Gerichtsverhandlung am 10. März: Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wegen § 176 ff & 184 ff. StGB erhoben

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 09 Februar 2026 ]

Ebbing war Vereinsmitglied für Kinder- und Jugendrechte: Ebbing war Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), die seit 2022 von Volker Beck(GRÜNE) geführt wird

Das Homo-Portal „Queer.de“ greift die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den früheren Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wohl deshalb auf, weil er auch Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), die seit 2022 von Volker Beck(GRÜNE) geführt wird, gewesen ist. Ebbing war auch Vereinsmitglied für  Kinder- und Jugendrechte. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil vor dem Landgericht Braunschweig am 10. März gilt für die folgenden Anklagepunkte die Unschuldvermutung: Er soll mit einer 51-jährigen Lehrerin aus dem niedersächsischen Goslar deren siebenjährigen Sohn sexuell missbraucht und Kinderpornos von ihr erhalten haben. Ebbing ist schon von all seinen Ämtern zurückgetreten. Auch aus der FDP ist er inzwischen ausgetreten. „Herr Ebbing ist nicht mehr Mitglied der FDP“, so ein Parteisprecher gegenüber „Bild“. „Die Partei hat ihn nach Bekanntwerden der Berichterstattung zum Austritt aufgefordert. Dem ist er nachgekommen. Die Delikte § 176 ff & 184 ff. StGB führen nahezu immer dazu, dass die berufliche, ehrenamtliche und private Existenz zerstört wird. Bis zum Beweis des Gegenteils geht K13online davon aus, dass die Beweisaufnahme bei der Hauptverhandlung ergeben wird, dass von Ebbing & der Lehrerin keine sexuelle Gewalt gegen den Willen des 7-jährigen Jungen begangen wurde. Betroffene aller Parteien, die von der Gesellschaft ausgeschlossen & geächtet werden, können sich politisch bei K13online für eine Reform im Sexualstrafrecht einsetzen…

 

 

 

 

 

 

Während seiner Zeit im Bundestag beschäftigte sich Ebbing besonders mit den Themen Kultur, Steuern und Mittelstand. Er engagierte sich außerdem für einen Verein für Kinder- und Jugendrechte. Zuletzt war er seit Juni 2024 Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), die seit 2022 von Volker Beck geführt wird (queer.de berichtete). Laut „T-Online“ teilte er vergangenen Freitag seinen Rücktritt wegen „persönlicher und gesundheitlicher Umstände“ mit. „Die ihm vorgeworfenen Handlungen sind abscheulich und menschenverachtend“, teilte die DIG mit.

Auch aus der FDP ist er inzwischen ausgetreten. „Herr Ebbing ist nicht mehr Mitglied der FDP“, so ein Parteisprecher gegenüber „Bild“. „Die Partei hat ihn nach Bekanntwerden der Berichterstattung zum Austritt aufgefordert. Dem ist er nachgekommen.“ (cw)

https://www.queer.de/detail.php?article_id=56816

 

3 Kommentare zu “Gerichtsverhandlung am 10. März: Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing(FDP) wegen § 176 ff & 184 ff. StGB erhoben”

  1. Bezz sagt:

    Wer seine Ämter freiwillig abgibt, der hat seine Existenz selbst vernichtet und betreibt Anti-Aktivismus. Aber man kann es nachvollziehen.

    Ein Kipo Politiker bei den Linken konnte einmal nicht mehr rechtzeitig von der Wählerliste gestrichten werden und er stand so trotz seines „Makels“ zur Wahl.

    Ergebnis:
    Der Politiker hat nicht etwa Stimmen verloren sondern ein paar Prozentpunkte Stimmen gewonnen.

    K13online Anmerkungen
    Das Beispiel mit dem Politiker der LINKEN ist richtig:
    https://www.krumme13.net/2024/09/trotz-kinderporno-verdacht-markus-gleichmannlinke-erhaelt-bei-den-landtagswahlen

    Jedoch sollte man bei Kinderporno-Verfahren die Ursache und Wirkung nicht verwechseln. Die Ursache bei dem FDP-Politiker liegt im § 184 ff StGB und nicht bei seinem Rücktritt als Konsequenz. Er hat also seine politische Existenz bei der FDP nicht selbst zerstört, sondern der Rücktritt ist das Ergebnis des Gesetzgebers. Dennoch bleibt er natürlich ein Ex-Parteipolitiker und kann politisch aktiv sein. Dafür bietet sich K13online an, wenn er dazu denn bereit wäre. Es ist völlig klar, dass er dann bei uns einen großen Beitrag für unsere Positionen leisten kann. Und zwar parteiübergreifend, denn von Kinderpornos Betroffene gibt es bekanntlich in allen Parteien….

  2. Poseidon sagt:

    „Er soll mit einer 51-jährigen Lehrerin aus dem niedersächsischen Goslar deren siebenjährigen Sohn sexuell missbraucht und Kinderpornos von ihr erhalten haben.“

    Warum wird nur gegen Herrn Ebbing Anklage erhoben, aber scheinbar nicht gegen die Lehrerin? Gelten §176ff und §184ff nicht für Frauen weil bei denen Pädiphilie ausgeschlossen wird? Frauen dürfen es also, weil sie angeblich nicht pädophil sind? Es liegt also nur sexuelle Gewalt vor, wenn Pädophilie vorliegt? Kommt mir zumindest so vor…Zumal Unschuldsvermutung bei diesen Delikten wohl nix bringen Dürfte, falls die überhaupt noch gegeben ist(bei den Medien und dem Volk eher nicht).

    K13online Anmerkungen
    Die Mutter des Jungen wurde ebenfalls angeklagt. Nachzulesen in den Artikeln der Mainstream-Presse…

  3. Blau von Dery sagt:

    Eine Reform des Sexualstrafrechts wird kaum möglich sein.

    Die Gesellschaft ist absolut verbissen und pocht auf harte Strafen, wobei dies IMMER das Gegenteil bewirken wird. Angeblich soll so präventiv vorgesorgt werden. In meinen Augen dienen diese Unrerchtsgesetze, die Ächtung, der Kriegswille der Gesellschaft gegenüber BLs, GLs, CLs immer mehr dazu das Existenzen zersört werden und psychologische Kriegsführung ein Bestandteil dieser Manier ist.

    So wird immer weiter die Gewalt forciert und Salonfähig gemacht!

    K13online Anmerkungen
    Es ist richtig, dass all die vielen Strafverschärfungen im § 176 ff. und § 184 ff StGB nicht dazu geführt haben, dass die Verdachtsfälle in der jährlichen Kriminalstatistik gesunken sind. Im Gegenteil: Bei KP/JP sind die Fälle enorm angestiegen. Deshalb kann auch von einem besseren Kinderschutz überhaupt nicht gesprochen werden. Selbst wenn es nochmals Verschärfungen geben sollte, wird dies ebenfalls daran nichts ändern. Mit dem Mittel des Strafrechts kann der Kinderschutz nicht verbessert werden. DAS steht fest, wie das Amen in der Kirche…

    Und wenn niemand die Forderung nach einer Strafrechtsreform aufstellt, dann können diese Forderungen auch nicht erfüllt werden. Nichts wird einfach vom Himmel fallen. Aus Sicht eines Aktivisten-Projektes K13online ist die breite Masse der Pädophilenszene nicht zum politischen Aktivismus bereit. Darin liegt das primäre Problem. Solange dies so ist, kann sich nichts zum Besseren wandeln…

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