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Oktober 09, 2025

Volksverhetzung in 2. Instanz(Landgericht) bestätigt: Prediger Bruder Andi zu einer höheren Geldstrafe verurteilt

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Volksverhetzung in 2. Instanz(Landgericht) bestätigt: Prediger Bruder Andi zu einer höheren Geldstrafe verurteilt

Pro-Justitia: Der Vorsitzende Richter Marco Lacedonia hat den Hass-Prediger wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen

Das Landgericht in Karlsruhe hat den Prediger „Bruder Andi“ in 2. Instanz(Berufung) wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45 Euro(= 6.745 Euro) verurteilt. Damit wird der Prediger von der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW) wegen dieser Deliksart vorbestraft sein und im Bundeszentralregister eingetragen. Der Verteidiger hat jedoch Freispruch gefordert, weil die Predigt von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt sein soll. Demnach wird die Verteidigung wohl Revision(3. Instanz) beim Oberlandesgericht(OLG) einlegen. In einem Video einer Predigt unter der Überschrift „Gott hasst Menschen“ sprach Shamoon alias „Bruder Andy“ davon, dass Homosexuelle „den Tod verdient“ hätten, sie „sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden. Außerdem sprach er von einer verwirrten, verdorbenen Gesinnung. Vieles deutet daraufhin, dass der Verteidiger mit seinem Mandanten auch bei einer abgewiesenen Revision nicht aufgeben wird. Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) könnte dann Beschwerde eingelegt werden. Allerdings hätte eine solche Beschwerde keine aufschiebende Wirkung bei einer Verurteilung. Es laufen weitere Strafverfahren gegen andere BKZW-Prediger. Das BVerfG könnte eine Grundsatzentscheidung darüber treffen, dass solche Hass-Predigten nicht von der Meinungs- und Religionsfreiheit im Grundgesetz gedeckt sind…(Update 12. Okt.: Verteidiger hat Revision eingelegt. Das OLG wird darüber entscheiden.)

September 30, 2025

Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Karlsruhe wegen Volksverhetzung: Prediger der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW)

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Karlsruhe wegen Volksverhetzung: Prediger der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim(BKZW)

Prediger Bruder Andi zeigt keinerlei Einsicht beim Straftatbestand der Volksverhetzung: «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist»

Unerwartet fand die Berufungsverhandlung nicht vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim statt, sondern im Gerichtsgebäude in Karlsruhe. K13online konnte deshalb nicht als Prozessbeobachter dabei sein. Die Lokalpresse/dpa berichtet: Auch im Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung hat der Anwalt eines Predigers der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Mit seinen Aussagen über Homosexuelle habe der Mann nur Bibelstellen erläutert und nicht die Menschenwürde der Betroffenen angegriffen, sagte der Rechtsanwalt vor dem Landgericht Karlsruhe. Solche Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit im Grundgesetz geschützt. Der Angeklagte selbst äußerte vor Gericht Unverständnis über die Einstufung einer seiner Predigten. «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist», sagte der 33-Jährige. Auch nach Lektüre des Urteils aus der Vorinstanz könne er nicht nachvollziehen, welche Elemente volksverhetzend sein sollen. Das Verfahren soll kommende Woche Donnerstag mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft fortgesetzt werden. Danach könnte das Gericht ein Urteil sprechen. K13online wird dann bei der Urteilverkündung dabei sein und berichten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.