K13online Gefangenenhilfe: OLG-Entscheidung zur Beendigung des Maßregelvollzuges von „Ludwig“ am 21. Mai 2025 erwartet

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 19 Mai 2025 ]

Stellungnahme der Staatsanwaltschaft steht noch aus: Gutachterin und Klinik befürwortet, den Maßregelvollzug des Untergebrachten „Ludwig“ für erledigt zu erklären

Eine Gutachterin hat in einer Stellungnahme an das Oberlandgericht(OLG) eine klassische Fehleinweisung in den Maßregelvollzug(§ 63 StGB) festgestellt. Zuvor hat auch das Landgericht(Strafvollstreckungskammer) die Maßregel für erledigt erklärt. Jedoch hat die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt. In einer aktuellen Stellungnahme hat jetzt auch die Klinik eine Beendigung der Maßregel empfohlen. Das OLG hat nun auf den 21. Mai 2025 terminiert und wird darüber entscheiden. Der Insasse „Ludwig“ erwartet mit seinem Rechtsanwalt eine positive Entscheidung. Für diesen Fall beginnt dann die Resozialisierung. „Ludwig“ war im Jahre 2014 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen des § 176 ff StGB verurteilt worden. Das damalige Gericht ordnete zudem den Maßregelvollzug an. Seit rund 11 Jahren befindet sich „Ludwig“ in einer Klinik und nicht im regulären Strafvollzug einer JVA. Im Januar dieses Jahres war der Inhaber von K13online zu Besuch in der Klinik. Im Rahmen unserer Gefangenenhilfe stehen wir mit „Ludwig“ und seinem Rechtsanwalt in ständigen Kontakt. Uns liegen nahezu alle Urteile, Gutachten und Stellungnahmen vor. Über den Gerichtstermin werden wir ausführlich berichten…

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4 Kommentare zu “K13online Gefangenenhilfe: OLG-Entscheidung zur Beendigung des Maßregelvollzuges von „Ludwig“ am 21. Mai 2025 erwartet”

  1. Der Termin am gestrigen Mittwoch hat beim OLG stattgefunden. Ludwig hat kurz mitgeteilt, dass das OLG seine Entscheidung erst in der kommenden Woche treffen wird. Bei der Verhandlung ging es nur noch darum, was nach Beendigung des Maßregelvollzuges passieren könnte bzw. welche Auflagen erteilt werden. Demnach wird das OLG den Maßregelvollzug für erledigt erklären. Der Weg in die Freiheit wäre damit geebnet…

  2. Kenny für Ludwig sagt:

    Der Artikel hat mich zum nachdenken gebracht

    Es ist schon schlimm dass die Botschaft von Ludwig schwer ist an die Öffentlichkeit zu kommen .Man fühlt sich eigentlich schon halbtot wenn auch noch nach der Haftentlassung eine Aufsicht mit Auflagen bekommt .Wenn man dagegen verstößt ,bekommt man härtere Konsequenzen als wie bei der Bewährung .Man tappt ständig im falschen glauben ,dass Gerichtliche psychiatrische Gutachter einfühlsam sind und sich um die Seele und das Wohl des Betroffenen kümmert und hinzu kommt noch dass dadurch viele einen Hass gegen Pädophile bekommen weil sie irrtümlich der annahme sind dass Pädophile Täter durch einen Psychologen die Freiheit quasi geschenkt bekommen und draußen als Gefahr für kinder wieder fleißig frei rumwandeln .Das Gegenteil ist jedoch war und man sieht es Weil er ja selbst geglaubt hat dass der Maßregelvollzug keine tücken hat .Viele andere täter bekommen tatsächlich Narrenfreiheit aber nicht jemand der einen für Machtpolitisches konstrukt namens „Kinderschutz“ ein Dorn im Auge ist

    Es hat eine Folgende funktionelle Psychologie was nicht gehört werden soll über die gesellschaftliche und gesetzliche Stigmatisierung der Pädophilen, so in etwa den Fall Ludwig zu vergleichen mit diesen Fall zum Beispiel mit Peter Vogt .Er soll auch sexuellen Missbrauch von kindern begangen haben , jedoch ist es den Gesetzgeber völlig egal dass bei den meisten kriminalisierten Fällen ,bestimmt wie dieser Fall auch hier bestätigt ,dass der sexuelle kontakt ohne Anwendung von zwang oder Gewalteinwirkung geschehen ist,aber trotzdem als ein Eindringen in den kindlichen körper gesehen wird.Das schlimme ist auch noch dass der Verwahrte um Sterbehilfe bittet weil er wegen dieser Ungerechtigkeit nicht mehr raus kommt.Das wird ihn nur aus diesen einen Grund nicht gewährt ,weil es so wie es in der offizielle Stellungsnahme laut der Justiz es zu kontroversen Meinungen kommen könnte .Um was für kontroverse Meinungen von Negatives Aufssehen es sich handelt wird nicht genau erwähnt .Es suggeriert natürlich den Eindruck dass es eine ganz sicherlich eine frage der Ethik ist und deshalb nicht diskutierbar ist .In Wirklichkeit ist es aber so ,dass man befürchtet jemand könnte Mitleid und verständnis mit Pädophile bekommen. Eine völlig falschen kritik wird geübt indem man sagt ,dass der Verwahrte mit der Suizidhilfe sich seiner gerechten Strafe enziehen würde . .Das hat aber nichts mit Gerechtigkeit zu tuhen .Hier in Deutschland würde so ungefähr der selbe Ansatz gelten und bei Ludwig auch nicht anders .Die Gerichtlichen Pressesprecher würden es auch mit der falschen Moral begründen .Suizid ist kein Ausweg für inhaftierte .Es wird bei solchen vorkommnissen immer mit der Assoziation verknüpft dass der Pädophile Täter sich mit dem Suizid der gerechtigkeit entzogen hat .Ich rate deshalb genau aus diesen Grund jeden pädophilen ab sich selber umzubringen .Das würde nur von den kinderschützern und Denunzianten insgeheim gefeiert werden indem sie sich die Hände reiben und saddistisch drüber freuen .Dezimierung der pädophilen geht nicht .Viel Glück und Freiheit für Ludwig ,der das alles aushält wie ein König.

    Schöne Grüße Kenny von den Berg

    K13online Anmerkungen
    Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland nicht erlaubt, wohl aber in der Schweiz und den Niederlanden.

    Der „Ludwig“ ist im Maßregelvollzug eine sehr große Ausnahme. Die meisten Insassen schaffen diese Aktivitäten & seinen juristischen Kampf für die Freiheit nicht. Schon dies zeigt eigentlich, dass er im Maßregelvollzug völlig fehl am Platz ist.

  3. Peterle sagt:

    Ich wünsche dem Ludwig auch alles Gute
    Ich besuche ihn im Juni:)

  4. Lex sagt:

    Ich drücke ihm und allen anderen, die in „Freiheit“ gehören, die Daumen.

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