Posts Tagged With 'Compact'

November 26, 2025

Retourkutsche von COMPACT: Pädo-Verein will Marie-Thérèse Kaiser anzeigen(1) & Pädophiler droht AfD-Mitgliedern mit Anzeige(2)

Verfasst von: Dieter Gieseking 5 Kommentare
Retourkutsche von COMPACT: Pädo-Verein will Marie-Thérèse Kaiser anzeigen(1) & Pädophiler droht AfD-Mitgliedern mit Anzeige(2)

Die Presse- und Meinungsfreiheit hat für die K13online-Redaktion(Dieter Gieseking) einen sehr hohen Stellenwert: Die freie Meinungs- und Pressefreiheit hat ihre Grenzen dort, wo es um reine Schmähkritik geht oder Straftatbestände erfüllt sind

In gleich zwei Artikeln widmet sich das rechtspopulistische COMPACT dem Pädophilie-Thema & K13online. Es geht im Prinzip um eine Retourkutsche der Journalistin Marie Wiesner, die wie folgt titelt: Pädo-Verein will Marie-Thérèse Kaiser anzeigen(1) & Pädophiler droht AfD-Mitgliedern mit Anzeige(2). Im 1. Artikel enthalten lediglich die letzten Absätze Falschdarstellungen, die hier einer Richtigstellung bedürfen. Zum 2. Artikel bedarf es ebenfalls Kommentierungen, die Sie mit einem Klick auf weiterlesen finden. Bei dieser Gelegenheit geben wir zu Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz eine Erklärung ab: „Die Presse- und Meinungsfreiheit hat für die K13online-Redaktion(Dieter Gieseking) einen sehr hohen Stellenwert. Die COMPACT-Redaktion(hier: Marie Wiesner) beansprucht dieses Verfassungsrecht ebenfalls für sich. Natürlich ist hier bekannt, dass COMPACT damit Probleme hatte. Die freie Meinungs- und Pressefreiheit hat ihre Grenzen dort, wo es um reine Schmähkritik geht oder Straftatbestände erfüllt sind.“ Die Recherchen der Journalistin Wiesner im Internet sind äußerst mangelhaft. Es ist hier jedoch bekannt, dass viele Quellen unvollständige und damit falsche Informationen liefern. Diese einfach abschreiben, ohne zu hinterfragen, zeugt von einem unseriösen Journalismus. Dennoch wird nicht von einer vorsätzlich falschen Berichterstattung ausgegangen. In einem Folgeartikel muss aber eine Richtigstellung erfolgen….(Update 2.12.2025: Abmahnungen an COMPACT & zurZeit & Unser Mitteleuropa + zurZeit hat Artikel entfernt + Unser Mitteleuropa hat Artikel entfernt)(Update 14.12.2025: Die zwei Artikel bei COMPACT wurden entfernt)

November 22, 2025

Rechtspopulistisches Compact.tv mobilisiert gegen Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM): Widerlich – Pädo-Mafia will Rache an AfD-Frau!

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Rechtspopulistisches Compact.tv mobilisiert gegen Pädophilie-Projekt "Wir sind auch Menschen(WsaM): Widerlich - Pädo-Mafia will Rache an AfD-Frau!

Marie-Thérèse Kaiser(AfD) : „Mir zeigt DAS ganz klar, dass diese Leute noch nicht genug verachtet werden. DIE gehören in eine Psychiatrie und nicht in die Nähe von Kindern…“

Das rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilte AfD-Mitglied, Marie-Thérèse Kaiser, hetzt bei Compact.tv erneut gegen Pädophile, insbesondere gegen das Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM). Das niedersächsische Mitglied Kaiser – Parteifreundin von Vanessa Behrendt – erklärt in dem Compact-Video mit dem rechtspopulistischen Moderator Paul Klemm u.a. wie folgt: „Mir zeigt DAS ganz klar, dass diese Leute noch nicht genug verachtet werden. DIE gehören in eine Psychiatrie und nicht in die Nähe von Kindern…“ Nach Rechtsauffassung von K13online erfüllt diese Aussage den Straftatbestand des § 130 StGB(Volksverhetzung). Es obliegt jedoch dem WsaM-Projekt, wozu auch der Geschädigte User „Consuela“ gehört, Strafanzeige gegen Kaiser & Compact.tv zu erstatten. Das Video trägt den Titel: Widerlich – Pädo-Mafia will Rache an AfD-Frau! Abgesehen davon, dass es Aufgabe von Polizei & Staatsanwaltschaft ist, Ermittlungsverfahren einzuleiten, erfüllt auch die Bezeichnung „Pädo-Mafia“ Straftatbestände. Niemand will Rache, sondern die Justiz wird die Verfolgung übernehmen. In den Kommentaren zum Video bei YouTube lässt Compact Gewalt- und Mordaufrufe gegen Pädophile zu, die das wahre Gesicht offenbaren. Erstaunlich ist es allerdings, dass sich AfD-Kaiser & Compact ausgerechnet das WsaM-Projekt als Feindbild ausgesucht haben, obwohl diese Pädophilen jeden sexuellen Kontakt mit Kindern & Kinderpornos deutlich ablehnen. K13online vertritt aus Sicht dieser Pädophilie-Feinde viel „radikalere“ politische Forderungen, die in dem Compact-Video nicht angegriffen werden. Sollte sich dies demnächst ändern, werden wir umgehend strafrechtliche und zivilrechte Schritte prüfen und ggf. einleiten…

Juni 25, 2025

Bundesverwaltungsgericht(BverwG): Rechtsextremes Magazin COMPACT darf weiter erscheinen, weil keine prägende Wirkung

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Bundesverwaltungsgericht(BverwG): Rechtsextremes Magazin COMPACT darf weiter erscheinen, weil keine prägende Wirkung

Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) mit Verbot gescheitert: AfD und Rechtspopulisten und Neonazis feiern rechtwidriges Verbot

Das Bundesverwaltungsgericht(BverwG) hat entschieden, dass das rechtsextreme Magazin COMPACT weiter erscheinen darf, weil die Inhalte keine prägende Wirkung haben. Die AfD und Rechtspopulisten und Neonazis feiern das rechtwidrige Verbot. Die politische Verantwortung für das Scheitern des Verbotes liegt bei der Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD). Wäre SIE noch im Amt, hätte SIE zurücktreten müssen. Faeser hat zwar während ihrer Amtszeit den Kampf gegen Rechts geführt. Jedoch hätte SIE das Verbot rechtssicher ausführen müssen. Das COMPACT & der Rechtsexremismus nun einen „Sieg“ feiern kann, liegt in Ihrer Verantwortung. Nach Rechtsauffassung von K13online hätten im Vorfeld des Verbotsverfahrens Strafanzeigen wegen Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung etc. erstattet werden müssen. Solche rechtskräftige Verurteilungen hätten die Erfolgsaussichten für ein Verbot erheblich erhöht. Durch das gescheiterte Verbot ist nun der Eindruck entstanden, dass der politische Gegner mundtot gemacht werden sollte. Jetzt kann sich das Magazin COMPACT als „Opfer“ gegen die freie Meinungs- und Pressefreiheit darstellen. Das BverwG hat dennoch keinen Freibrief für verfassungswidrige Bestrebungen erteilt. In Zukunft sollten alle Inhalte von COMPACT ständig einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Der Kampf gegen RECHTS ist durch diese Einzelfall-Entscheidung noch lange nicht verloren…(Update: Bundesweite Razzia gegen rechte Hass-Kriminalität)

Juni 11, 2025

Bundesverwaltungsgericht(BVerwG): Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Bundesverwaltungsgericht(BVerwG): Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT

Das BVerwG wird darüber entscheiden, ob COMPACT unter den Artikel 5 Abs. 1 oder 2 Grundgesetz fällt: K13online vertritt die Rechtsauffassung, dass das Magazin verboten werden muss

Die Meinungs- und Pressefreiheit ist in Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz(GG) verankert. Auch K13online nimmt dieses Grundrecht bei der Berichterstattung zum Themenkomplex der Pädophilie in Anspruch. Im Artikel 5 Abs. 2 GG gibt es jedoch Einschränkungen. Das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG) verhandelt jetzt im Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT. Das dieses Magazin das Sprachrohr des politisch rechtem Spektrums ist, kann nicht bezweifelt werden. Das BVerwG wird darüber entscheiden, ob COMPACT unter den Absatz 1 oder 2 fällt. K13online vertritt die Rechtsauffassung, dass das Magazin verboten werden muss. Kritisiert wird jedoch die vereinsrechtliche Vorgehensweise der ehemaligen Bundesinnenministerin Nany Faeser(SPD). Dadurch ist der fatale Eindruck entstanden, dass mit dem Verbotsverfahren der politische Gegner mundtot gemacht werden soll. COMPACT konnte sich als „Opfer“ der Meinungsfreiheit darstellen. Es hätten im Vorfeld Strafanzeigen gemäß § 130 StGB(Volksverhetzung) erstattet werden müssen. Auf der rechtlichen Grundlage dieser Verurteilungen wären die Erfolgsaussichten beim BVerwG erheblich angestiegen. Jetzt kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Verbotsverfahren nicht zum gewünschten Verbotserfolg führt. Ein solcher „Sieg“ würde von den Rechtsextremen über die AfD bis zu den Neonazis gefeiert werden. Erklärt das BVerfG das Magazin etc. als verboten, dann kann COMPACT zwar noch zum BVerfG ziehen, jedoch hat dies keine aufschiebende Wirkung. Über den Ausgang dieses Verfahrens berichten wir in den Kommentaren…

Juli 16, 2024

Ist das Com­pact-Verbot rechts­widrig?: Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) verbietet das rechtsextremistische Magazin COMPACT

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Ist das Com­pact-Verbot rechts­widrig?: Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) verbietet das rechtsextremistische Magazin COMPACT

Zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene: COMPACT hetzt auch gegen Homosexuelle & Pädosexuelle

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute die rechtsextremistische „COMPACT-Magazin GmbH“ sowie die „CONSPECT FILM GmbH“ verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte in den Ländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Liegenschaften dieser Organisationen und die Wohnungen von führenden Akteuren, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen. Der politische und juristische Kampf gegen RECHTS muss höchste Priorität haben. Solchen Brandstiftern muss mit allen rechtstaatlichen Mittel begegnet werden. Damit alleine ist das menschenverachtende Problem jedoch nicht gelöst. Compact wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen diese Verbotsverfügung von Faeser vorgehen. Die Gerichte werden darüber entscheiden müssen. Das Verbot eines solchen Mediums mit allen sozialen Netzwerken hat es bisher noch nicht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird vermutlich eine Entscheidung treffen müssen. Das Rechtsportal LTO schreibt dazu: „Der GFF-Jurist weist in dem Zusammenhang auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht aus dem Jahr 2010 hin. Der Gerichtshof hielt das Komplettverbot mehrerer türkischer Tageszeitungen für einen unverhältnismäßigen Eingriff in Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Meinungs- und Pressefreiheit). Nach Einschätzung von Werdermann greifen diese Grundsätze auch im vorliegenden Fall ein. Das Verbot von Compact könnte also ein juristisches Nachspiel nicht nur in Leipzig und Karlsruhe, sondern auch in Straßburg haben – mit ungewissem Ausgang..

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.