Gesetz soll sexualisierte Inhalte genau definieren: Wie sollen KI-Tools erkennen können, ob die Deepfakes einvernehmlich hergestellt wurden oder nicht?
Das neue Verbot in der KI-Verordnung auf EU-Ebene, das sich nun abzeichnet, würde die Perspektive von der Bestrafung der Tat hin zum Verbot des Werkzeugs wechseln, also der KI-Anwendung an sich. In Deutschland hat das Bundesjustizministerium bereits einen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Verfolgung & für Zivilklagen vorgelegt. Von Deepfakes sind alle Menschen betroffen: Erwachsene Heterosexuelle, Homosexuelle, Pädophile/Pädosexuelle und auch Kinder & Jugendliche. Beispiel: Bei Deepfakes wird etwa das Gesicht eines Jungen/Mädchens in ein anderes Video/Foto – etwa eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, so dass es wirkt, als würden sie Dinge tun oder sagen, die tatsächlich nie passiert sind. Durch die Entwicklung von KI ist die Erstellung täuschend echter Inhalte sehr viel einfacher geworden. Vollständig mit KI hergestellte Kinder- und Jugendpornos sind bereits strafbar, wohl es keine echten Missbrauchsopfer gibt. Das EU-Gesetz soll sexualisierte Inhalte genau definieren: Wie sollen KI-Tools erkennen können, ob die Deepfakes einvernehmlich hergestellt wurden oder nicht? Das Gleiche gilt auch für Pädophile, wenn die Boylover & Girllover in einen unfreiwilligen Kontext gestellt werden, denen sie nicht zugestimmt haben. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss die Einigung noch vom Plenum des EU-Parlaments und dem Rat der Regierungen der Mitgliedstaaten bestätigt werden. In der Regel gilt das als Formalie. Geht die Reform durch, würde das Verbot ab 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde…



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