Entlassung in die Freiheit rückt näher: Die Rest-Freiheitsstrafe von neun Monaten beginnt im regulären Strafvollzug einer JVA
Der Maßregelvollzug des Insassen „Ludwig“ wurde mit Beschluss des OLG am 23. Mai 2025 für erledigt erklärt. Die Gutachterin hatte in ihrem Gutachten sogar festgestellt, dass die frühere Einweisung in die Klinik eine „klassische Fehleinweisung“ gewesen war. Das OLG folgte diesem Gutachten jedoch nicht und lehnte auch die Aussetzung der Rest-Freiheitsstrafe von neuen Monaten auf Bewährung ab. In der Folge wird „Ludwig“ nun in eine JVA überstellt. Damit wird dann auch der Entlassungstermin aus dem regulären Strafvollzug feststehen. Zum Erfolg der Beendigung des Maßregelvollzuges hat auch sein Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz aus Düsseldorf beigetragen. Bei der Anhörung vor dem OLG hat sich Dr. Kötz bestmöglich für seinen Mandanten eingesetzt. Dies geht aus dem OLG-Beschluss & dem Protokoll hervor, welche K13online vorliegen. Entgegen den Empfehlungen der Gutachterin, Klinik und Anwalt, war das OLG nicht bereit, auch auf die Reststrafe zu verzichten. Obwohl die Gesamtzeit der Unterbringung in der Klinik das damalige Strafmaß von drei Jahren weit überschritten hat. Das sich der Strafvollzug in einer JVA kontraproduktiv auf „Ludwig“ auswirken könnte, wurde vom OLG nicht beachtet. Die Haftbedingungen in einer JVA sind mit dem Freiheitsentzug in einer Klinik nicht vergleichbar. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Vollzugslockerungen es in der JVA zur Vorbereitung der Entlassung geben wird…




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