Posts Tagged With 'Bundestag'

Oktober 07, 2024

Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen

K13online Stellungnahme: Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich(SPD), hat die Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag gesandt, die am 26. September 2024 angenommen wurde. Nach drei Jahren und acht Monaten Petitionsverfahren begründet der Ausschuss nicht, warum bei einer möglichen Grundgesetzänderung im Artikel 3 Absatz 3 GG, das Merkmal sexuelle Identität die pädophile Identität ausschließt: „Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Er sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen.“  Damit sollen alle Angehörigen der sexuellen Minderheit der Pädophilen vom Diskriminierungschutz ausgeschlossen werden. Für den Fall, dass es zu einem späteren Zeitpunkt dazu kommen sollte, Homosexuelle als sexuelle Identität aufzunehmen, aber Pädophile auszuschließen, wird K13online eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG)  prüfen. Ergänzend weißt der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung auf politische Forderungen hin, die nicht Gegenstand der Petition waren. Es wird die Behauptung aufgestellt, dass Kinder unter 14 Jahren nicht wirksam in sexuelle Interaktionen einwilligen können und damit der § 176 ff. StGB gerechtfertigt sei. Nachweise für diese Fehlannahme werden nicht aufgeführt. Im Gegensatz dazu existieren Erlebnisberichte, Literatur & Spielfilme und sogar Gerichtsurteile, dass zum Beispiel Jungen/Mädchen im Alter von 12 Jahren wirksam und willentlich in sexuelle Interaktionen einwilligen können. Deshalb ist die Überschrift im 13. Abschnitt des StGB – Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – , worin sich auch der § 176 ff. befindet, eine Lüge des Gesetzgebers. Allen Kindern unter 14 Jahren wird das Persönlichkeitsrecht auf selbstbestimmte Sexualität, welches mit der Menschenwürde in Artikel 1 Grundgesetz verankert ist, verfassungswidrig aberkannt. Die K13online Petition sexuelle Identität mit der pädophilen Identität ins Grundgesetz hat die politische Forderung nach Legalisierung im Sexualstrafrecht nicht enthalten. Der Petitionsausschuss missbraucht daher die Beschlussempfehlung für Wertungen, die in der Petition nicht gefordert wurden. Auch die Pädophilen, die sich an die bestehenden Gesetze halten, sollen nicht vor Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung geschützt werden. Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen. Abschließend weisen wir bei der Sammlung von Mitzeichnern/Innen über openPetition daraufhin, dass ein Teilerfolg erreicht werden konnte, weil die ursprüngliche Petition auch Kinderrechte ins Grundgesetz beinhaltet hat. Dieser Teil der Petition war erfolgreich und wurde in den Justiz- und Familienausschuss zur weiteren Beratung überwiesen… 

September 29, 2024

Faktencheck von MIMIKAMA – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch: Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten wird für fragwürdige Agenda genutzt

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Faktencheck von MIMIKAMA - Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch: Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten wird für fragwürdige Agenda genutzt

Fazit von MIMIKAMA: Die Petition zielt auf die Verankerung von Kinderrechten und sexueller Identität im Grundgesetz, hat aber nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun

Der Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch MIMIKAMA berichtet über die K13online-Petition „Kinderrechte ins Grundgesetz(GG)“. Im Faktencheck wird festgestellt: „Das eigentliche Anliegen der Petition hat jedoch nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun und würde vom Bundestag wohl auch nicht „durchgewunken“ werden. Inhaltlich geht es um die Rechte von Kindern und ihre Stellung in der Gesellschaft, nicht um die Abschaffung von Schutzmaßnahmen.“ Seit der Abstimmung im Bundestag am 19. Oktober 2023 wurden in Online-Medien und besonders in sozialen Medien eine Vielzahl von Falschmeldungen verbreitet. Darin wurde u.a. die Behauptung aufgestellt, die Petition verfolge das Ziel, einer schrittweisen Legalisierung von Kindesmissbrauch. Die K13online Redaktion(Petent) verurteilt solche Falschdarstellungen mit den Mitzeichnern/Innen bei openPetition auf das Schärfste. Wir sind deshalb jedem Medium dankbar, welches dazu beiträgt, verbreitete Lügen & Desinformation richtigzustellen. Der Missbrauch durch Fake-News muss gestoppt werden. Jeder Bürger/in hat das Recht, Petitionen beim Deutschen Bundestag einzureichen. Dieses politische Recht ist im Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Die sexuelle Orientierung/Neigung/Identität des Petenten spielt bei einer solchen Eingabe keine Rolle. Sogar wegen einer Straftat Beschuldigte oder Verurteilte können Petitionen beim Bundestag einreichen. Die K13online-Petition befindet sich neben den anderen Kinderrechte-Petitionen seit nunmehr knapp einem Jahr in den Ausschüssen zur parlamentarischen Beratung. Es obliegt jetzt der Bundesregierung, ob und wann ein neuer Gesetzentwurf zu den Kinderrechten in Artikel 6 GG in den Bundestag eingebracht wird. Die AMPEL hat dies im Koalitionsvertrag vereinbart. Obwohl einige von der CDU/CSU regierten Bundesländer Zustimmung signalisiert haben, ist offenbar eine 2/3 Mehrheit im Bundestag & Bundesrat (noch) nicht vorhanden. Deshalb bedarf es weiterer Bemühungen & Anstrengungen in der Politik und der Gesellschaft….

September 17, 2024

K13online-Petition im Deutschen Bundestag: Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses am 26. September 2024

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
K13online-Petition im Deutschen Bundestag: Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses am 26. September 2024

Sexuelle Identität in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz(GG): K13online fordert Diskriminierungsverbot von Schwulen & Lesben UND Pädophilen in der Verfassung

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 11. September 2024 eine Beschlussempfehlung(Drucksache 20/12841) abgegeben. Über die K13online-Petition(Pet- 4-19-07-103-044636) wird unter Beschlussempfehlung 4(Lfd. Nr. 34) am 26. September 2024 abgestimmt. Die Abstimmung zur Sammelübersicht 641 wird LIVE im Parlaments-TV übertragen. Der TOP 38 soll um 14:25 Uhr stattfinden. Die Petition „sexuelle Identität in Art. 3 Abs. 3 GG“ wurde im April 2021 beim Bundestag eingereicht. Bei openPetition gab es 37 Mitzeichner/Unterstützer. Der Petent Dieter Gieseking(69) hatte die Petition sexuelle Identität und Kinderrechte zusammen eingereicht. Der Petitionsdienst hatte diese wegen unterschiedlicher Themen getrennt. Die K13online-Petition Kinderrechte in Artikel 6 GG wurde am 19. Oktober 2023 vom Deutschen Bundestag angenommen(Sammelliste) und an das Bundesjustizministerium & Bundesfamilienministerium überwiesen sowie allen Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Die Annahme der Petition Kinderrechte hatte in den Folgemonaten bei diversen Internetmedien für einen großen Wirbel gesorgt. Im Rückblick werden wir über diese mediale Hetze in absehbarer Zeit gesondert berichten. Nach der Abstimmung über die Petition sexuelle Identität wird der Petent eine schriftliche Begründung von der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Bundestages erhalten. K13online wird dazu eine ausführliche Stellungnahme abgeben. Nach Abschluss dieses Petitionsverfahrens kündigen wir schon jetzt weitere Petitionen zu themenrelevante Gebiete an. Das Thema der Pädophilie/Pädosexualität muss ständig in der politischen Debatte sein. Denn die Grund- und Menschenrechte dieser sexuellen Minderheit werden immer mehr eingeschränkt. Der politische Kampf auf Akzeptanz & Anerkennung wird niemals enden. Die neue Generation von pädophil-liebenden Menschen wächst gerade heran…(Update)

Juli 17, 2024

Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Berliner Landesregierung(CDU & SPD) startet Bundesratsinitiative: Sexuelle und geschlechtliche Identität im Grundgesetz schützen

K13online-Petition beinhaltet auch die Pädophilie als sexuelle Identität ins Grundgesetz: Beschlussempfehlung an den Bundestag erst nach der parlamentarischen Sommerpause

Die Berliner Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative gestartet, die mit sexuelle und geschlechtliche Identität ins Grundgesetz über die Ampel-Bundesregierung hinausgeht: Der Entwurf sieht vor, dass Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzt wird. Bislang heißt es darin: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Nach „wegen seines Geschlechtes“ soll das Grundgesetz um die fünf Worte „seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität“ ergänzt werden. In einer K13online-Petition, die am 14. Februar 2021 beim Bundestag eingereicht wurde, wird darüber hinaus gefordert, dass auch die Pädophilie als sexuelle Identität im Grundgesetz geschützt werden muss. Der Petitionsdienst hat am 23. Januar 2024 mitgeteilt, dass über unsere Petition in einer der nächsten Sitzungen eine Beschlussempfehlung ergehen soll. Inzwischen hat die parlamentarische Sommerpause begonnen und die K13-Petition stand nicht auf der Tagesordnung des Bundestages. Mit Stand von heute steht die Petition auch (noch) nicht auf der Tagesordnung im September 2024. Der Petitionsausschuss lässt sich inzwischen über drei Jahre Zeit mit seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag. Damit wird im Ausschuss noch immer über das Pädophilie-Thema debattiert. Unabhängig vom Sexualstrafrecht, welches dazu nicht zwingend geändert werden muss, hat auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen einen Anspruch, im Grundgesetz geschützt zu werden. Würde bei der sexuellen Identität die Pädophilie ausgeschlossen werden, dann wird dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein. Jeder Pädophile, der sich dann in seinen Grundrechten verletzt sieht, kann dann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einlegen. K13online wird dann jeden Beschwerdeführer beim BVerfG tatkräftig unterstützen…

Mai 17, 2024

Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Kinderpornos(§ 184b StGB) wieder ein Vergehen: Deutscher Bundestag verabschiedet Rücknahme der Strafverschärfungen aus 2021

Damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung: Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind

Der Deutsche Bundestag hat Donnerstagnacht mit Stimmenmehrheit der AMPEL-Koalition + Gruppe LINKE und gegen die CDU/CSU & AfD die Rücknahme der verfassungswidrigen Strafverschärfungen hinsichtlich der Mindeststrafen im § 184b StGB beschlossen. Damit werden Kinderpornos vom Verbrechen wieder zum Vergehen, wie es vor dem 1. Juli 2021 gewesen war. Die Staatsanwaltschaften & Gerichte können nach dem Inkrafttreten viele Verfahren wieder einstellen oder Strafbefehle verhängen. Die Strafmaße insgesamt werden sich jedoch nicht verringern, weil die Höchststrafen beibehalten werden. Der Bundesrat hatte bereits im März keine Einwende erhoben, sodass der neue § 184b StGB die Länderkammer passieren wird. Nachdem der Bundespräsident das geänderte Gesetz unterschrieben hat, könnte es nach drei Jahren verfassungswidriges UNRECHT am 1. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten. Kein Politiker/In aller Fraktionen entschuldigte sich bei den Abertausenden von Betroffenen, die diesem Gesetz in den letzten drei Jahren zum Opfer gefallen sind. Die damalige GroKo(CDU/CSU & SPD) trägt die politische Verantwortung für dieses UNRECHT. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind noch Normenkontrollverfahren mehrerer Amtsgerichte anhängig, die den bisherigen § 184b StGB als verfassungswidrig eingestuft haben. Das BVerfG kann in seiner kommenden Entscheidung dafür Sorge tragen, dass die damaligen Verschärfungen für verfassungswidrig oder/und sogar für nichtig erklärt werden. Bis zum Inkrafttreten des reformierten Gesetzes raten wir allen Verteidigern für Ihre Mandanten in den laufenden Verfahren Anträge auf Verfahrensaussetzungen zu stellen. Denn dann können die Gerichte in ihren Urteilen den neuen § 184b StGB auch rückwirkend anwenden. Wurde in laufenden Verfahren bereits ein Urteil gesprochen, dann raten wir das Rechtsmittel der Berufung oder Revision einzulegen. Bei rechtskräftigen Verurteilungen innerhalb der letzten drei Jahre besteht die reale Chance auf Gerechtigkeit durch die Entscheidung beim BVerfG in Karlsruhe….

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.