Von Petitionsausschuss & Bundestag abgewiesen: Politische Forderung nach einer Strafausschlussklausel bei Kinder- und Jugendpornos bleibt aufrecht erhalten
Der Deutsche Bundestag hatte die K13online-Petition mit der Forderung nach einer Strafausschlussklausel im § 184b und § 184c StGB ohne eine sachliche Begründung abgeschlossen. Die Petition war online mit dem Hinweis eingereicht worden, dass eine umfangreiche Ausarbeitung(56 Seiten) nach der Mitteilung des formalen Petitionsaktenzeichen auf dem Postwege erfolgen wird. Der Petitionsdienst hatte das Aktenzeichen jedoch nicht mitgeteilt. Der Petitionsausschuss hatte den Hinweis missachtet und das Verfahren ohne diese Ausarbeitungen abgeschlossen. Damit wurde das Petitionsverfahren nicht ordnungsgemäß und politisch korrekt durchgeführt. Im Nachgang veröffentlichen wir nun die Ausarbeitungen den Users „Josua“, der anonym bleiben möchte. K13online schließt sich seinen Ausführungen an und übernimmt auch die rechtliche Verantwortung für die Inhalte & Forderungen. Wir veröffentlichen an dieser Stelle die ersten fünf Seiten(JPG) und stellen die gesamten 56 Seiten als PDF-Datei zum Download bereit. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu den Ausarbeitungen, die vom Petitionsausschuss & dem Bundestag hätten berücksichtigt werden müssen. Alle Fraktionen & Mitglieder im Ausschuss erhalten dieses News zur Kenntnisnahme und mit der Bitte zu Stellungnahmen… (Update 18. November: Mitteilung an Petitionsausschuss)







Hintertür um KiPo zu legalisieren. Deswegen wurde das abgelehnt. Das erkennt doch jeder mit zwei Hinrzellen. Wie kann man für reales Material kämpfen, vor allem in der heutigen Zeit und dem technologischen Fortschritt?
Lasst die Kinder doch einfach in Ruhe.
K13online Anmerkungen
Wir bezweifeln, dass Sie sich die Petition und insbesondere die Ausarbeitungen dazu durchgelesen haben. Denn dann hätten Sie erkennen müssen, dass es dabei zwar um Legalisierung geht, aber nur für die Kinder & Jugendlichen, die solche Darstellungen selbst hergestellt und damit besitzen. DAS sind keine Einzelfälle, sondern knapp die Hälfte sind Kinder/Jugendliche.
Bei künstlich hergestellten KI-Kinderpornos kann man keine Kinder in Ruhe lassen, weil diese real nicht existieren.
Nein, es geht um die Teile wo kritisiert wird das sich auch Erwachsene strafbar machen, wenn die so ein Bild „einvernehmlich“ übermittelt bekommen. Erwachsene strahlen eine gewisse Autorität aus und sind Vorbildfunktion, aber auch kognitiv auf einem anderen Level und können Kinder daher bewusst als auch unbewusst beeinflussen. Das Kind kann nicht vollständig einwilligen, wer etwas anderes glaubt leidet unter Realitätsverlust.
Also: lasst die Kinder einfach in Ruhe.
K13online Anmerkungen
Es geht in diesem News ausschließlich um Kinder/Jugendliche, die sich wegen der eigenen Herstellung, Besitzes und Verbreitung von Kinder/Jugendporno strafbar machen. Laut BKA-Statistik sind dies knapp die Hälfte aller Fälle. Mit Realitätsverlust hat dies nichts zu tun.
Außerdem und ganz allgemein kommt es immer auf das Alter des Kindes an. Wir sprechen auf unseren Webseiten nicht von Kleinkinder/Babys, sondern von Kindern ab dem 12 Lebensjahr. Jungen/Mädchen ab diesem Alter können einverständlich zustimmen. Deshalb fordern wir schon immer die Herabsetzung des sogenannten Schutzsalters auf 12 Jahre. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Dies ist eine politische Forderung, die völlig legitim ist. Abgesehen von der Gesetzeslage findet weltweit & täglich massenhafte Praxis statt, die niemals die Öffentlichkeit erreicht, weil niemand der Beteiligten Interesse an Strafverfolgungen hat. Wer dies verleugnet, kennt die Realität nicht…
An alle Mitglieder des Petitionsausschusses der CDU/CSU + SPD + GRÜNE + LINKE(NICHT an AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Petition Pet-4-21-07-49121-004109 wurde mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 16. Oktober 2025 abgeschlossen, obwohl zuvor das Petitionsaktenzeichen nicht mitgeteilt wurde und der Petent mit Schreiben vom 2.Oktober 2025 dem Petitionsausschuss mitgeteilt hatte, dass noch eine ausführliche Begründung der Petition auf dem Postweg erfolgt. Damit hat der Petitionsausschuss gegen die Richtlinien des Bundestages verstoßen.
Die Petition wurde über die Webseite des Bundestages am 29. Juli 2025 eingereicht. In einer Rekordzeit von nur 71 Tagen hat der Ausschuss am 8. Oktober 2025 die Beschlussempfehlung an den Bundestag abgegeben. Das Petitionsverfahren verletzt den Petenten in seinem Grundrecht nach Artikel 17 Grundgesetz. Auch wurde gegen die Verfahrensgrundsätze verstoßen:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/verfahrensgrundsaetze-1075826
Der Petent hat, wie in seinem Schreiben vom 2. Oktober 2025 angekündigt, auf seinem Weblog über den Ausgang des regelwidrigen Petitionsverfahrens berichtet:
https://www.krumme13.net/2025/11/k13online-pressemitteilung-wir-veroeffentlichen-die-ausarbeitungen-den-users-josua-fuer-eine-strafrechtsreform-des-§-184b-184c-stgb
Die bei der Petitionseinreichung angekündigte ausführliche Begründung/Ausarbeitung wurde im obigen News bereitgestellt.
https://www.krumme13.net/2025/10/sexualstrafrecht-§-184b-§-184c-stgb-deutscher-bundestag-hat-die-petition-von-k13online-ohne-eine-sachliche-begruendung-abgeschlossen
Der Petitionsdienst – und der Petitionsausschuss mit seinen Mitgliedern – wird um Prüfung gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Petent)
K13online Redaktion
Email-Kontakt: [email protected]
Mobil-Kontakt: 01522-1600328(AB)
Weblog: https://www.krumme13.net
Verantwortlich gemäß § 18 MStV + § 5 TMG
Dieter Gieseking
Postfach 100653
D-75106 Pforzheim