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Juni 25, 2025

Bundesverwaltungsgericht(BverwG): Rechtsextremes Magazin COMPACT darf weiter erscheinen, weil keine prägende Wirkung

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Bundesverwaltungsgericht(BverwG): Rechtsextremes Magazin COMPACT darf weiter erscheinen, weil keine prägende Wirkung

Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) mit Verbot gescheitert: AfD und Rechtspopulisten und Neonazis feiern rechtwidriges Verbot

Das Bundesverwaltungsgericht(BverwG) hat entschieden, dass das rechtsextreme Magazin COMPACT weiter erscheinen darf, weil die Inhalte keine prägende Wirkung haben. Die AfD und Rechtspopulisten und Neonazis feiern das rechtwidrige Verbot. Die politische Verantwortung für das Scheitern des Verbotes liegt bei der Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD). Wäre SIE noch im Amt, hätte SIE zurücktreten müssen. Faeser hat zwar während ihrer Amtszeit den Kampf gegen Rechts geführt. Jedoch hätte SIE das Verbot rechtssicher ausführen müssen. Das COMPACT & der Rechtsexremismus nun einen „Sieg“ feiern kann, liegt in Ihrer Verantwortung. Nach Rechtsauffassung von K13online hätten im Vorfeld des Verbotsverfahrens Strafanzeigen wegen Volksverhetzung & verhetzende Beleidigung etc. erstattet werden müssen. Solche rechtskräftige Verurteilungen hätten die Erfolgsaussichten für ein Verbot erheblich erhöht. Durch das gescheiterte Verbot ist nun der Eindruck entstanden, dass der politische Gegner mundtot gemacht werden sollte. Jetzt kann sich das Magazin COMPACT als „Opfer“ gegen die freie Meinungs- und Pressefreiheit darstellen. Das BverwG hat dennoch keinen Freibrief für verfassungswidrige Bestrebungen erteilt. In Zukunft sollten alle Inhalte von COMPACT ständig einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Der Kampf gegen RECHTS ist durch diese Einzelfall-Entscheidung noch lange nicht verloren…(Update: Bundesweite Razzia gegen rechte Hass-Kriminalität)

März 30, 2025

Bundespressekonferenz am 2. April 2025: Bundesinnenministerin Faeser(SPD) & BKA Präsident Münch stellen Polizeiliche Kriminalstatistik(PKS) 2024 vor

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Bundespressekonferenz am 2. April 2025: Bundesinnenministerin Faeser(SPD) & BKA Präsident Münch stellen Polizeiliche Kriminalstatistik(PKS) 2024 vor

Bundesland Sachsen-Anhalt vorab:  Immer mehr Kinder sind „Tatverdächtige“ bei der Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornos

Die Bundesinnenministerin Faeser(SPD) & der BKA Präsident Münch werden auf der Bundespressekonferenz  am 2. April 2025 die Polizeiliche Kriminalstatistik(PKS) für das Jahr 2024 vorstellen. Erneut wird ein massiver Anstieg bei Kinder- und Jugendpornos erwartet. Die politische Strategie der Abschreckung durch Strafverschärfungen & Prävention ist wiederholt gescheitert. Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat bereits die PKS veröffentlicht. Demnach gibt es insgesamt einen Anstieg von 20,5 Prozent. Besonders gab es einen weiteren Anstieg bei Kindern: So seien im Jahr 2023 noch 96 Kinder tatverdächtig gewesen, im Jahr 2024 seien es 244 gewesen. Die Kids selbst haben demnach ein großes Interesse an Kinderpornos. Dies wundert überhaupt nicht, denn nahezu alle Kids haben ein Smartphone, Laptop usw…! Die in der PKS genannten Fälle sind nur die Spitze des Eisberges, die ermittelt werden konnten. Bei allen verdächtigen Kindern & Jugendlichen haben Durchsuchungen & Beschlagnahmungen in den Kinderzimmern bei den Eltern stattgefunden. Einen öffentlichen Aufschrei gab es bei dieser Kriminalisierung an den Söhnen & Töchter nicht. Die Mainstream-Medien und besonders die Boulevardpresse greifen nur die Fälle heraus, wenn es sich bei den Tatverdächtigen um Erwachsene handelt. Kinder unter 14 Jahren können zwar wegen der Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornos strafrechtlich nicht verurteilt werden, aber es gibt Einträge ins Erziehungsregister und die Jugendämter werden informiert. Die Folgen sind gravierend. Bei Jugendlichen über 14 Jahren greift der § 184b StGB. Es gibt Einträge ins erweiterte Führungszeugnis. Damit wird den Jugendlichen der berufliche Werdegang in pädagogischen Anstellungen und allen ehrenamtlichen Freizeitbereichen verbaut. Der Gesetzgeber und in Folge die Justiz hält diesen „Kinderschutz“ für notwendig. Die bundesweit Tausende von betroffenen Kindern & Jugendlichen werden eines Tages erwachsen sein. Spätestens dann werden SIE erkennen, was ihnen in der Kinder- und Jugendzeit angetan wurde. K13online ist immer wieder erstaunt darüber, dass es nicht schon jetzt eine Protestwelle gibt…

Juli 16, 2024

Ist das Com­pact-Verbot rechts­widrig?: Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) verbietet das rechtsextremistische Magazin COMPACT

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Ist das Com­pact-Verbot rechts­widrig?: Bundesinnenministerin Nancy Faeser(SPD) verbietet das rechtsextremistische Magazin COMPACT

Zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene: COMPACT hetzt auch gegen Homosexuelle & Pädosexuelle

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute die rechtsextremistische „COMPACT-Magazin GmbH“ sowie die „CONSPECT FILM GmbH“ verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte in den Ländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Liegenschaften dieser Organisationen und die Wohnungen von führenden Akteuren, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen. Der politische und juristische Kampf gegen RECHTS muss höchste Priorität haben. Solchen Brandstiftern muss mit allen rechtstaatlichen Mittel begegnet werden. Damit alleine ist das menschenverachtende Problem jedoch nicht gelöst. Compact wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen diese Verbotsverfügung von Faeser vorgehen. Die Gerichte werden darüber entscheiden müssen. Das Verbot eines solchen Mediums mit allen sozialen Netzwerken hat es bisher noch nicht gegeben. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird vermutlich eine Entscheidung treffen müssen. Das Rechtsportal LTO schreibt dazu: „Der GFF-Jurist weist in dem Zusammenhang auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht aus dem Jahr 2010 hin. Der Gerichtshof hielt das Komplettverbot mehrerer türkischer Tageszeitungen für einen unverhältnismäßigen Eingriff in Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Meinungs- und Pressefreiheit). Nach Einschätzung von Werdermann greifen diese Grundsätze auch im vorliegenden Fall ein. Das Verbot von Compact könnte also ein juristisches Nachspiel nicht nur in Leipzig und Karlsruhe, sondern auch in Straßburg haben – mit ungewissem Ausgang..

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.