Posts Tagged With 'Ludwig'

Mai 12, 2026

K13online Prozessbeobachter: Vernichtendes Gutachten des Sachverständigen Dr. Gerhard Buchholz für nachträgliche SV von Ludwig

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K13online Prozessbeobachter: Vernichtendes Gutachten des Sachverständigen Dr. Gerhard Buchholz für nachträgliche SV von Ludwig

Wer nicht widerspricht, stimmt stillschweigend zu: Pflichtverteidiger Olaf Möller lässt seinen Mandanten „Ludwig“ im Stich und setzt sich nicht dafür ein, die nachträgliche Sicherungsverwahrung(nSV) abzuwenden

In einem vernichtenden Gutachten hat der „Sachverständige“ Dr. Gerhard Buchholz über „Ludwig“ referiert. Über drei Stunden hat Buchholz dem Landgericht erklärt, warum er „Ludwig“ für hochgradig rückfallgefährdet hält. Ganz offensichtlich hat Buchholz das Ziel verfolgt, „Ludwig“ für den Rest seines Lebens in der Sicherungsverwahrung wegzusperren. K13online(Dieter Gieseking) war live dabei, jedoch wird auf die absurde Darstellung seiner „Diagnose/Prognose“ verzichtet. Alle von Buchholz vorgetragenen Gründe für ein angebliche Gefährlichkeit entbehren der Realität und dürfen vom Landtag nicht anerkannt werden. Damit aber noch nicht genug: Der Verteidiger Olaf Möller, der auf seinen Webseiten „Werbung“ für sich in vielen JVA macht, hat diesem vernichtenden Gutachten mit keinem Wort widersprochen. Es wäre ein „Kinderspiel“ gewesen, dass Gutachten zu widerlegen. Mit einem solchen Rechtsanwalt & einem solchen „Sachverständigen“ wird Ludwig kaum eine Chance haben, die nSV abzuwenden. Rechtsanwalt Möller hat auch ein Gespräch mit K13online verweigert, obwohl sein Mandant dem zugestimmt hat. Auch daraus wird deutlich, dass Möller nicht auf der Seite von „Ludwig“ steht, geschweige denn, sich für seinen pädophilen Mandanten einsetzt. Aus diesem Grunde sprechen wir eine deutliche Warnung aus, dem Ra Möller bei diesen Deliktsarten keine Mandate der Verteidigung zu übertragen. Die nächste Sitzung am Landgericht findet am 1. Juni 2026 statt…

April 24, 2026

Ankündigung als K13online Prozessbeobachter: Strafvollstreckungskammer(StVK) eines Landgerichtes(LG) verhandelt über nSV von „Ludwig“

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Ankündigung als K13online Prozessbeobachter: Strafvollstreckungskammer(StVK) eines Landgerichtes(LG) verhandelt über nSV von "Ludwig"

Der nächste Verhandlungstag ist der 11. Mai:  Zur Anhörung eines weiteren Gutachters wird K13online zum LG anreisen und LIVE an die WhatsApp-Mitglieder berichten

Seit Ende März verhandelt die Strafvollstreckungskammer eines Landgerichtes(LG) über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(nSV) von „Ludwig“. Am heutigen Freitag wird die Anstaltspsychologin und ein Gutachter angehört. Der nächste Verhandlungstag ist der 11. Mai. Zur Anhörung eines weiteren Gutachters wird K13online zum LG anreisen und LIVE an die WhatsApp-Mitglieder berichten. Sodann werden wir auch ein weiteres News über den Verlauf der Gerichtsverhandlung publizieren. Im Rahmen der K13online-Mitgliedschaft bieten wir allen Betroffenen u. a. auch eine Gefangenenhilfe während des regulären Strafvollzuges, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug an. Auch Angehörige können sich jederzeit an uns wenden. In Ermittlungs- und Gerichtsverfahren begleiten wir die Betroffenen und stehen mit Rat & Tat zur Seite. Mit „Ludwig“ stehen wir bereits seit Juni 2024 in ständigem Brief- und Telefonkontakt. Im Januar 2025 gab es einen Besuch in seiner damaligen Anstalt und seitdem ist uns „Ludwig“ auch persönlich bekannt. Damals war er auch Redakteur einer Insassen-Zeitschrift. Auch gab er dem privaten Radio „von unge“ ein Interview zum Maßregelvollzug. „Ludwig“ war auch Gründer des BuG-Projektes (Briefvermittlung unter Ausgegrenzten) und organisierte Brieffreundschaften von „Drinnen“ nach „Draußen“. Aufgrund seines Aktivismus in Unfreiheit haben wir sehr großen Respekt vor Ihm & seinen Aktivitäten für andere Betroffene…

Februar 06, 2026

K13online Gefangenenhilfe „Ludwig“: Staatsanwaltschaft hat Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(nSV) gestellt

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Gefangenenhilfe "Ludwig": Staatsanwaltschaft hat Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(nSV) gestellt

Landgericht(StVK) hat acht Tage Verhandlungen von Ende März bis Ende Juni terminiert: Erster Gutachter war zur psychiatrischen Exploration in der JVA von „Ludwig“

Im Dezember 2025 hat die Staatsanwaltschaft(Sta) einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(nSV) gestellt. Inzwischen liegt uns die Antragsschrift an die Strafvollstreckungskammer(StVK) des Landgerichtes vor. Grundsätzlich wurde die nSV durch frühere Entscheidungen des EGMR & BVerfG zwar abgeschafft, jedoch ist die nSV weiterhin möglich, wenn sich der Gefangene zuvor im Maßregelvollzug befunden hat. Laut Antragsschrift der Sta soll die „Gefährlichkeit“ von „Ludwig“ ausreichen, um eine nSV zu rechtfertigen. Die StVK hat zwei verschiedene Gutachter beauftragt. Der Erste Gutachter war bereits zur psychiatrischen Exploration in der JVA von „Ludwig“. Im Rahmen des Verfahrens im Maßregelvollzug gab es zwei Gutachten, die eine nSV nicht rechtfertigen. Die StVK hat acht Verhandlungstage von Ende März bis Ende Juni 2026 angesetzt. Für dieses Verfahren hat „Ludwig“ einen neuen Rechtsanwalt das Mandat erteilt. Die Entscheidung der StVK könnte noch vor dem Endstrafetermin 8. Oktober 2026 fallen. Wird der Sta-Antrag abgewiesen, dann würde „Ludwig“ mit Auflagen in die Freiheit entlassen werden, wenn die Sta dagegen keine Beschwerde einlegt. Entscheidet die StVK für eine nSV, dann wird „Ludwig“ eine anwaltliche Beschwerde einreichen. Ein Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht würde mehrere Monate dauern, sodass eine Entscheidung nicht mehr vor Strafende zu erwarten sein würde. Die Staatsanwaltschaft hat zudem einen Unterbringungsbefehl beantragt. Während des Maßregelvollzuges hatte „Ludwig“ begleitete Ausgänge und damit Vollzugslockerungen, die Ihm jetzt im regulären Strafvollzug verweigert werden. Beim nächsten Telefongespräch wird uns „Ludwig“ über den aktuellen Stand informieren…

Dezember 11, 2025

Weihnachtsgrüße von „Ludwig“: Frohe Weihnachtstage und ein gesundes Neues Jahr 2026

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Weihnachtsgrüße von "Ludwig": Frohe Weihnachtstage und ein gesundes Neues Jahr 2026

Warten auf die Freiheit: Die Reststrafe von „Ludwig“ im regulären Strafvollzug endet am 8. Oktober 2026, jedoch könnte eine Entlassung auch schon früher erfolgen

Die erste Kontaktaufnahme von „Ludwig“ mit K13online war im Juni 2024. Er hatte im Schmierblatt BILD einen Artikel über den Inhaber dieses Weblogs gelesen. Im Laufe der Monate entwickelte sich eine intensive Brieffreundschaft. „Ludwig“ schickte eine Vielzahl von früheren Urteilen & Gutachten und aktuelle Dokumente. Während der Zeit im damaligen Maßregelvollzug einer Anstalt hatte er eine „Briefvermittlung unter Ausgegrenzten(BuG)“ aufgebaut & organisiert, die von 3.397 Menschen genutzt wurde. Auch nach seiner Freilassung will er dieses Hilfsangebot fortführen. Einem Online-Radio gab er mit seinem Pseudonym „Ludwig“ ein Interview. In der damaligen Anstalt war er Redakteur einer Insassenzeitschrift. Im Januar 2025 bekam er dort Besuch vom Inhaber dieses Weblogs Dieter Gieseking. Mit Beschluss eines OLG wurde der Maßregelvollzug am 23. Mai 2025 für erledigt erklärt. Für die Reststrafe wurde er in eine JVA verlegt, wo ihn ein anderes K13-Mitglied besucht hatte. Alle zwei Wochen finden Telefongespräche statt. „Ludwig“ arbeitet in der JVA in der Bücherrei. Gegenwärtig sind noch zwei anwaltliche Beschwerden bei Gericht anhängig, worüber noch nicht entschieden wurde. Bei positiven Entscheidungen könnte „Ludwig“ auch schon vor der Endstrafe 10/26 in die Freiheit entlassen werden. K13online hat im Rahmen der privaten Gefangenhilfe an alle in Deutschland, der Schweiz und den USA im Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug Einsitzende Weihnachtskarten verschickt. Bis zu den Weihnachtstagen werden wir alle Weihnachtsgrüße veröffentlichen…

August 19, 2025

Erfolgreiche Beschwerde beim Oberlandesgericht(OLG): Über rechtsfehlerhafte Strafzeitberechnung von „Ludwig“ muss neu entschieden werden

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Erfolgreiche Beschwerde beim Oberlandesgericht(OLG): Über rechtsfehlerhafte Strafzeitberechnung von "Ludwig" muss neu entschieden werden

OLG-Beschluss vom 15. August 2025: Der Beschluss der großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts vom 15. Juli wird aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen

Mit Beschluss vom 15. August hat das OLG beschlossen, dass die sofortige Beschwerde von Rechtsanwalt Dr. Kötz für seinen Mandanten „Ludwig“ zu einem vorläufigen Erfolg geführt hat. Der Beschluss der großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts vom 15. Juli wird aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Aus dem OLG-Beschluss, der K13online vorliegt, geht u. a. hervor, dass die Rest-Freiheitsstrafe falsch berechnet wurde. Demnach soll der Endstrafentermin erst am 8. Oktober 2026 sein. Die Strafvollstreckungskammer am Landgericht wird darüber neu entscheiden. In den wöchentlichen Telefongesprächen & Briefen hat uns „Ludwig“ mitgeteilt, dass er in der JVA geoutet wurde. Dieses Outing hat mit Stand von heute jedoch keine negativen Auswirkungen. Seine Arbeit in der Anstaltsbücherei wird davon nicht wesentlich beeinträchtigt. „Ludwig“ hatte auch ein erstes Gespräch mit der Anstaltspsychologin. Diese kündigt Ihm an, dass SIE weitere Weisungen für nach der Entlassung beantragen wolle. Dazu gehört im Rahmen der üblichen Führungsaufsicht auch das Programm VISIER. Die Psychologien will auch das Tragen einer elektronischen Fußfessel beantragen. Rechtskräftige Beschlüsse gibt es dazu (noch) nicht. Während der Restfreiheitsstrafe soll „Ludwig“ auch in eine psychotherapeutische Abteilung der JVA verlegt werden. Vermutlich handelt es sich dabei um die sogenannte Sotha. Für September hat die JVA den Besuch von einem Brieffreund bewilligt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

Juli 26, 2025

Beschwerde gegen Haftzeitberechnung(Reststrafe): Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz beantragt unverzügliche Freilassung von „Ludwig“ aus der JVA

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Beschwerde gegen Haftzeitberechnung(Reststrafe): Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz beantragt unverzügliche Freilassung von "Ludwig" aus der JVA

Gefangener „Ludwig“ hat Arbeitsplatz in der Bücherei bekommen: Wöchentliche Telefongespräche mit K13online zur Vorbereitung seiner Entlassung in die Freiheit

Nachdem das Oberlandesgericht(OLG) den Maßregelvollzug mit Beschluss vom 23. Mai 2025 für erledigt erklärt hat wurde „Ludwig“ am 23. Juni 2025 in eine JVA überstellt. Dort soll er laut Staatsanwaltschaft und Landgericht(LG) noch die Reststrafe(1/3) von einem Jahr absitzen. Das LG hat jedoch keinen Tag seiner frühren U-Haft angerechnet. Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz hat deshalb Beschwerde gegen diese rechtsfehlerhafte Haftzeitberechnung eingelegt und beantragt, den Gefangenen „Ludwig“ unverzüglich in die Freiheit zu entlassen. In der Begründung, die K13online vorliegt, verweist Ra Kötz auf mehrere Entscheidungen von OLGs und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG).  Bis zu einer OLG-Entscheidung wird „Ludwig“ im regulären Strafvollzug bleiben. Inzwischen hat er einen Arbeitsplatz in der JVA-Bücherei bekommen, wo er mit zwei Mitgefangenen Bücher an die Gefangenen verteilt. DAS ist der beste Job im Knast. Am 15. Juli haben wir seinen 1. Telefonanruf erhalten. Wir haben nun wöchentliche Telefongespräche vereinbart. Die Vorbereitungen zur Entlassung von „Ludwig“ in die Freiheit können auf diese Weise schneller & besser besprochen werden. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.