Posts Tagged With 'Strafvollstreckungskammer'

April 24, 2026

Ankündigung als K13online Prozessbeobachter: Strafvollstreckungskammer(StVK) eines Landgerichtes(LG) verhandelt über nSV von „Ludwig“

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Ankündigung als K13online Prozessbeobachter: Strafvollstreckungskammer(StVK) eines Landgerichtes(LG) verhandelt über nSV von "Ludwig"

Der nächste Verhandlungstag ist der 11. Mai:  Zur Anhörung eines weiteren Gutachters wird K13online zum LG anreisen und LIVE an die WhatsApp-Mitglieder berichten

Seit Ende März verhandelt die Strafvollstreckungskammer eines Landgerichtes(LG) über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(nSV) von „Ludwig“. Am heutigen Freitag wird die Anstaltspsychologin und ein Gutachter angehört. Der nächste Verhandlungstag ist der 11. Mai. Zur Anhörung eines weiteren Gutachters wird K13online zum LG anreisen und LIVE an die WhatsApp-Mitglieder berichten. Sodann werden wir auch ein weiteres News über den Verlauf der Gerichtsverhandlung publizieren. Im Rahmen der K13online-Mitgliedschaft bieten wir allen Betroffenen u. a. auch eine Gefangenenhilfe während des regulären Strafvollzuges, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug an. Auch Angehörige können sich jederzeit an uns wenden. In Ermittlungs- und Gerichtsverfahren begleiten wir die Betroffenen und stehen mit Rat & Tat zur Seite. Mit „Ludwig“ stehen wir bereits seit Juni 2024 in ständigem Brief- und Telefonkontakt. Im Januar 2025 gab es einen Besuch in seiner damaligen Anstalt und seitdem ist uns „Ludwig“ auch persönlich bekannt. Damals war er auch Redakteur einer Insassen-Zeitschrift. Auch gab er dem privaten Radio „von unge“ ein Interview zum Maßregelvollzug. „Ludwig“ war auch Gründer des BuG-Projektes (Briefvermittlung unter Ausgegrenzten) und organisierte Brieffreundschaften von „Drinnen“ nach „Draußen“. Aufgrund seines Aktivismus in Unfreiheit haben wir sehr großen Respekt vor Ihm & seinen Aktivitäten für andere Betroffene…

August 19, 2025

Erfolgreiche Beschwerde beim Oberlandesgericht(OLG): Über rechtsfehlerhafte Strafzeitberechnung von „Ludwig“ muss neu entschieden werden

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Erfolgreiche Beschwerde beim Oberlandesgericht(OLG): Über rechtsfehlerhafte Strafzeitberechnung von "Ludwig" muss neu entschieden werden

OLG-Beschluss vom 15. August 2025: Der Beschluss der großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts vom 15. Juli wird aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen

Mit Beschluss vom 15. August hat das OLG beschlossen, dass die sofortige Beschwerde von Rechtsanwalt Dr. Kötz für seinen Mandanten „Ludwig“ zu einem vorläufigen Erfolg geführt hat. Der Beschluss der großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts vom 15. Juli wird aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Aus dem OLG-Beschluss, der K13online vorliegt, geht u. a. hervor, dass die Rest-Freiheitsstrafe falsch berechnet wurde. Demnach soll der Endstrafentermin erst am 8. Oktober 2026 sein. Die Strafvollstreckungskammer am Landgericht wird darüber neu entscheiden. In den wöchentlichen Telefongesprächen & Briefen hat uns „Ludwig“ mitgeteilt, dass er in der JVA geoutet wurde. Dieses Outing hat mit Stand von heute jedoch keine negativen Auswirkungen. Seine Arbeit in der Anstaltsbücherei wird davon nicht wesentlich beeinträchtigt. „Ludwig“ hatte auch ein erstes Gespräch mit der Anstaltspsychologin. Diese kündigt Ihm an, dass SIE weitere Weisungen für nach der Entlassung beantragen wolle. Dazu gehört im Rahmen der üblichen Führungsaufsicht auch das Programm VISIER. Die Psychologien will auch das Tragen einer elektronischen Fußfessel beantragen. Rechtskräftige Beschlüsse gibt es dazu (noch) nicht. Während der Restfreiheitsstrafe soll „Ludwig“ auch in eine psychotherapeutische Abteilung der JVA verlegt werden. Vermutlich handelt es sich dabei um die sogenannte Sotha. Für September hat die JVA den Besuch von einem Brieffreund bewilligt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

Juli 26, 2025

Beschwerde gegen Haftzeitberechnung(Reststrafe): Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz beantragt unverzügliche Freilassung von „Ludwig“ aus der JVA

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Beschwerde gegen Haftzeitberechnung(Reststrafe): Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz beantragt unverzügliche Freilassung von "Ludwig" aus der JVA

Gefangener „Ludwig“ hat Arbeitsplatz in der Bücherei bekommen: Wöchentliche Telefongespräche mit K13online zur Vorbereitung seiner Entlassung in die Freiheit

Nachdem das Oberlandesgericht(OLG) den Maßregelvollzug mit Beschluss vom 23. Mai 2025 für erledigt erklärt hat wurde „Ludwig“ am 23. Juni 2025 in eine JVA überstellt. Dort soll er laut Staatsanwaltschaft und Landgericht(LG) noch die Reststrafe(1/3) von einem Jahr absitzen. Das LG hat jedoch keinen Tag seiner frühren U-Haft angerechnet. Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz hat deshalb Beschwerde gegen diese rechtsfehlerhafte Haftzeitberechnung eingelegt und beantragt, den Gefangenen „Ludwig“ unverzüglich in die Freiheit zu entlassen. In der Begründung, die K13online vorliegt, verweist Ra Kötz auf mehrere Entscheidungen von OLGs und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG).  Bis zu einer OLG-Entscheidung wird „Ludwig“ im regulären Strafvollzug bleiben. Inzwischen hat er einen Arbeitsplatz in der JVA-Bücherei bekommen, wo er mit zwei Mitgefangenen Bücher an die Gefangenen verteilt. DAS ist der beste Job im Knast. Am 15. Juli haben wir seinen 1. Telefonanruf erhalten. Wir haben nun wöchentliche Telefongespräche vereinbart. Die Vorbereitungen zur Entlassung von „Ludwig“ in die Freiheit können auf diese Weise schneller & besser besprochen werden. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

Oktober 03, 2024

Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von „Ludwig“ in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

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Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von "Ludwig" in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

Externe Gutachterin hat Beendigung der Maßregel deutlich befürwortet: Die Reststrafe von einem Jahr soll „Ludwig“ bei Rechtskraft noch im regulären Strafvollzug absitzen

Der seit rund 10 Jahren im Maßregelvollzug einer Klinik Untergebrachte „Ludwig“ hat mit einer externen Gutachterin einen Erfolg bei der Strafvollstreckungskammer(StVK) erreichen können. Die Fachärztin für forensische Psychiatrie hat sich deutlich für eine Beendigung der Maßregel ausgesprochen und stellt in Fragen, ob die damalige Anordnung überhaupt rechtmäßig gewesen ist. Aus der Stellungnahme der Klinik gehen absurde Gründe hervor, um „Ludwig“ für weitere Jahre in Unfreiheit festzuhalten. Die Große Strafvollstreckungskammer hat diesem Treiben nun ein Ende gesetzt. Der K13online Redaktion liegt der Beschluss, das Gutachten und die Stellungnahme in Kopie vor. Bei Rechtskraft des Beschlusses der StVK wird „Ludwig“ die Reststrafe((1/3) von einem Jahr noch im regulären Strafvollzug absitzen müssen. Dagegen hat er Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft könnte auch noch Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht einlegen. Die StVK hat die Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung leider abgelehnt. Die Vollzugslockerungen mit Vorbereitungen für die Entlassung sollen in einer JVA erfolgen. Laut Beschluss dauert die Führungsaufsicht nach der Freilassung fünf Jahre. Diverse Weisungen müssen in diesem Zeitraum erfüllt werden. Dazu gehört allerdings nicht das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Dennoch kann mit solchen Weisungen von einer echten Freiheit nicht gesprochen werden. K13online wird „Ludwig“ auch weiterhin auf seinem Weg in die Freiheit begleiten und Ihn nach unseren Möglichkeiten unterstützen. Gleichgesinnte, die Ihn ebenfalls unterstützen wollen, nehmen mit uns Kontakt auf…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.