Bundesverwaltungsgericht(BVerwG): Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT
Das BVerwG wird darüber entscheiden, ob COMPACT unter den Artikel 5 Abs. 1 oder 2 Grundgesetz fällt: K13online vertritt die Rechtsauffassung, dass das Magazin verboten werden muss Die Meinungs- und Pressefreiheit ist in Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz(GG) verankert. Auch K13online nimmt dieses Grundrecht bei der Berichterstattung zum Themenkomplex der Pädophilie in Anspruch. Im Artikel … Bundesverwaltungsgericht(BVerwG): Hauptsacheverfahren gegen das rechtsextreme Magazin COMPACT weiterlesen
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