wird das GG mit dem Merkmal der sexuellen Identität ergänzt, dann können alle pädophilen Betroffenen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht einreichen. K13online steht für eine solche Verfassungsbeschwerde bereit.“ 

K13online Anmerkungen
Die damalige Verfassungsbeschwerde von zwei zoophilen Männern wurde vom BVerfG abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat damit eine Grundsatzentscheidung getroffen. Eine solche Grundsatzentscheidung gibt es bei der sexuelle Identität ins GG, die enthaltsame Pädophile mit einschließt, bisher nicht.

Es ist zwar richtig, dass dann jeder betroffene Pädophile Beschwerde beim BVerfG einreichen kann, wenn dieser wegen seiner sexuellen Identität der Pädophilie diskriminiert wird. Der Inhaber dieses Weblogs, Dieter Gieseking, wird gegenwärtig aber nicht im Sinne einer solchen Grundgesetzänderung persönlich diskriminiert.

Eine mögliche Verfassungsbeschwerde würde sich gegen das Gesetz einer Grundgesetzerweiterung richtigen, die Pädophilie nicht mit einschließt. Eine solche Beschwerde beim BVerfG kann innerhalb eines Jahres nach dem Inkraftteten erfolgen. Dafür steht K13online & Dieter Gieseking bereit…!

https://www.emma.de/artikel/wissen-sie-was-sie-tun-342199

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Eva Engelken bei EMMA: Pädophilie als Grundrecht? * Auch die Pädophilengruppe „Krumme13“ will die sexuelle Identität im Grundgesetz

 

1 Kommentar zu “Feministische Zeitschrift EMMA – Printausgabe(+online) 1/2026: Artikel 3 Grundgesetz(GG) – Wissen Sie, was Sie tun?”

  1. „Pädophile gehen beispielsweise davon aus, dass auch ihre Neigungen als „sexuelle Identität“ anzusehen sind. Das kann man etwa auf der nach einer Pädophilen-Gruppe benannten Internetseite „krumme13.org“ lesen. Teile der juristischen Literatur lehnen das unter Verweis auf die Strafbarkeit des Verhaltens ab. Das ist, wie Professor Hartmut Oetker im „Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht“ ausführt, aber „nicht zweifelsfrei, da das AGG nicht die untersagte Ausübung, sondern die Identität schützt“.

    Letztere enthält keine Abgrenzung zu solchen Neigungen. Darauf wurde ebenso bei einer Expertenanhörung des Rechtsausschusses des Bundestags 2010 hingewiesen, als erstmals über die Aufnahme der „sexuellen Identität“ ins Grundgesetz diskutiert wurde.

    Prof. Dr. jur. Arnd Diringer in der WELT“

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    „Die sexuelle Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen wird im Gesetzentwurf nicht genannt. Demnach soll diese sexuelle Identität nicht vom GG geschützt werden. Auch der Petitionsausschuss sah im September 2024 keinen Anlass, dass Anliegen der K13online-Petition zu unterstützen. Darin wurde gefordert, dass auch die Pädophilen/Pädosexuellen zur sexuellen Identität gehören sollen. Die politischen Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen, sind zwar gegenwärtig ausgeschöpft. Dennoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

    Wird das GG mit dem Merkmal der sexuellen Identität ergänzt, dann können alle pädophile Betroffene Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen. K13online steht für eine solche Verfassungsbeschwerde bereit.

    Dieter Gieseking, Krumme 13“

    Quelle
    https://grundgesetz-schuetzen.de/sexuelle-identitaet

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.