Verfasst am 19 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Volksverhetzung(§ 130 StGB): Landgericht Karlsruhe-Pforzheim terminiert Berufungsverhandlung gegen Sekten-Prediger auf 30. September 2025

Volksverhetzung(§ 130 StGB): Landgericht Karlsruhe-Pforzheim terminiert Berufungsverhandlung gegen Sekten-Prediger auf 30. September 2025

„Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ aufgelöst: Mittlerweile firmiert die Sekte unter dem Namen „Deutschlands Seelen gewinnen“

Das Amtsgericht Pforzheim hatte im Dezember 2024 den Baptisten-Prediger „Bruder Andi“ zu 150 Tagessätzen zu je 40Euro (6.000Euro) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger legte gegen das Urteil Berufung ein. Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat nun den Termin zur Berufungsverhandlung auf den 30. September 2025 anberaumt. „Bruder Andi“, der nicht an dem Prozess vor dem Amtsgericht teilgenommen hatte, wollte ernsthaft einen Freispruch. Sein Verteidiger war der Ansicht, das ein Aufruf zur Tötung homosexueller Menschen durch den Staat keine Volksverhetzung sei, sondern eine politische Forderung. Vor dem Landgericht findet nun eine neue Beweisaufnahme statt. Grundsätzlich wird der Angeklagte zur Hauptverhandlung geladen. Inzwischen wurde die Baptistenkirche Zuverlässiges Wort aufgelöst. Mittlerweile firmiert die Sekte unter dem Namen „Deutschlands Seelen gewinnen“. Es sind weitere Ermittlungsverfahren gegen andere „Prediger“ bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die neue „Evangelisationsgruppe“ ist mit Stand von heute (noch) nicht verboten. Die „Prediger“ & Anhänger treiben weiterhin ihr Unwesen. K13online wird zur journalistischen Berichterstattung an der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht teilnehmen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



Verfasst am 16 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Niederländer Marcel Jeninga auf dem Höhepunkt: EU-Parlament beschließt europaweites Verbot von Pädophilen-Handbuch

Niederländer Marcel Jeninga auf dem Höhepunkt: EU-Parlament beschließt europaweites Verbot von Pädophilen-Handbuch

§ 176e StGB: „Er habe viele Gespräche mit Politikern in den Niederlanden, Straßburg und Brüssel geführt und ihnen immer wieder das rund 1.000 Seiten umfassende „Handbuch“ auf den Tisch gelegt“

Im sogenannten Darknet soll es ein „Handbuch für Pädophile“ geben, worin mit Anleitungen der sexuelle Missbrauch von Kindern beschrieben wird. K13online kann sich dazu nicht äußern, weil wir die Inhalte des Buches nicht kennen. Der niederländische Kinderschützer Marcel Jeninga, der jetzt in Deutschland wohnt, hat sich die rund 1 Tausend Seiten in vier Aktenordner ausgedruckt. Dieses Handbuch ist in Deutschland seit Mitte 2021 durch den neuen § 176e StGB strafbar geworden. Der NDR berichtet, dass das EU-Parlament nun das europaweite Verbot beschlossen hat. Zitate: Er habe viele Gespräche mit Politikern in den Niederlanden, Straßburg und Brüssel geführt und ihnen immer wieder das rund 1.000 Seiten umfassende „Handbuch“ auf den Tisch gelegt. Dabei stellt sich die rechtliche Frage, ob ein Kinderschützer ein solch strafrechtlich verbotenes Buch besitzen darf? In einem YouTube-Video freuten sich Carsten Stahl & Marcel Jeninga schon im Jahre 2021 über ihren Erfolg der Strafbarkeit. Am Tag der EU-Entscheidung war Marcel Jeninga persönlich im EU-Parlament. Dort hat er zum Beispiel die schwedische EU-Kommissarin Ylva Johansson getroffen. War Jeninga zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz dieses Buches? Die Gesetzeslage sieht jedenfalls so aus, dass der Gesetzgeber und in Folge die Justiz beim Täter nicht unterscheidet, ob dieser ein Kinderschützer oder ein Pädophiler ist. Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich. Jeninga wird die vier Aktenordner in Deutschland also schnell vernichten müssen, denn sonst drohen Strafanzeigen gemäß § 176e StGB. Sobald die Mitgliedsstaaten der EU das Verbot in nationales Recht umgesetzt haben, wird er damit auch nicht mehr ins europäische Ausland reisen dürfen. Übrigens: K13online ist bisher kein Fall bekanntgeworden, dass jemand wegen diesem Buch verurteilt wurde….



Verfasst am 14 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Im R.G. Fischer-Verlag erschienen: Buchautor Beat Meier hat 2. Band über seine Schweizer Kindheit geschrieben

Im R.G. Fischer-Verlag erschienen: Buchautor Beat Meier hat 2. Band über seine Schweizer Kindheit geschrieben

Autobiografischer Roman mit Skizzen und Zeichnungen: Eine wahre Geschichte, die man kaum für möglich hält

Der Autor Beat Meier, der sich in der Schweizer Verwahrung befindet, hat den 2. Band von „Eine(Schweizer) Kindheit – unter vielen ähnlichen“ – im R.G. Fischer Verlag erscheinen lassen. Nach seinem Erstlingswerk „Zu Tode verwahrt“ ist dies sein 3. Buch. Es ist schon erstaunlich und vorbildlich, dass ein Verwahrter in Unfreiheit drei Bücher schreibt. Die Verwahrung in der Schweiz ist im Vergleich zur deutschen Sicherungsverwahrung(SV) erheblich menschenrechtswidriger. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) läuft seit Jahren eine Beschwerde von Meier. In einem weiteren News werden wir eine Buchrezension veröffentlichen. Zur Frankfurter Buchmesse im Oktober 2025 werden wir u.a. erneut den Stand des R.G. Fischer-Verlages besuchen. Davon werden wir auch wieder eine Bildergalerie mitbringen. Das Buch kann bei Amazon.de bestellt werden und ist überall erhältlich. K13online wünscht dem Autor & seinem Verlag alles Beste und einen erfolgreichen Verkauf der literarischen Werke…



Verfasst am 13 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Off-Topic Bildergalerie: Enz LIVE 2025

Off-Topic Bildergalerie: Enz LIVE 2025


Verfasst am 12 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Neues Video von Karl Andersson bei FST: Magazin Real Journalism beschäftigt sich mit Sexualpolitik, Geschichte und Kultur

Neues Video von Karl Andersson bei FST: Magazin Real Journalism beschäftigt sich mit Sexualpolitik, Geschichte und Kultur

Über ein Jahrzehnt lang veröffentlichte Karl Andersson die Zeitschriften „Destroyer“ und „The Lover“: Insider-Anklage gegen die aktuelle LGBTQ+-Bewegung und die Gesellschaft

Der Buchautor & Journalist Karl Andersson hat auf der FST-Plattform ein neues Video veröffentlichen lassen. Darin stellt er sein neues Magazin „Real Journalism“ vor. Über ein Jahrzehnt lang veröffentlichte Andersson die Zeitschriften „Destroyer“ und „The Lover“ im Selbstverlag. Mit einer Mischung aus radikaler Sexualpolitik und einem provokanten Layout sorgten die Zeitschriften sowohl in der Mainstream-  als auch in der Queer-Presse für Schlagzeilen und erzielte eine Wirkung, die ihre relativ kleine Leserschaft weit übertraf. „Real Journalism“ enthält 57 Artikel aus diesen obskuren und schwer erhältlichen Zeitschriften, die ursprünglich zwischen 2006 und 2017 erschienen. Erstmals kann ein größeres Publikum selbst nachvollziehen, worum es bei der ganzen Aufregung ging und wichtige, aufwühlende und unterhaltsame Artikel entdecken, die aufgrund ihres einzigartigen Blickwinkels nirgendwo sonst veröffentlicht werden würden oder könnten. Die Artikel sind sowohl eine Insider-Anklage gegen die aktuelle LGBTQ+-Bewegung und die Gesellschaft, in die sie eingebettet ist, als auch ein Aufruf zum Handeln an unabhängige Persönlichkeiten, echte Journalisten – und vielleicht auch an Sie selbst. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu mehr Informationen..



Verfasst am 11 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Kriminalität Selbstjustiz: Pedo-Hunters(Pädophilenjäger) vom Landgericht Bielefeld zu Jugendfreiheitsstrafen, Dauerarrest und Sozialstunden verurteilt

Kriminalität Selbstjustiz: Pedo-Hunters(Pädophilenjäger) vom Landgericht Bielefeld zu Jugendfreiheitsstrafen, Dauerarrest und Sozialstunden verurteilt

WDR im Interview mit dem Kriminologen Dirk Baier:  Jugendliche in Bielefeld haben Jagd auf Pädosexuelle gemacht. Welches Ausmaß hat das Problem?

Das Jugendschöffengericht in Bielefeld hat vier von acht Jugendlichen zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren, Dauerarrest und Sozialstunden verurteilt. Die Pädophilenjäger(Pedo-Hunters) hatten ihre Opfer in eine Fall gelockt und dann geschlagen und gedemütigt. Die jugendlichen Täter wollten auf diese kriminelle Weise Kinder retten. Sie waren im Glauben, dass Selbstjustiz an Pädosexuellen gerechtfertigt ist. Der WDR hat ein Interview mit dem Kriminologen Dirk Baier geführt. WDR: Ein Ex-Polizist veröffentlicht auf Youtube regelmäßig Videos für seine 450.000 Abonnenten, in denen er mutmaßliche Pädosexuelle bloßstellt und der Polizei übergibt. Was löst so etwas bei den Zuschauern aus? Baier: Es ist ein moderner Pranger. Und ein wirklich schlimmer Trend. Auch weil längst nicht alle Personen, die in solchen Videos bloßgestellt werden, sich tatsächlich schuldig gemacht haben. Aber Zuschauer könnten den Eindruck gewinnen, dass es völlig okay ist, das Gesetz in die eigenen Hände zu nehmen. Da muss man einen Riegel vorschieben. Eine solche Jagd auf Pädophile wird immer mehr zum Volkssport. Die jährliche Kriminalstatistik(PKS) schlüsselt solche Gewalttaten nicht auf. K13online fordert deshalb, dass solche Taten in der PKS gesondert aufgeführt werden. Denn nur dann kann die Öffentlichkeit das Ausmaß solcher Kriminalität sehen. Der Gesetzgeber hat im Jahre 2021 das bereits strafbare Cybergrooming erweitert, sodass sich die Pädophilenjäger als Kinder ausgeben können. Damit fördert der Gesetzgeber das Fallenstellen, obwohl kein tatsächliches Kind betroffen ist und deshalb auch nicht zum Missbrauchsopfer werden kann. Eine solche Gesetzgebung ist nach Rechtsauffassung von K13online nicht mit dem Grundgesetz vereinbar…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.