K13online Gefangenenhilfe – Beschluss vom Oberlandgericht(OLG): Der Maßregelvollzug des Insassen „Ludwig“ wird für erledigt erklärt

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 27 Mai 2025 ]

Entlassung in die Freiheit rückt näher: Die Rest-Freiheitsstrafe von neun Monaten beginnt im regulären Strafvollzug einer JVA

Der Maßregelvollzug des Insassen „Ludwig“ wurde mit Beschluss des OLG am 23. Mai 2025 für erledigt erklärt. Die Gutachterin hatte in ihrem Gutachten sogar festgestellt, dass die frühere Einweisung in die Klinik eine „klassische Fehleinweisung“ gewesen war. Das OLG folgte diesem Gutachten jedoch nicht und lehnte auch die Aussetzung der Rest-Freiheitsstrafe von neuen Monaten auf Bewährung ab. In der Folge wird „Ludwig“ nun in eine JVA überstellt. Damit wird dann auch der Entlassungstermin aus dem regulären Strafvollzug feststehen. Zum Erfolg der Beendigung des Maßregelvollzuges hat auch sein Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz aus Düsseldorf beigetragen. Bei der Anhörung vor dem OLG hat sich Dr. Kötz bestmöglich für seinen Mandanten eingesetzt. Dies geht aus dem OLG-Beschluss & dem Protokoll hervor, welche K13online vorliegen. Entgegen den Empfehlungen der Gutachterin, Klinik und Anwalt, war das OLG nicht bereit, auch auf die Reststrafe zu verzichten. Obwohl die Gesamtzeit der Unterbringung in der Klinik das damalige Strafmaß von drei Jahren weit überschritten hat. Das sich der Strafvollzug in einer JVA kontraproduktiv auf „Ludwig“ auswirken könnte, wurde vom OLG nicht beachtet. Die Haftbedingungen in einer JVA sind mit dem Freiheitsentzug in einer Klinik nicht vergleichbar. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Vollzugslockerungen es in der JVA  zur Vorbereitung der Entlassung geben wird…

Entlassung in die Freiheit rückt näher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://koetzfusbahn.de/rechtsanwaelte/dr-daniel-koetz-strafrecht/

 

 

 

 

 

 


K13online Gefangenenhilfe: OLG-Entscheidung zur Beendigung des Maßregelvollzuges von „Ludwig“ am 21. Mai 2025 erwartet

K13online Gefangenenhilfe – Besuche: Zwischen den Haftbedingungen im Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten

 

2 Kommentare zu “K13online Gefangenenhilfe – Beschluss vom Oberlandgericht(OLG): Der Maßregelvollzug des Insassen „Ludwig“ wird für erledigt erklärt”

  1. PeterPanny sagt:

    Hallo Dieter; darf das wirklich vom Gesetz her sein das ein Mensch wie der „Ludwig“ 10 jahre Maßregelvollzug bekommt und darüberhinaus noch 1 Jahr JVA?

    Er hat niemanden vergewaltigt noch gefoltert, geschweige denn ermordet.

    Und auch keine Krankheit wie z.Schizophrenie.

    Ich begreife dieses Strafmaß ehrlich gesagt nicht.

    Zumal die beiden Jungs auch keine Kinder mehr waren, sondern schon Teenies.

    Habe da viele noch offene Fragen.

    Hoffe sehr das Ludwig bald frei kommt.
    Freue mich für ihn, dass er einen Arbeitplatz in der JVA Bücherei bekomme hat.

    K13online Anmerkungen
    Das damalige Tatgericht hat in seinem Urteil – neben einer Freiheitsstrafe von drei Jahren – auch den Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB angeordnet: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__63.html
    Das Gericht war damals der Rechtsauffassung, dass Ludwig gemäß § 21 StGB vermindert schuldfähig war.
    Mehrere Gutachten haben erst jetzt ergeben, dass die damalige Einweisung in den Maßregelvollzug eine klassische Fehleinweisung gewesen war. Das Problem lag damals auch daran, dass die Verteidigerin dem Ludwig geraten hatte, auf verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren.

    Der Maßregelvollzug ist immer dem regulären Strafvollzug(Freiheitsstrafe) in einer JVA vorgeschaltet. Der Maßregelvollzug ist zeitlich nicht begrenzt, sondern hängt von den Gutachten ab. Bei einer positiven Sozialprognose entscheidet dann die Strafvollstreckungskammer über eine Beendigung dieser Maßnahme. Bei einer Sicherungsverwahrung ist es übrigens genau umgekehrt: Zu Erste die Freiheitsstrafe im regulären Strafvollzug und im Anschluss die Sicherungsverwahrung – auch zeitlich unbegrenzt.

    Wurde der Maßregelvollzug beendet, dann sagt das Gesetz, dass nur noch 1/3 der Freiheitsstrafe in der JVA abgesessen werden muss. Bei Ludwig ist dies ein Jahr. Von diesem einen Jahr muss aber die frühere U-Haft abgezogen werden. DAS hat das Gericht nicht gemacht und deshalb hat Ra Kötz Beschwerde gegen die Haftzeitberechnung eingelegt.

    Wichtiger Hinweis!!!
    Schon im Strafprozess muss der Verteidiger mit seinem Mandanten darauf plädieren, dass es keine verminderte Schuldfähigkeit gibt. Denn aus dem Maßregelvollzug wieder heraus zu kommen, ist in der heutigen Zeit sehr, sehr schwierig. Ludwig hat es nun geschafft. Er kennt aber noch viel mehr Insassen im Maßregelvollzug, die noch viel länger dort untergebracht sind. Viele davon haben nicht mehr diesen juristischen Kampfgeist und anwaltliche Möglichkeiten. In den letzten 10 Jahren sind mehrere Insassen im dortigen Maßregelvollzug im hohen Alter gestorben.

    • PeterPanny sagt:

      Danke Dieter für Deine Erläuterungen

      Wobei ich finde das 3 Jahre Haft auch schon zu viel sind wenn es sich nicht um sexuelle Gewalt handelte und keine unfreiwilligen Fotos und Videos und die Jungs 13 und 15 waren zu dem Zeitpunkt

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