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April 23, 2026

Seit 20 Jahren gescheitert: Bundeskabinett(CDU/CSU & SPD) hat anlasslose Speicherung von IP-Adressen aller Bundesbürger im Internet beschlossen

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Seit 20 Jahren gescheitert: Bundeskabinett(CDU/CSU & SPD) hat anlasslose Speicherung von IP-Adressen aller Bundesbürger im Internet beschlossen

Beschwerden beim BVerfG sind vorprogrammiert: Provider sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, IP-Adressen von deutschen Internetanschlüssen ohne konkreten Anfangsverdacht drei Monate lang zu speichern 

Das Kabinett der Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung der IP-Adressen beschlossen. Mehrfach waren in den letzten 20 Jahren solche Gesetzesvorhaben durch das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) und den Europäischen Gerichtshof(EuGH) gescheitert. Abgesehen davon, dass es ein Kinderspiel ist, diese Speicherung durch VPN-Verbindungen oder das Darknet zu umgehen, will die CDU/CSU & SPD u.a. auch Kinderpornos bekämpfen. Dies wird nur in den Fällen gelingen, wenn die Internetnutzer ihre echte IP-Adresse verwenden. Trotzdem wollen die „Überwachungszombies“ einen neuen Versuch starten, der von der Opposition aus GRÜNE & LINKE und sogar der AfD abgelehnt wird. In der Zeit der Ampelkoalition gab es über die Speicherpflicht viel Streit. Die damalige Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD), sprach sich dafür aus. Marco Buschmann (FDP), der damals Justizminister war, wollte dagegen ein »Quick Freeze« genanntes Verfahren einführen, bei dem die Anbieter erst dann Daten speichern sollen, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Das Quick Freeze-Verfahren wäre mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf wird verfassungswidrig sein….

April 19, 2026

Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat Referentenentwurf vorgelegt: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat Referentenentwurf vorgelegt: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt

Bundesjustizministerium an themenrelevante Verbände: Stellungnahmen zum Referentenentwurf müssen bis zum 22. Mai 2026 eingereicht sein und werden dort veröffentlicht

Die Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat einen Referentenentwurf zur erneuten Gesetzesänderung/Verschärfung im Sexualstrafrecht vorgelegt: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Bei diesem Gesetzesvorhaben geht es u.a. um sogenannte Deepfakes, wovon auch Kinder & Jugendliche sowie Pädophile/Pädosexuelle betroffen sein können. Wie bei jedem Gesetzgebungsverfahren erhalten themenrelevante Verbände die Möglichkeit von Stellungsnahmen, die auf der Webseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht werden. Danach wird der Referentenentwurf zum Gesetzentwurf und wird ins Bundeskabinett eingebracht und dort beschlossen. Die Stellungnahmen müssen bis zum 22. Mai 2026 an das Bundesjustizministerium gesandt werden. K13online hat über ein externes Projekt, welches sich für Bürger- Menschenrechte einsetzt, das Anschreiben an die Verbände erhalten. In Kooperation mit diesem Projekt diskutieren und erarbeiten wir gegenwärtig eine Stellungnahme an das Bundesjustizministerium. Auf diese Weise können alle Verbände & Projekte ihre rechtspolitischen Positionen vortragen, die in den Gesetzentwurf einfließen können. Sobald uns eine gemeinsame Positionierung/Stellungnahme vorliegt, werden wir in einem Folge-News darüber berichten….

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.