Die Presse- und Meinungsfreiheit hat für die K13online-Redaktion(Dieter Gieseking) einen sehr hohen Stellenwert: Die freie Meinungs- und Pressefreiheit hat ihre Grenzen dort, wo es um reine Schmähkritik geht oder Straftatbestände erfüllt sind
In gleich zwei Artikeln widmet sich das rechtspopulistische COMPACT dem Pädophilie-Thema & K13online. Es geht im Prinzip um eine Retourkutsche der Journalistin Marie Wiesner, die wie folgt titelt: Pädo-Verein will Marie-Thérèse Kaiser anzeigen(1) & Pädophiler droht AfD-Mitgliedern mit Anzeige(2). Im 1. Artikel enthalten lediglich die letzten Absätze Falschdarstellungen, die hier einer Richtigstellung bedürfen. Zum 2. Artikel bedarf es ebenfalls Kommentierungen, die Sie mit einem Klick auf weiterlesen finden. Bei dieser Gelegenheit geben wir zu Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz eine Erklärung ab: „Die Presse- und Meinungsfreiheit hat für die K13online-Redaktion(Dieter Gieseking) einen sehr hohen Stellenwert. Die COMPACT-Redaktion(hier: Marie Wiesner) beansprucht dieses Verfassungsrecht ebenfalls für sich. Natürlich ist hier bekannt, dass COMPACT damit Probleme hatte. Die freie Meinungs- und Pressefreiheit hat ihre Grenzen dort, wo es um reine Schmähkritik geht oder Straftatbestände erfüllt sind.“ Die Recherchen der Journalistin Wiesner im Internet sind äußerst mangelhaft. Es ist hier jedoch bekannt, dass viele Quellen unvollständige und damit falsche Informationen liefern. Diese einfach abschreiben, ohne zu hinterfragen, zeugt von einem unseriösen Journalismus. Dennoch wird nicht von einer vorsätzlich falschen Berichterstattung ausgegangen. In einem Folgeartikel muss aber eine Richtigstellung erfolgen….(Update 2.12.2025: Abmahnungen an COMPACT & zurZeit & Unser Mitteleuropa + zurZeit hat Artikel entfernt + Unser Mitteleuropa hat Artikel entfernt)(Update 14.12.2025: Die zwei Artikel bei COMPACT wurden entfernt)





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