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Juni 25, 2025

Bundesverwaltungsgericht(BverwG): Rechtsextremes Magazin COMPACT darf weiter erscheinen, weil keine prägende Wirkung

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Bundesverwaltungsgericht(BverwG): Rechtsextremes Magazin COMPACT darf weiter erscheinen, weil keine prägende Wirkung

Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) mit Verbot gescheitert: AfD und Rechtspopulisten und Neonazis feiern rechtwidriges Verbot

Das Bundesverwaltungsgericht(BverwG) hat entschieden, dass das rechtsextreme Magazin COMPACT weiter erscheinen darf, weil die Inhalte keine prägende Wirkung haben. Die AfD und Rechtspopulisten und Neonazis feiern das rechtwidrige Verbot. Die politische Verantwortung für das Scheitern des Verbotes liegt bei der Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD). Wäre SIE noch im Amt, hätte SIE zurücktreten müssen. Faeser hat zwar während ihrer Amtszeit den Kampf gegen Rechts geführt. Jedoch hätte SIE das Verbot rechtssicher ausführen müssen. Das COMPACT & der Rechtsexremismus nun einen „Sieg“ feiern kann, liegt in Ihrer Verantwortung. Nach Rechtsauffassung von K13online hätten im Vorfeld des Verbotsverfahrens Strafanzeigen wegen Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung etc. erstattet werden müssen. Solche rechtskräftige Verurteilungen hätten die Erfolgsaussichten für ein Verbot erheblich erhöht. Durch das gescheiterte Verbot ist nun der Eindruck entstanden, dass der politische Gegner mundtot gemacht werden sollte. Jetzt kann sich das Magazin COMPACT als „Opfer“ gegen die freie Meinungs- und Pressefreiheit darstellen. Das BverwG hat dennoch keinen Freibrief für verfassungswidrige Bestrebungen erteilt. In Zukunft sollten alle Inhalte von COMPACT ständig einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Der Kampf gegen RECHTS ist durch diese Einzelfall-Entscheidung noch lange nicht verloren…(Update: Bundesweite Razzia gegen rechte Hass-Kriminalität)

Juni 11, 2025

Bundesverwaltungsgericht(BVerwG): Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Bundesverwaltungsgericht(BVerwG): Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT

Das BVerwG wird darüber entscheiden, ob COMPACT unter den Artikel 5 Abs. 1 oder 2 Grundgesetz fällt: K13online vertritt die Rechtsauffassung, dass das Magazin verboten werden muss

Die Meinungs- und Pressefreiheit ist in Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz(GG) verankert. Auch K13online nimmt dieses Grundrecht bei der Berichterstattung zum Themenkomplex der Pädophilie in Anspruch. Im Artikel 5 Abs. 2 GG gibt es jedoch Einschränkungen. Das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG) verhandelt jetzt im Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT. Das dieses Magazin das Sprachrohr des politisch rechtem Spektrums ist, kann nicht bezweifelt werden. Das BVerwG wird darüber entscheiden, ob COMPACT unter den Absatz 1 oder 2 fällt. K13online vertritt die Rechtsauffassung, dass das Magazin verboten werden muss. Kritisiert wird jedoch die vereinsrechtliche Vorgehensweise der ehemaligen Bundesinnenministerin Nany Faeser(SPD). Dadurch ist der fatale Eindruck entstanden, dass mit dem Verbotsverfahren der politische Gegner mundtot gemacht werden soll. COMPACT konnte sich als „Opfer“ der Meinungsfreiheit darstellen. Es hätten im Vorfeld Strafanzeigen gemäß § 130 StGB(Volksverhetzung) erstattet werden müssen. Auf der rechtlichen Grundlage dieser Verurteilungen wären die Erfolgsaussichten beim BVerwG erheblich angestiegen. Jetzt kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Verbotsverfahren nicht zum gewünschten Verbotserfolg führt. Ein solcher „Sieg“ würde von den Rechtsextremen über die AfD bis zu den Neonazis gefeiert werden. Erklärt das BVerfG das Magazin etc. als verboten, dann kann COMPACT zwar noch zum BVerfG ziehen, jedoch hat dies keine aufschiebende Wirkung. Über den Ausgang dieses Verfahrens berichten wir in den Kommentaren…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.