Posts Tagged With 'Ludwig'

Mai 27, 2025

K13online Gefangenenhilfe – Beschluss vom Oberlandgericht(OLG): Der Maßregelvollzug des Insassen „Ludwig“ wird für erledigt erklärt

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Gefangenenhilfe - Beschluss vom Oberlandgericht(OLG): Der Maßregelvollzug des Insassen "Ludwig" wird für erledigt erklärt

Entlassung in die Freiheit rückt näher: Die Rest-Freiheitsstrafe von neun Monaten beginnt im regulären Strafvollzug einer JVA

Der Maßregelvollzug des Insassen „Ludwig“ wurde mit Beschluss des OLG am 23. Mai 2025 für erledigt erklärt. Die Gutachterin hatte in ihrem Gutachten sogar festgestellt, dass die frühere Einweisung in die Klinik eine „klassische Fehleinweisung“ gewesen war. Das OLG folgte diesem Gutachten jedoch nicht und lehnte auch die Aussetzung der Rest-Freiheitsstrafe von neuen Monaten auf Bewährung ab. In der Folge wird „Ludwig“ nun in eine JVA überstellt. Damit wird dann auch der Entlassungstermin aus dem regulären Strafvollzug feststehen. Zum Erfolg der Beendigung des Maßregelvollzuges hat auch sein Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz aus Düsseldorf beigetragen. Bei der Anhörung vor dem OLG hat sich Dr. Kötz bestmöglich für seinen Mandanten eingesetzt. Dies geht aus dem OLG-Beschluss & dem Protokoll hervor, welche K13online vorliegen. Entgegen den Empfehlungen der Gutachterin, Klinik und Anwalt, war das OLG nicht bereit, auch auf die Reststrafe zu verzichten. Obwohl die Gesamtzeit der Unterbringung in der Klinik das damalige Strafmaß von drei Jahren weit überschritten hat. Das sich der Strafvollzug in einer JVA kontraproduktiv auf „Ludwig“ auswirken könnte, wurde vom OLG nicht beachtet. Die Haftbedingungen in einer JVA sind mit dem Freiheitsentzug in einer Klinik nicht vergleichbar. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Vollzugslockerungen es in der JVA  zur Vorbereitung der Entlassung geben wird…

Mai 19, 2025

K13online Gefangenenhilfe: OLG-Entscheidung zur Beendigung des Maßregelvollzuges von „Ludwig“ am 21. Mai 2025 erwartet

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
K13online Gefangenenhilfe: OLG-Entscheidung zur Beendigung des Maßregelvollzuges von "Ludwig" am 21. Mai 2025 erwartet

Stellungnahme der Staatsanwaltschaft steht noch aus: Gutachterin und Klinik befürwortet, den Maßregelvollzug des Untergebrachten „Ludwig“ für erledigt zu erklären

Eine Gutachterin hat in einer Stellungnahme an das Oberlandgericht(OLG) eine klassische Fehleinweisung in den Maßregelvollzug(§ 63 StGB) festgestellt. Zuvor hat auch das Landgericht(Strafvollstreckungskammer) die Maßregel für erledigt erklärt. Jedoch hat die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt. In einer aktuellen Stellungnahme hat jetzt auch die Klinik eine Beendigung der Maßregel empfohlen. Das OLG hat nun auf den 21. Mai 2025 terminiert und wird darüber entscheiden. Der Insasse „Ludwig“ erwartet mit seinem Rechtsanwalt eine positive Entscheidung. Für diesen Fall beginnt dann die Resozialisierung. „Ludwig“ war im Jahre 2014 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen des § 176 ff StGB verurteilt worden. Das damalige Gericht ordnete zudem den Maßregelvollzug an. Seit rund 11 Jahren befindet sich „Ludwig“ in einer Klinik und nicht im regulären Strafvollzug einer JVA. Im Januar dieses Jahres war der Inhaber von K13online zu Besuch in der Klinik. Im Rahmen unserer Gefangenenhilfe stehen wir mit „Ludwig“ und seinem Rechtsanwalt in ständigen Kontakt. Uns liegen nahezu alle Urteile, Gutachten und Stellungnahmen vor. Über den Gerichtstermin werden wir ausführlich berichten…

Januar 18, 2025

K13online Gefangenenhilfe – Brieffreundschaften: Maßregelvollzug-Insasse „Ludwig“ schickt Erläuterungen zu Lockerungsstufen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Gefangenenhilfe - Brieffreundschaften: Maßregelvollzug-Insasse "Ludwig" schickt Erläuterungen zu Lockerungsstufen

Briefvermittlung unter Ausgegrenzten(BuG): Von den 3397 Angemeldeten suchen aktuell noch 299 Menschen Brieffreundschaften

Im Maßregelvollzug(§ 63 StGB) einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung erhalten die Insassen vier Lockerungskategorien(0-3), die in neun weitere Stufen aufgegliedert sind. Der Insasse „Ludwig“, den wir am 10. Januar 2025 in seiner Klinik besucht haben, hat uns nun Erläuterungen zu den Lockerungsstufen geschickt. „Ludwig“ hat inzwischen in der Kategorie 2 die Lockerungsstufe 5 erreicht. Damit ist er berechtigt, die Einrichtung in Begleitung eines geeigneten Mitpatienten zu verlassen. Bei unserem Besuch konnte er im nahen Supermarkt ein Abendessen einkaufen. „Ludwig“ ist auch der Gründer & Organisator der BuG, die Brieffreundschaften unter Ausgegrenzten vermittelt. Seit dem Bestehen haben sich 3397 Menschen angemeldet. Aktuell befinden sich noch 299 Menschen in der aktiven Briefvermittlung. „Ludwig“ hat einen BuG-Flyer drucken lassen, der bei uns angefordert werden kann. Die Suche nach Brieffreundschaften beinhaltet alle sexuelle Identitäten. Dazu gehören auch Pädophile/Pädosexuelle im regulären Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug. Das BuG konnte kürzlich auch schon Brieffreundschaften von Gefangenen in den USA & der Schweiz nach Deutschland vermitteln. „Ludwig“ hat angekündigt, dass er sein BuG-Projekt auch nach seiner Entlassung in die Freiheit fortführen wird. Die K13online-Redaktion hat höchsten Respekt vor dieser organisatorischen Leistung. Wir werden das Projekt jetzt und in Zukunft tatkräftig unterstützen. Das Motto & die Botschaft lautet: DU BIST NICHT ALLEIN!!! Brieffreundschaften fördern schon während der Unfreiheit die Resozialisierung in die Gesellschaft….

Januar 11, 2025

K13online Gefangenenhilfe – Besuche: Zwischen den Haftbedingungen im Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
K13online Gefangenenhilfe - Besuche: Zwischen den Haftbedingungen im Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten

Insasse „Ludwig“ begrüßt Dieter Gieseking mit selbst eingekauften Abendessen: Spaziergang auf dem gesamten Klinikgelände & Gespräche in einem großen Aufenthaltsraum geben Einblicke in den Alltag der Insassen 

Erstmals haben wir am letzten Freitag einen Insassen im Maßregelvollzug(§ 63 StGB) besucht. Zwischen den Haftbedingungen im regulären Strafvollzug und den Insassen einer forensisch-psychiatrischen Unterbringung liegen Welten. Die Besucher melden sich außerhalb der Klinik in einem Pavillion über einen Terminal eigenständig an. Das Klinikgelände ist zwar umzäunt, aber von außen komplett einsehbar. Nach der freundlichen Einlasskontrolle wurde der Inhaber dieses Weblogs abgeholt und zur Abteilung von „Ludwig“ gebracht. Alle Insassen mit entsprechender Lockungsstufe können sich bis 17 Uhr auf dem gesamten Gelände frei bewegen. Danach können sich die Insassen innerhalb des Gebäudes treffen und unterhalten. Es gibt keine Ein- und Aufschlusszeiten der Untergebrachten. Es gibt keine Knasthierarchie! Zur Begrüßung wurde Dieter Gieseking von „Ludwig“ mit einem köstlichen Abendessen empfangen. Die Lockungsstufe machte es möglich, dass er am Nachmittag in Begleitung in einem Supermarkt außerhalb einkaufen konnte. Die zweistündigen Gespräche fanden dann ohne Klinikpersonal in einem großen Aufenthaltsraum mit Computer(Offline-Version von Wikipedia mit Krumme13 verfügbar), Drucker und Telefonzelle in gemütlicher Atmosphäre statt. Der persönliche Eindruck hat neben der umfangreichen Korrespondenz nochmals bestätigt, dass „Ludwig“ im Maßregelvollzug völlig deplaziert ist. Er wartet im Moment auf ein neues Gutachten. Im Anschluss wird das Oberlandesgericht(OLG) eine finale Entscheidung über die Beedigung der Maßnahme treffen. Das Landgericht hatte bereits positiv entschieden, jedoch hatte die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt. Auch steht eine Entscheidung einer Beschwerde beim BVerfG noch aus. Der Maßregelvollzug ist gegenüber dem Strafvollzug zwar erheblich menschenfreundlicher, jedoch wer nach § 63 StGB zeitlich unbegrenzt verurteilt wurde, muss oft über viele Jahre für eine Beendigung kämpfen. Deshalb sollte die Verteidigung bereits im Strafprozess darauf plädieren, dass die Unterbringung in einer solch „freizügigen“ Klinik nicht angeordnet wird. Der juristische Weg von „Ludwig“ in die Freiheit wurde zwar geebnet und die Chancen sind gut, aber es wird noch viele Monate dauern. K13online wünscht Ihm und den anderen beim Besuch begneten Insassen für das Jahr 2025 alles Beste…

Dezember 19, 2024

Weihnachtsgrüße von „Ludwig“(Lukas): Frohe und friedvolle Weihnachten aus der Anstalt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Weihnachtsgrüße von "Ludwig"(Lukas): Frohe und friedvolle Weihnachten aus der Anstalt

Warten auf die Freiheit: Der in einer Anstalt Untergebrachte „Ludwig“ wartet auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts in die Freiheit

Die erste Kontaktaufnahme mit dem im Maßregelvollzug Untergebrachten „Ludwig“ fand im Juni 2024 über seinen inzwischen bevollmächtigten Rechtsanwalt statt. In den letzten Monaten fand eine umfangreiche Korrespondenz statt und es liegen uns nahezu alle Dokumente in seinem Fall vor. Daraus wird deutlich, dass sich „Ludwig“ seit vielen Jahren zu Unrecht im Maßregelvollzug befindet. Im August d. J. hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts endlich beschlossen, diese unsägliche Unterbringung für erledigt zu erklären. Jedoch hat die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt, sodass nun mit einem weiteren Gutachten das Oberlandgericht entscheiden wird. Zu Weihnachten 2024 wird „Ludwig“ die Festtage (noch) nicht in Freiheit verbringen können. Wir haben jedoch von Ihm eine sehr schöne Weihnachtskarte erhalten. Im Rahmen der K13online-Gefangenenhilfe werden wir „Ludwig“ im Januar 2025 in seiner Anstalt besuchen. Es wird der erste Besuch in einer solchen Klinik des Maßregelvollzuges sein, denn bisher haben wir alle Gefangene immer in Justizvollzugsanstalten(JVAs) besucht. In seinem letzten Brief schreibt „Ludwig“, dass er dort ein gutes Essen & Getränke vorbereiten kann. Mitte Dezember fanden gleich drei begleitete Ausgänge in die Freiheit statt. Die Vorbereitungen für seine Entlassung haben also schon begonnen. Wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen! Wir wünschen allen gewaltfreien Untergebrachten, die die Weihnachtstage in diesem Jahr (noch) nicht in Freiheit verbringen können, ein erfolgreiches Jahr 2025….

Oktober 03, 2024

Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von „Ludwig“ in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von "Ludwig" in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

Externe Gutachterin hat Beendigung der Maßregel deutlich befürwortet: Die Reststrafe von einem Jahr soll „Ludwig“ bei Rechtskraft noch im regulären Strafvollzug absitzen

Der seit rund 10 Jahren im Maßregelvollzug einer Klinik Untergebrachte „Ludwig“ hat mit einer externen Gutachterin einen Erfolg bei der Strafvollstreckungskammer(StVK) erreichen können. Die Fachärztin für forensische Psychiatrie hat sich deutlich für eine Beendigung der Maßregel ausgesprochen und stellt in Fragen, ob die damalige Anordnung überhaupt rechtmäßig gewesen ist. Aus der Stellungnahme der Klinik gehen absurde Gründe hervor, um „Ludwig“ für weitere Jahre in Unfreiheit festzuhalten. Die Große Strafvollstreckungskammer hat diesem Treiben nun ein Ende gesetzt. Der K13online Redaktion liegt der Beschluss, das Gutachten und die Stellungnahme in Kopie vor. Bei Rechtskraft des Beschlusses der StVK wird „Ludwig“ die Reststrafe((1/3) von einem Jahr noch im regulären Strafvollzug absitzen müssen. Dagegen hat er Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft könnte auch noch Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht einlegen. Die StVK hat die Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung leider abgelehnt. Die Vollzugslockerungen mit Vorbereitungen für die Entlassung sollen in einer JVA erfolgen. Laut Beschluss dauert die Führungsaufsicht nach der Freilassung fünf Jahre. Diverse Weisungen müssen in diesem Zeitraum erfüllt werden. Dazu gehört allerdings nicht das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Dennoch kann mit solchen Weisungen von einer echten Freiheit nicht gesprochen werden. K13online wird „Ludwig“ auch weiterhin auf seinem Weg in die Freiheit begleiten und Ihn nach unseren Möglichkeiten unterstützen. Gleichgesinnte, die Ihn ebenfalls unterstützen wollen, nehmen mit uns Kontakt auf…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.