AfD-Antrag zur EU-Chatkontrolle in Bundestag eingebracht: „Es bedürfe daher eines klaren deutschen Neins zum Vorhaben einer Chatkontrolle, egal ob verpflichtend oder freiwillig“
Die Bundesjustizministerin Hubig(SPD) hat ihren angekündigten und im Koalitionsvertrag(CDU/CSU & SPD) vereinbarten Referentenentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen für drei Monate auf den parlamentarischen Weg gebracht. Das „Weihnachtsgeschenk“ beinhaltet eine Massenüberwachung aller Bürger/Innen im Internet. Davon betroffen sind nicht nur Kinderpornos, sondern alle Deliktsarten. Insbesondere bei Kinderpornos werden die IP-Adressen im Darknet immer verschleiert, sodass die Identitäten der Betroffenen nicht ermittelt werden können. Die Opposition aus GRÜNEN, LINKEN und AFD haben bereits massiven Widerstand angekündigt. Massive Proteste aus der Zivilgesellschaft sind zu erwarten. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es erneut Verfassungsbeschwerden geben, wenn ein solches Gesetz tatsächlich mit Regierungsmehrheit verabschiedet werden sollte. Bei der EU-Chatkontrolle hat die AfD-Fraktion einen Antrag in den Bundestag eingebracht: „Ablehnung jeder Form einer Chatkontrolle gefordert. Auch eine den Unternehmen eingeräumte Möglichkeit, freiwillig ihre Dienste auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu untersuchen, verstößt nach Ansicht der Fraktion gegen das verbriefte Recht auf private digitale Kommunikation, wie es in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben sei.“ Unabhängig von der notwendigen „Brandmauer“ auf nahezu allen Politikfeldern, fordert auch K13online die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission entschieden gegen eine Chatkontrolle, auch auf freiwilliger Basis der Unternehmen, einzusetzen. Die GRÜNEN lehnen zwar den AfD-Antrag entschieden ab, jedoch spricht sich auch diese Fraktion deutlich gegen die Freiwilligkeit aus. Auch die Fraktion der LINKEN lehnt eine Freiwilligkeit durch die Internetanbieter auf das Schärfste ab, jedoch wird dennoch der Antrag der AfD abgelehnt. Vom absoluten Höhepunkt der Verfassungswidrigkeit fantasiert der SPD-Redner Sebastian Fiedler: Er will tatsächlich ALLE Endgeräte(Smartphones/Laptops etc) mit einer Software verpflichtend ausstatten, die alle „illegalen“ Inhalte verhindert. Eine Bundesregierung, die sich gegen die Grund- und Menschenrechte stellt, darf nicht länger in Regierungsverantwortung bleiben…
Die Grünen finden den Ansatz hingegen falsch. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, warnte Rechtspolitiker Helge Limburg im Magazin Stern. Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, seien von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof gekippt worden. „Anstatt erneut mit dem Kopf gegen dieselbe Wand zu rennen, sollten sich Union und SPD endlich auf wirksame Alternativen besinnen.“
Die Innenpolitik-Expertin der Linken, Clara Bünger, übte ebenfalls Kritik an dem Vorstoß: „Ich habe dabei ein massives Störgefühl: Ausgerechnet dort, wo es auf den Schutz von Grundrechten und die Vertraulichkeit der Kommunikation ankommt, wird anlasslos in der Breite gespeichert“, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa. „Das ist schleichende Grundrechtsaushöhlung und ein Generalverdacht gegen alle.“ Das Problem seien gar nicht fehlende Daten, sondern das Fehlen gut ausgebildeter Ermittlerinnen und Ermittler und digitaler Forensik.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Die dreimonatige Speicherfrist ist aber eines der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD. Nach einem Beschluss der Bundesregierung müsste sich auch der Bundestag noch mit dem Thema befassen.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/ip-adressen-speicherung-102.html
Ablehnung „jeder Form einer Chatkontrolle“ gefordert
„Keine digitale Überwachung – Gegen jede Form einer Chatkontrolle“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags (21/3296), der am Mittwoch, 17. Dezember 2025, erstmals im Bundestag beraten wurde. Nach 30-minütiger Debatte wurde der Antrag an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission entschieden gegen eine „Chatkontrolle“, auch auf freiwilliger Basis der Unternehmen, einzusetzen. Die „bis zum April 2026 befristete diesbezügliche Erlaubnis“ solle nicht verlängert werden.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass eine Übergangsverordnung des EU-Parlaments und des EU-Rates es Digitalunternehmen seit 2021 erlaube, freiwillig Online-Inhalte auf ihren Plattformen auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu untersuchen. Diese Regelung sei bis April 2026 verlängert worden. Die Bundesregierung sende jedoch „unterschiedliche Signale“ zum „Vorhaben einer Chatkontrolle“. Dabei habe das deutsche Votum angesichts des Gewichts Deutschlands im Europäischen Rat eine entscheidende Bedeutung.
Es bedürfe daher eines „klaren deutschen Neins zum Vorhaben einer Chatkontrolle“, egal ob verpflichtend oder freiwillig, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag. Auch eine den Unternehmen eingeräumte Möglichkeit, freiwillig ihre Dienste auf Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu untersuchen, verstößt nach Ansicht der Fraktion gegen das verbriefte Recht auf private digitale Kommunikation, wie es in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben sei. (lbr/hau/17.12.2025)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-de-chatkontrolle-1129162
Netzpolitik.org veröffentlicht Gesetzentwurf: EU-Staaten einigen sich auf freiwillige Chatkontrolle
Verfassungswidrig & europarechtswidrig: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen stoppen





Zitate
SPD-Bundestagsabgeordneter fordert Massenüberwachung zum Kinderschutz, verweist dabei auf KTW
Smartphones und andere Geräte sollen gar nicht erst in der Lage sein, Inhalte, die Kindesmissbrauch zeigen zu empfangen, versenden oder anderweitig zu bearbeiten. Schon zweimal stellte der SPD-Innenpolitiker und ehemalige Vorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter Sebastian Fiedler diese Forderung: einmal 2024 in einem WDR-Interview und vor kurzem erneut bei einer Bundestagsdebatte am 17.12. Was sich auf den ersten Blick vielleicht noch richtig anhört, bedeutet in der Praxis die Einführung eines Zensurapparates, den es in diesem Ausmaß bislang nur in Ländern wie Nordkorea gibt: Denn für die Umsetzung müsste ein Algorithmus in jedem Handy installiert werden, der alle Inhalte und Benutzerinteraktionen permanent in Echtzeit überwacht und einschreitet, sobald etwas als potenziell gefährlich kategorisiert wird.
Inhaltlich erinnert dies an Forderungen, die der Leiter des Präventionsprogramms „Kein Täter Werden“ (KTW) Prof. Klaus Beier bei verschiedenen Gelegenheiten in der Vergangenheit gestellt hat. Beier wünscht sich, dass Endgeräte in der Zukunft mit einer künstlichen Intelligenz ausgeliefert werden, welche die Geräte überwacht, Kinderpornografie oder Grooming automatisch erkennt und sofort unterdrückt. Auch an anderer Stelle orientiert sich Fiedler offensichtlich an der Position von Beier, etwa als er 2024 Kindesmissbrauch mit einer Pandemie verglich – eine Sichtweise, die öffentlich bislang hauptsächlich von Beier vertreten wird….
https://wir-sind-auch-menschen.de/aktuelles/2025/12/21/spd-bundestagsabgeordneter-fordert-massenuberwachung-zum-kinderschutz-verweist-dabei-auf-ktw