Pro-Justitia: Der Vorsitzende Richter Marco Lacedonia hat den Hass-Prediger wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen
Das Landgericht in Karlsruhe hat den Prediger „Bruder Andi“ in 2. Instanz(Berufung) wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro(= 6.745 Euro) verurteilt. Damit wird der Prediger von der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW) wegen dieser Deliksart vorbestraft sein und im Bundeszentralregister eingetragen. Der Verteidiger hat jedoch Freispruch gefordert, weil die Predigt von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt sein soll. Demnach wird die Verteidigung wohl Revision(3. Instanz) beim Oberlandesgericht(OLG) einlegen. In einem Video einer Predigt unter der Überschrift „Gott hasst Menschen“ sprach Shamoon alias „Bruder Andy“ davon, dass Homosexuelle „den Tod verdient“ hätten, sie „sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden. Außerdem sprach er von einer verwirrten, verdorbenen Gesinnung. Vieles deutet daraufhin, dass der Verteidiger mit seinem Mandanten auch bei einer abgewiesenen Revision nicht aufgeben wird. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) könnte dann Beschwerde eingelegt werden. Allerdings hätte eine solche Beschwerde keine aufschiebende Wirkung bei einer Verurteilung. Es laufen weitere Strafverfahren gegen andere BKZW-Prediger. Das BVerfG könnte eine Grundsatzentscheidung darüber treffen, dass solche Hass-Predigten nicht von der Meinungs- und Religionsfreiheit im Grundgesetz gedeckt sind…(Update 12. Okt.: Verteidiger hat Revision eingelegt. Das OLG wird darüber entscheiden.)


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