Posts Tagged With 'Maßregelvollzug'

Januar 18, 2025

K13online Gefangenenhilfe – Brieffreundschaften: Maßregelvollzug-Insasse „Ludwig“ schickt Erläuterungen zu Lockerungsstufen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Gefangenenhilfe - Brieffreundschaften: Maßregelvollzug-Insasse "Ludwig" schickt Erläuterungen zu Lockerungsstufen

Briefvermittlung unter Ausgegrenzten(BuG): Von den 3397 Angemeldeten suchen aktuell noch 299 Menschen Brieffreundschaften

Im Maßregelvollzug(§ 63 StGB) einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung erhalten die Insassen vier Lockerungskategorien(0-3), die in neun weitere Stufen aufgegliedert sind. Der Insasse „Ludwig“, den wir am 10. Januar 2025 in seiner Klinik besucht haben, hat uns nun Erläuterungen zu den Lockerungsstufen geschickt. „Ludwig“ hat inzwischen in der Kategorie 2 die Lockerungsstufe 5 erreicht. Damit ist er berechtigt, die Einrichtung in Begleitung eines geeigneten Mitpatienten zu verlassen. Bei unserem Besuch konnte er im nahen Supermarkt ein Abendessen einkaufen. „Ludwig“ ist auch der Gründer & Organisator der BuG, die Brieffreundschaften unter Ausgegrenzten vermittelt. Seit dem Bestehen haben sich 3397 Menschen angemeldet. Aktuell befinden sich noch 299 Menschen in der aktiven Briefvermittlung. „Ludwig“ hat einen BuG-Flyer drucken lassen, der bei uns angefordert werden kann. Die Suche nach Brieffreundschaften beinhaltet alle sexuelle Identitäten. Dazu gehören auch Pädophile/Pädosexuelle im regulären Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug. Das BuG konnte kürzlich auch schon Brieffreundschaften von Gefangenen in den USA & der Schweiz nach Deutschland vermitteln. „Ludwig“ hat angekündigt, dass er sein BuG-Projekt auch nach seiner Entlassung in die Freiheit fortführen wird. Die K13online-Redaktion hat höchsten Respekt vor dieser organisatorischen Leistung. Wir werden das Projekt jetzt und in Zukunft tatkräftig unterstützen. Das Motto & die Botschaft lautet: DU BIST NICHT ALLEIN!!! Brieffreundschaften fördern schon während der Unfreiheit die Resozialisierung in die Gesellschaft….

Januar 11, 2025

K13online Gefangenenhilfe – Besuche: Zwischen den Haftbedingungen im Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Gefangenenhilfe - Besuche: Zwischen den Haftbedingungen im Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten

Insasse „Ludwig“ begrüßt Dieter Gieseking mit selbst eingekauften Abendessen: Spaziergang auf dem gesamten Klinikgelände & Gespräche in einem großen Aufenthaltsraum geben Einblicke in den Alltag der Insassen 

Erstmals haben wir am letzten Freitag einen Insassen im Maßregelvollzug(§ 63 StGB) besucht. Zwischen den Haftbedingungen im regulären Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten. Die Besucher melden sich außerhalb der Klinik in einem Pavillion über einen Terminal eigenständig an. Das Klinikgelände ist zwar umzäunt, aber von außen komplett einsehbar. Nach der freundlichen Einlasskontrolle wurde der Inhaber dieses Weblogs abgeholt und zur Abteilung von „Ludwig“ gebracht. Alle Insassen mit entsprechender Lockungsstufe können sich bis 17 Uhr auf dem gesamten Gelände frei bewegen. Danach können sich die Insassen innerhalb des Gebäudes treffen und unterhalten. Es gibt keine Ein- und Aufschlusszeiten der Untergebrachten. Es gibt keine Knasthierarchie! Zur Begrüßung wurde Dieter Gieseking von „Ludwig“ mit einem köstlichen Abendessen empfangen. Die Lockungsstufe machte es möglich, dass er am Nachmittag in Begleitung in einem Supermarkt außerhalb einkaufen konnte. Die zweistündigen Gespräche fanden dann ohne Klinikpersonal in einem großen Aufenthaltsraum mit Computer(Offline-Version von Wikipedia mit Krumme13 verfügbar), Drucker und Telefonzelle in gemütlicher Atmosphäre statt. Der persönliche Eindruck hat neben der umfangreichen Korrespondenz nochmals bestätigt, dass „Ludwig“ im Maßregelvollzug völlig deplaziert ist. Er wartet im Moment auf ein neues Gutachten. Im Anschluss wird das Oberlandesgericht(OLG) eine finale Entscheidung über die Beedigung der Maßnahme treffen. Das Landgericht hatte bereits positiv entschieden, jedoch hatte die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt. Auch steht eine Entscheidung einer Beschwerde beim BVerfG noch aus. Der Maßregelvollzug ist gegenüber dem Strafvollzug zwar erheblich menschenfreundlicher, jedoch wer nach § 63 StGB zeitlich unbegrenzt verurteilt wurde, muss oft über viele Jahre für eine Beendigung kämpfen. Deshalb sollte die Verteidigung bereits im Strafprozess darauf plädieren, dass die Unterbringung in einer solch „freizügigen“ Klinik nicht angeordnet wird. Der juristische Weg von „Ludwig“ in die Freiheit wurde zwar geebnet und die Chancen sind gut, aber es wird noch viele Monate dauern. K13online wünscht Ihm und den anderen beim Besuch begneten Insassen für das Jahr 2025 alles Beste…

Dezember 19, 2024

Weihnachtsgrüße von „Ludwig“(Lukas): Frohe und friedvolle Weihnachten aus der Anstalt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Weihnachtsgrüße von "Ludwig"(Lukas): Frohe und friedvolle Weihnachten aus der Anstalt

Warten auf die Freiheit: Der in einer Anstalt Untergebrachte „Ludwig“ wartet auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts in die Freiheit

Die erste Kontaktaufnahme mit dem im Maßregelvollzug Untergebrachten „Ludwig“ fand im Juni 2024 über seinen inzwischen bevollmächtigten Rechtsanwalt statt. In den letzten Monaten fand eine umfangreiche Korrespondenz statt und es liegen uns nahezu alle Dokumente in seinem Fall vor. Daraus wird deutlich, dass sich „Ludwig“ seit vielen Jahren zu Unrecht im Maßregelvollzug befindet. Im August d. J. hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts endlich beschlossen, diese unsägliche Unterbringung für erledigt zu erklären. Jedoch hat die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt, sodass nun mit einem weiteren Gutachten das Oberlandgericht entscheiden wird. Zu Weihnachten 2024 wird „Ludwig“ die Festtage (noch) nicht in Freiheit verbringen können. Wir haben jedoch von Ihm eine sehr schöne Weihnachtskarte erhalten. Im Rahmen der K13online-Gefangenenhilfe werden wir „Ludwig“ im Januar 2025 in seiner Anstalt besuchen. Es wird der erste Besuch in einer solchen Klinik des Maßregelvollzuges sein, denn bisher haben wir alle Gefangene immer in Justizvollzugsanstalten(JVAs) besucht. In seinem letzten Brief schreibt „Ludwig“, dass er dort ein gutes Essen & Getränke vorbereiten kann. Mitte Dezember fanden gleich drei begleitete Ausgänge in die Freiheit statt. Die Vorbereitungen für seine Entlassung haben also schon begonnen. Wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen! Wir wünschen allen gewaltfreien Untergebrachten, die die Weihnachtstage in diesem Jahr (noch) nicht in Freiheit verbringen können, ein erfolgreiches Jahr 2025….

Oktober 03, 2024

Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von „Ludwig“ in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von "Ludwig" in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

Externe Gutachterin hat Beendigung der Maßregel deutlich befürwortet: Die Reststrafe von einem Jahr soll „Ludwig“ bei Rechtskraft noch im regulären Strafvollzug absitzen

Der seit rund 10 Jahren im Maßregelvollzug einer Klinik Untergebrachte „Ludwig“ hat mit einer externen Gutachterin einen Erfolg bei der Strafvollstreckungskammer(StVK) erreichen können. Die Fachärztin für forensische Psychiatrie hat sich deutlich für eine Beendigung der Maßregel ausgesprochen und stellt in Fragen, ob die damalige Anordnung überhaupt rechtmäßig gewesen ist. Aus der Stellungnahme der Klinik gehen absurde Gründe hervor, um „Ludwig“ für weitere Jahre in Unfreiheit festzuhalten. Die Große Strafvollstreckungskammer hat diesem Treiben nun ein Ende gesetzt. Der K13online Redaktion liegt der Beschluss, das Gutachten und die Stellungnahme in Kopie vor. Bei Rechtskraft des Beschlusses der StVK wird „Ludwig“ die Reststrafe((1/3) von einem Jahr noch im regulären Strafvollzug absitzen müssen. Dagegen hat er Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft könnte auch noch Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht einlegen. Die StVK hat die Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung leider abgelehnt. Die Vollzugslockerungen mit Vorbereitungen für die Entlassung sollen in einer JVA erfolgen. Laut Beschluss dauert die Führungsaufsicht nach der Freilassung fünf Jahre. Diverse Weisungen müssen in diesem Zeitraum erfüllt werden. Dazu gehört allerdings nicht das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Dennoch kann mit solchen Weisungen von einer echten Freiheit nicht gesprochen werden. K13online wird „Ludwig“ auch weiterhin auf seinem Weg in die Freiheit begleiten und Ihn nach unseren Möglichkeiten unterstützen. Gleichgesinnte, die Ihn ebenfalls unterstützen wollen, nehmen mit uns Kontakt auf…

August 11, 2024

Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB: Der seit 10 Jahren Untergebrachte „Ludwig“ gibt Kölner Lokalradio „von unge“ drei Interviews

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB: Der seit 10 Jahren Untergebrachte "Ludwig" gibt Kölner Lokalradio "von unge" drei Interviews

Ein juristischer Kampf aus dem Maßregelvollzug: Ludwig wartet wieder auf das jährliche und externe Gutachten

Der im Maßregelvollzug Untergebrachte „Ludwig“ hat Mitte Juni dieses Jahres mit uns Briefkontakt aufgenommen. Im Jahre 2014 wurde er wegen § 176 ff. StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das damalige Landgericht ordnete zusätzlich die Unterbringung im Maßregelvollzug an, weil es die Rechtsauffassung vertrat, dass eine verminderte Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB vorliege. Der Maßregelvollzug nach § 63 StGB ist der Strafhaft vorgeschaltet. Seit vielen Jahren kämpft „Ludwig(Pseudonym)“ um seine Entlassung aus einer Anstalt in Rheinland-Pfalz. Am 23. August 2024 soll ein neues Gutachten vorliegen und es findet wieder eine Anhörung statt. Ludwig ist zweifelsfrei eine Ausnahme. Im Maßregelvollzug dieser Anstalt hat er eine Vielzahl von Aktivitäten gestartet. Anfang dieses Jahres hat er dem Kölner Lokalradio „von unge“ drei Interviews gegeben, die als Podcasts verfügbar sind. Innerhalb der Anstalt ist er Mitglied im Patientenrat und Stationssprecher. Weiter ist er Redakteur eines internen Journals, welches K13online vorliegt. Auch ist er Initiator des Projektes „Briefvermittung unter Ausgegrenzten(BuG). Dazu hat Ludwig auch Fleyer drucken lassen, die hier ebenfalls vorliegen. In Zukunft werden wir regelmäßig über aktuelle Ereignisse bei Ludwig berichten und dabei auch mehr Rückblicke auf die letzten 10 Jahre geben. Persönliche Eindrücke in den Maßregelvollzug befinden sich in den drei Podcasts. Bei dieser Gelegenheit erinnern wir an Thorsten J. den wir von 4/2018 bis zu seiner Freilassung im Dezember 2022 von „Draußen“ begleitet haben. Auch Thorsten J. hatte über Jahre kämpfen müssen. Auch wenn er diesen juristischen Kampf überwiegend selbst geführt hatte, so geht es nicht gänzlich ohne einen sehr guten Rechtsanwalt. Auch Ludwig ist auf der Suche nach einem solchen Rechtsanwalt. Engagierte Anwälte nehmen bitte mit uns Kontakt auf… 

Juni 25, 2024

Buchrezension von K13-Mitglied Paco00: Therapie mit Pädophilen? – Pädophile beurteilen ihre Therapien im Maßregelvollzug

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Buchrezension von K13-Mitglied Paco00: Therapie mit Pädophilen? - Pädophile beurteilen ihre Therapien im Maßregelvollzug

Michael Stiels-Glenn: Der Autor will in Erfahrung bringen wie Personen, die wegen § 63 StGB in der Forensik untergebracht sind, die therapeutische Behandlung erleben und bewerten

Das Buch „Therapie mit Pädophilen“ richtet sich an eine Vielzahl von Fachleuten, darunter ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, Sozialarbeiter und Pädagogen, Studierende, Journalisten sowie an Menschen mit pädophiler Orientierung und deren Angehörige. Es bietet eine umfassende Perspektive auf die Therapie von Pädophilen, abseits von Sensationsberichten und kriminalpolitischen Vorstellungen. Der Buchautor Michael Stiels-Glenn hat 30 pädophile Insassen im deutschen Maßregelvollzug(MRV) interviewt. Teilweise sitzen diese Patienten mehrere Jahrzehnte im Maßregelvollzug. Der Autor will in Erfahrung bringen wie Personen, die wegen § 63 StGB in der Forensik untergebracht sind, die therapeutische Behandlung erleben und bewerten. Damit gibt der Autor diesen Pädophilen eine öffentliche Stimme und regt zur gesellschaftlichen Diskussion und politischen Debatte an. Wenn ein Gericht in seinem Urteil neben der Haftstrafe auch die Unterbringung im MRV anordnet, dann kommt der pädophile/pädosexuelle Insasse bis auf unbestimmte Zeit nicht in den regulären Strafvollzug. Erst dann, wenn ein Gutachter ein positive Sozialprognose an die Strafvollstreckungskammer abgibt, kann der Insasse in den regulären Strafvollzug überstellt werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass der gesamte Freiheitsentzug weit über die Dauer der Strafhaft im Urteil liegt. Der in der Vergangenheit von K13online betreute MRV-Insassen Torsten J. musste über Jahre vor den Gerichten klagen, um wieder in Freiheit zu kommen. Ganz aktuell hat sich ein neuer Insasse im MRV an K13online gewandt. An diesem Beispiel wird deutlich: Vor 10 Jahren wurde der pädophile Boylover zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Damit dauert der Freiheitsentzug im Jahre 2024 bereits sieben Jahre länger als die Haftstrafe im Urteil. In absehbarer Zeit werden wir darüber weiter berichten…   

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.