Posts Tagged With 'Soziale Medien'

April 16, 2026

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden

Cybergrooming ohne Missbrauchsopfer: Von schwerwiegenden psychischen Folgen sprach niemand. Die Betroffenen sollen nach Aussagen der Zeugen nicht unter den Vorkommnissen leiden

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet gegenwärtig ein Prozess gegen einen 24-jährigen Mann statt, dem das sogenannte Cybergrooming vorgeworfen wird. In mehreren Fällen habe der junge Mann über verschiedene soziale Netzwerke den Kontakt zu Jungen im Alter zwischen neun und 13 Jahren hergestellt und sie dazu aufgefordert, Bilder oder Videos ihrer Geschlechtsteile zu schicken. Er selbst habe teilweise Bilder an die Kinder zurückgeschickt. Zitate PZ-News: Richterin Diana Schick nutzte den zweiten Verhandlungstag vor allem, um mehr über die Folgen für die Opfer herauszufinden. So waren ein paar Eltern der Betroffenen sowie Polizeibeamte geladen, die die Gespräche mit den Opfern geführt hatten. Von schwerwiegenden psychischen Folgen sprach niemand. Die anwesenden Eltern berichteten zwar von „Scham“ oder „Unbehagen“, als sie das Thema bei ihren Kindern ansprachen; die Betroffenen sollen nach Aussagen der Zeugen aber nicht unter den Vorkommnissen leiden. Beim typischen Cybergrooming gibt es in der Regel keine realen Missbrauchsopfer. Jedoch erklärt der Gesetzgeber und in Folge die Justiz die betroffenen Jungs(Mädchen) zu Opfern. Am nächsten Verhandlungstag soll auch ein Sachverständiger gehört werden. K13online wird am 27. April als Prozessbeobachter LIVE dabei sein und berichten…

März 17, 2026

Freiwillige EU-Chatkontrolle wird zum 3. April 2026 beendet: Die Verlängerung der umstrittenen Chatkontrolle ist gescheitert

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Freiwillige EU-Chatkontrolle wird zum 3. April 2026 beendet: Die Verlängerung der umstrittenen Chatkontrolle ist gescheitert

Messengerdienste durften bisher wegen einer Ausnahmeregelung Chats freiwillig durchsuchen: Die amerikanische Organisation NCMEC durchsucht alle weltweiten sozialen Medien weiterhin und meldet Verdachtsfälle an das BKA

Für Europa ist die freiwillige Chatkontrolle gescheitert. Eine Verlängerung der Ausnahmeregelung wird es nicht geben. Ab dem 3. April 2026 dürfen Messengerdienste in Europa keine Durchsuchungen mehr durchführen. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich auf keinen Kompromiss einigen, wie eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft mitteilte. Die befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubte es bislang Messengerdiensten wie WhatsApp und Plattformen wie Instagram und LinkedIn etc, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen wie Kinderpornos aufzuspüren und zu melden. Von dem Auslaufen diese Ausnahmeregelung ist die amerikanische Organisation NCMEC(National Centre for Missing and Exploited Children) jedoch nicht betroffen. Die NCMEC wird gegen europäisches Recht weiterhin Verdachtsfälle an das deutsche Bundeskriminalamt(BKA) liefern. Damit werden die europäischen Datenschutzregelungen bei der deutschen Strafverfolgung praktisch umgangen. Dennoch ist das Scheitern der Chatkontrolle auf EU-Ebene ein durchaus großer Erfolg…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.