Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins(DAV) Dr. Jenny Lederer: „Der Straftatbestand des § 184l StGB ist ein Paradebeispiel für irrationale Kriminalpolitik“ Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind zwei anwaltliche Beschwerden(2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) gegen das strafrechtliche Verbot(§ 184l StGB) von sogenannten „Sex-Puppen“ mit kindlichem Erscheinungsbild anhängig. Das Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins(DAV) Dr. Jenny … Legal Tribune Online(LTO): Strafbarkeit beim Umgang mit (Kinder-)Sexpuppen – Wenn bloße Fantasien kriminalisiert werden weiterlesen
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