Verfasst am 18 November 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

PRO JUSTITIA: Amtsgericht Pforzheim terminiert Strafprozess gegen Prediger der Baptistensekte auf den 21. November 2024

PRO JUSTITIA: Amtsgericht Pforzheim terminiert Strafprozess gegen Prediger der Baptistensekte auf den 21. November 2024

Volksverhetzung gegen Homosexuelle UND Pädosexuelle: Schwulenhass und Todeswünsche verhelfen Sekte zu trauriger Berühmtheit

Das Amtsgericht in Pforzheim hat die öffentliche Hauptverhandlung gegen einen Prediger der „Baptistenkirche zuverlässiges Wort(BKZW)“ auf den 21. November 2024 terminiert. Der Hass-Prediger hatte gegen einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu je 80Euro = 9.600Euro Einspruch eingelegt. Die Staatsanwaltschaft klagt den Homo- und Pädohasser wegen Volksverletzung an. PRO JUSTITIA: Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen – bei einer Freiheitsstrafe sowieso – ist der Volksverhetzer vorbestraft. Die Beweisaufnahme kann zu keinem anderen Ergebnis führen, denn die Hetzreden wurden als Videos veröffentlicht. Immer sonntags um 10:30 Uhr finden solche „Gottesdienste“ an der Zerrennerstraße in Pforzheim weiterhin statt. Der Verfassungsschutz listet die „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“ seit Mai vergangenen Jahres als gesichert extremistisches Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Sie sei hauptsächlich in Pforzheim aktiv, heißt es im Verfassungsschutzbericht. Darüber hinaus sind weitere Ermittlungsverfahren anhängig. Grund dafür waren der Verdacht der Volksverhetzung und der Billigung von Straftaten. Elektronische Speichermedien, Kameraausrüstung und Schriftstücke wurden beschlagnahmt. Hier dauern die Ermittlungen nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch an. Demnach wird es zu einer weiteren Anklage kommen. K13online wird zur Berichterstattung bei den Prozessen dabei sein. Mit einem großen Interesse der Öffentlichkeit und der Mainstream-Medien ist zu rechnen. Es gab Strafanzeigen & Proteste vom Pforzheimer Oberbürgermeister, der katholischen und evangelischen Kirche und sogar eine Demo von Schülern/Innen des nahen Theodor-Heuss-Gymnasiums. Auch der Landtag von Baden-Württemberg hat sich schon mit der BKZW beschäftigt. Abgeordente der GRÜNEN stufen die Sekte als kriminelle Vereinigung ein. Dem schließt sich K13online an und fordert ein bundesweites Verbot für die BKZW…. 



Verfasst am 13 November 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Legal Tribune Online(LTO) & Strafverteidiger Nikolai Odebralski: Wie sich Pädophilenjäger strafbar machen

Legal Tribune Online(LTO) & Strafverteidiger Nikolai Odebralski: Wie sich Pädophilenjäger strafbar machen

Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus: „Das Gewaltmonopol des Staats und die rechtsstaatlichen Ermittlungsgrundsätze dürften nicht durch Selbstjustiz untergraben werden“

Pädophilenjäger(Pedo-Hunters) sind seit der früheren GroKo(CDU/CSU & SPD) im Jahre 2021 förmlich aus dem Boden geschossen und zu einer Art von Volkssport geworden. Die mit Abstand größte und reichweiten stärkste Gruppe von Pedo-Hunters ist die „Einhorncrew“ unter der Führung von Nick Hein. Gleich gefolgt von „Marvin 404“.  Zahlreiche Einzeljäger & Gruppen der Neonazis und fanatischen „Kinderschützern“ folgen diesen abscheulichen Beispielen. Das Rechtsportal Legal Tribune Online(LTO) & der Strafverteidiger Nikolai Odebralski hat sich nun auch mit der strafrechtlichen Verfolgung dieser Menschenjäger der Selbstjustiz beschäftigt: Wie sich Pädophilenjäger strafbar machen. Inzwischen hat sich sogar die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus geäußert: „Das Gewaltmonopol des Staats und die rechtsstaatlichen Ermittlungsgrundsätze dürften nicht durch Selbstjustiz untergraben werden“. Im aktiven Kampf gegen alle Pädophilenjäger erkennt K13online jedoch ein primäres Problem hinsichtlich der verfolgten Opfer, die den Pedo-Hunters in die Falle gegangen sind. In zu vielen Fällen fehlt es den betroffenen Opfern an Mut, gegen die Fallersteller strafrechtlich und zivilrechtlich vorzugehen. Die Pädophilenjäger wissen von den Ängsten der Betroffenen und nutzen diese scharmlos aus. Wir möchten die Opfer ermutigen, Strafanzeigen zu erstatten & Zivilklagen gegen die kriminellen Täter einzuleiten. Neben guten Rechtsanwälten bieten auch wir unsere Hilfestellungen an. Denn mit „Kinderschutz“ vor sexualisierter Gewalt hat eine solch widerwärtige Jagd absolut nichts zu tun, sondern dient lediglich der medialen Selbstdarstellung & Vermarktung, die wir auf das Schärfste verurteilen…



Verfasst am 01 November 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: 28 Tatverdächtige aus den Polizeipräsidien Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Reutlingen und Stuttgart

Jagd nach Kinderpornos geht weiter: 28 Tatverdächtige aus den Polizeipräsidien Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Reutlingen und Stuttgart

Innenminister Thomas Strobl (CDU): „Die schiere Masse an digitalen Beweisträgern ist Beleg dafür, dass wir hier weiterhin konsequent und unnachgiebig jedem einzelnen Fall nachgehen werden.“

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl(CDU) freut sich wieder einmal über einen „riesen“ Erfolg gegen Kinderpornos. In einer konzertierten Polizeiaktion wurden 25 Objekte bei 28 Beschuldigten durchsucht, die nicht in einem Kausalzusammenhang stehen. Diese Jagd nach Kinderpornos, die die Ermittlungsbehörden völlig überlastet, reicht dem Innenminister Strobl aber noch immer nicht aus. Er fordert weiterhin eine verdachtsunabhängige Speicherung von IP-Adressen der gesamten Bevölkerung. Dabei unterschlägt er wissentlich, dass technisch begabte Menschen ihre IP-Adressen verschleiern, sodass die Identitäten nicht ermittelt werden können. Oder anders gesagt: Nur „dumme“ Menschen fallen solchen Polizeiaktionen zum Kinderporno-Opfer. In allen bestätigten Verdachtsfällen wird es in den nächsten Monaten entweder zu Strafbefehlen oder öffentlichen Hauptverhandlungen bei den Gerichten kommen: Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Reutlingen und Stuttgart. K13online bietet wieder allen Betroffenen im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie im möglichen Strafvollzug Hilfestellungen an. Insbesondere können sich Betroffene im Raum Pforzheim, Karlsruhe, Freiburg und Stuttgart an uns wenden. Gerne sind wir auch bei der Suche nach Fachanwälten der Verteidigung behilflich. Unsere Hilfsangebote beschränken sich jedoch nicht nur auf Rat & Tat, sondern schließen auch unsere journalistische Berichterstattung mit ein. Die Gerichte sind an das Recht & die bestehenden Unrechtsgesetze gebunden, sodass sich ein politischer Aktivismus vor den Gerichten kontraproduktiv gegen die Betroffenen auswirken wird. Der politische Kampf gegen die bestehende Gesetzgebung muss deshalb außerhalb von eigenen Gerichtsverfahren stattfinden. Betroffene, die zu einem politischen Aktivismus bereit sind, können jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Es mangelt deutlich an politischen Aktivisten, die die Rechtsauffasssung vertreten, dass die Gesetze im Sexualstrafrecht reformiert werden müssen. Solange die berechtigten Ängste größer sind als der Wunsch nach Strafrechtsreformen, kann sich nichts zum Positiven verändern. Die Dimension der Betroffenen steigt ständig an und das sogenannte Dunkelfeld wird immer kleiner….



Verfasst am 25 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     5 Kommentare

Russische Neonazis & Pädophilen-Jäger als Vorbild: Wie 19 Jugendliche Jagd auf Pädophile gemacht haben

Russische Neonazis & Pädophilen-Jäger als Vorbild: Wie 19 Jugendliche Jagd auf Pädophile gemacht haben

Den jugendlichen Tätern auf der Spur: Festnahmen wegen schwere Körperverletzung, Angriff, Nötigung, Raub, Freiheitsberaubung und Erpressung

Mit fiktiven Datingprofilen fädelten 18 minderjährige Jugendliche und ein 18-Jähriger vermeintliche Sextreffen mit Erwachsenen ein. Jetzt wurden sie von der Polizei verhaftet. Zahlreiche Delikte stehen im Raum: Schwere Körperverletzung, Angriff, Nötigung, Raub, Freiheitsberaubung und Erpressung. Der jüngste Tatverdächtige ist erst 13 Jahre alt. Die Jugendlichen filmten ihre Taten und teilten sie mit Dritten. Der Polizei gelang es, einige mutmassliche Täter zu identifizieren und darauf das Vorgehen der Gruppe zu rekonstruieren. Auch der deutsche Gesetzgeber(GroKo: CDU/CSU & SPD) hat im Jahre 2020 diese abscheuliche Form der Selbstjustiz erst ermöglicht. Erwachsene, aber eben auch jugendliche Fallensteller, geben sich als Kinder aus, um Pädophile in eine Falle zu locken. Die kriminellen Jugendlichen orientieren sich dabei zum Beispiel an den Neonazis. Aber auch sogenannte „Kinderschützer“ fühlen sich zur Pädophilen-Jagd ermächtigt. Die Strafbarkeit des Versuchs vom Versuch beim Cybergrooming hat dazu geführt, dass die Jagd auf vermeintlich Pädophile zu einer Art von Volkssport geworden ist. Jedermann/Frau kann sich zum Fallenstellen berufen sehen und dafür Applaus vom sogenannten „Kinderschutz“ ernten. Mit der damals eingeführten Strafbarkeit & Vorverlagerung fördert der Gesetzgeber die Verfolgung der sexuellen Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen. Nach Rechtsauffassung von K13online verstößt diese Gesetzgebung gegen das Grundgesetz & die Europäische Menschenrechtskonvention. Wir werden deshalb in absehbarer Zeit eine neue Petition an den Bundestag einreichen. Den von den Fallenstellungen Betroffenen raten wir, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einzulegen. Primär empfehlen wir schon jetzt, dass jeder von dieser Pädophilenjagd Betroffene, Strafanzeige gegen die Fallensteller erstattet. Bei der Anfertigung von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Schritten stehen wir den Opfern dieser Verfolgung mit Rat & Tat zur Seite…



Verfasst am 22 Oktober 2024 von Dieter Gieseking    

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt gegen 76-jährigen Mann(Onkel) eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verhängt gegen 76-jährigen Mann(Onkel) eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung

Trotz Täter-Opfer-Ausgleich wurde Strafanzeige erstattet: Rechtsgespräch aller Verfahrensbeteiligte führt zu 15 Tausende Euro Entschädigung an die heute 21-jährige Nichte

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim wurde ein äußerst ungewöhnlicher Fall gemäß § 176 und § 176a StGB(alters Recht) verhandelt. Ein heute 76-jähriger Mann war im Zeitraum von 2010 bis 2016 mit seiner Nichte(damals 6-12 Jahre) regelmäßig in den Urlaub gefahren. Dabei soll es in 140 Fällen zu sexuellen Übergriffen(Hochrechnung) und vier sexuellen Handlungen in minderschweren Fällen gekommen sein. In einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichtkeit war es schon am 1. Verhandlungstag zu einer Verfahresabsprache aller Beteiligte gekommen. Diese Einigung fand sich auch in der mündlichen Urteilsverkündigung wieder: Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Auflage von 15 Tausend Euro an die heute 21-jährige Nichte. Ein solch mildes Urteil ist gerade für dieses Landgericht äußerst selten. Staatsanwaltschaft, Nebenklage, Verteidigung und das Gericht waren sich einig. Möglich war dieses Urteil durch einen Täter-Opfer-Ausgleich. Dennoch bleibt aus Sicht von K13online ein bitterer Nachgeschmack. Denn obwohl es bereits im Jahre 2016 eine Entschädigungszahlung an die Nichte gegeben hatte und damals keine Strafanzeige erstattet wurde, musste sich der Onkel viele Jahre danach erst durch eine Anzeige einem Prozess stellen. Im Klartext bedeutet dies, dass man sich auch bei einem vereinbarten Täter-Opfer-Ausgleich nicht sicher sein kann, dass bis zum Ablauf der Verjährungsfrist keine Strafanzeige mehr erstattet wird. Hätte es keine Strafanzeige gegeben, dann hätte man sich diesen Prozess ersparen können…



Verfasst am 10 Oktober 2024 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet FREISPRUCH für den 36-jährigen Angeklagten

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verkündet FREISPRUCH für den 36-jährigen Angeklagten

Damaliger Klassenlehrer sagt als Zeuge aus: Sein Schüler sei ein Problemfall wegen der offenen Zurschaustellung seiner Homosexualität gewesen

Der Prozess um einen 36-jährigen Syrer, der einen 14-jährigen Jungen sexuell belästigt haben soll und mit 16 Jahren den gleichen Jugendlichen zum Oralverkehr gezwungen haben soll, endet vor dem Landgericht Karlsruhe-Pforzheim mit einem FREISPRUCH. Der Oralverkehr habe zwar stattgefunden, aber es könne nicht nachgewiesen werden, dass dieser Sex mit Gewalt stattgefunden hat. Der schwule Jugendliche hat sich in seinen Aussagen ständig widersprochen. Eine Aussagekonstanz war nicht vorhanden. Die Zeugen konnten Gewaltanwendungen nicht bestätigen. Es stehe Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte hingegen war in seinen Aussagen konstanz und glaubhaft. Die Richterin betonte, dass für eine Verurteilung alle Zweifel ausgeräumt sein müssen. Dies sei jedoch nicht der Fall. Deshalb musste es einen FREISPRUCH geben. Die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht. Damit ist der FREISPRUCH rechtskräftig !!! Aus Anlass dieses Prozesses weist K13online daraufhin: Einvernehmliche Sexualpraktiken(Oralverkehr etc.) sind mit Ausnahme des § 182 StGB ab dem 14. Lebensjahr legal. Der § 176 ff StGB, worin es um Kinder unter 14 Jahren geht, war bei diesem Prozess nicht relevant. Wäre der Junge damals 13 Jahre gewesen, dann hätte es keinen Freispruch gegeben, weil der Gesetzgeber auch Einvernehmlichkeit mit Strafe bedroht. Eine solch starre Schutzaltersgrenze ist völlig absurd. K13online fordert deshalb seid dem Bestehen, diese vollkommen realitätsfremde Altersgrenze auf 12 Jahre zu senken. Jungen und auch Mädchen können in diesem Alter selbst Entscheidungen über ihr Sexualverhalten treffen. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz sowie der Strafvollzug werden sich bei einer solchen Legalisierung Abertausende von unnötigen Verfahren ersparen…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.