Gefangener „Ludwig“ hat Arbeitsplatz in der Bücherei bekommen: Wöchentliche Telefongespräche mit K13online zur Vorbereitung seiner Entlassung in die Freiheit
Nachdem das Oberlandesgericht(OLG) den Maßregelvollzug mit Beschluss vom 23. Mai 2025 für erledigt erklärt hat wurde „Ludwig“ am 23. Juni 2025 in eine JVA überstellt. Dort soll er laut Staatsanwaltschaft und Landgericht(LG) noch die Reststrafe(1/3) von einem Jahr absitzen. Das LG hat jedoch keinen Tag seiner frühren U-Haft angerechnet. Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz hat deshalb Beschwerde gegen diese rechtsfehlerhafte Haftzeitberechnung eingelegt und beantragt, den Gefangenen „Ludwig“ unverzüglich in die Freiheit zu entlassen. In der Begründung, die K13online vorliegt, verweist Ra Kötz auf mehrere Entscheidungen von OLGs und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Bis zu einer OLG-Entscheidung wird „Ludwig“ im regulären Strafvollzug bleiben. Inzwischen hat er einen Arbeitsplatz in der JVA-Bücherei bekommen, wo er mit zwei Mitgefangenen Bücher an die Gefangenen verteilt. DAS ist der beste Job im Knast. Am 15. Juli haben wir seinen 1. Telefonanruf erhalten. Wir haben nun wöchentliche Telefongespräche vereinbart. Die Vorbereitungen zur Entlassung von „Ludwig“ in die Freiheit können auf diese Weise schneller & besser besprochen werden. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…
https://koetzfusbahn.de/rechtsanwaelte/dr-daniel-koetz-strafrecht
Weihnachtsgrüße von „Ludwig“(Lukas): Frohe und friedvolle Weihnachten aus der Anstalt


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