Posts Tagged With 'Strafvollzug'

Februar 10, 2026

Das Gewaltopfer war wegen Kinderpornos inhaftiert: Mithäftling der JVA Heimsheim wegen Mordversuch zu neun Jahren weiteren Knast verurteilt

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Das Gewaltopfer war wegen Kinderpornos inhaftiert: Mithäftling der JVA Heimsheim wegen Mordversuch zu neun Jahren weiteren Knast verurteilt

Fehlende Schutzkonzepte für Gefangene der Deliktsarten § 176 ff & 184 ff StGB begünstigen Gewalttaten: Alle 16 Innenenminister der Bundesländer werden aufgefordert, für alle JVAs Schutzkonzepte verpflichtend einzuführen

Das Schwurgericht am Landgericht Karlsruhe hat einen Häftling wegen Mordversuchs & schwerer Körperverletzung an einem Mitgefangenen, der wegen Kinderpornos inhaftiert war, zu einer Freiheitsstrafe von neun weiteren Jahren Knast verurteilt. Dabei blieb die Frage offen, ob es in der JVA Heimsheim ein Schutzkonzept für die Gefangenen gegeben hat, welche wegen der Deliksarten  § 176 ff & 184 ff StGB inhaftiert sind. Aufgrund der bekannten Knasthierarchie sind alle Inhaftierte dieser Deliktsart von gewalttätigen Angriffen durch Mitgefangene bedroht. Ganz offensichtlich gab es in der JVA Heimsheim ein solches Schutzkonzept nicht. Jedenfalls bedarf es einer dienstrechtlichen und politischen Aufarbeitung. Für die Sicherheit im Strafvollzug sind die Innenminister der Bundesländer zuständig. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die staatliche Schutzpflicht für Gefangene, insbesondere vor Gewalt durch Mitgefangene, in mehreren wegweisenden Entscheidungen konkretisiert. In einer grundlegenden Entscheidung stellte das BVerfG fest, dass der Staat während der Haft die volle Verantwortung für die körperliche Unversehrtheit der Gefangenen trägt. Die Innenministerkonferenz von Bund & Ländern wird deshalb aufgefordert, Schutzkonzepte für alle JVAs verpflichend einzuführen. Die Schutzkonzepte müssen in die Strafvollzugsgesetze aufgenommen werden und in der Öffentlichkeit transparent sein. Das BVerfG stellt auch klar, dass die JVAs ihre Fürsorgepflicht verletzt, wenn sie Hinweise auf konkrete Bedrohungen durch Mitgefangene ignoriert. Der Gesetzgeber ist auf Bundes- und Länderebene gefordert…

Februar 06, 2026

K13online Gefangenenhilfe „Ludwig“: Staatsanwaltschaft hat Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(nSV) gestellt

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Gefangenenhilfe "Ludwig": Staatsanwaltschaft hat Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(nSV) gestellt

Landgericht(StVK) hat acht Tage Verhandlungen von Ende März bis Ende Juni terminiert: Erster Gutachter war zur psychiatrischen Exploration in der JVA von „Ludwig“

Im Dezember 2025 hat die Staatsanwaltschaft(Sta) einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(nSV) gestellt. Inzwischen liegt uns die Antragsschrift an die Strafvollstreckungskammer(StVK) des Landgerichtes vor. Grundsätzlich wurde die nSV durch frühere Entscheidungen des EGMR & BVerfG zwar abgeschafft, jedoch ist die nSV weiterhin möglich, wenn sich der Gefangene zuvor im Maßregelvollzug befunden hat. Laut Antragsschrift der Sta soll die „Gefährlichkeit“ von „Ludwig“ ausreichen, um eine nSV zu rechtfertigen. Die StVK hat zwei verschiedene Gutachter beauftragt. Der Erste Gutachter war bereits zur psychiatrischen Exploration in der JVA von „Ludwig“. Im Rahmen des Verfahrens im Maßregelvollzug gab es zwei Gutachten, die eine nSV nicht rechtfertigen. Die StVK hat acht Verhandlungstage von Ende März bis Ende Juni 2026 angesetzt. Für dieses Verfahren hat „Ludwig“ einen neuen Rechtsanwalt das Mandat erteilt. Die Entscheidung der StVK könnte noch vor dem Endstrafetermin 8. Oktober 2026 fallen. Wird der Sta-Antrag abgewiesen, dann würde „Ludwig“ mit Auflagen in die Freiheit entlassen werden, wenn die Sta dagegen keine Beschwerde einlegt. Entscheidet die StVK für eine nSV, dann wird „Ludwig“ eine anwaltliche Beschwerde einreichen. Ein Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht würde mehrere Monate dauern, sodass eine Entscheidung nicht mehr vor Strafende zu erwarten sein würde. Die Staatsanwaltschaft hat zudem einen Unterbringungsbefehl beantragt. Während des Maßregelvollzuges hatte „Ludwig“ begleitete Ausgänge und damit Vollzugslockerungen, die Ihm jetzt im regulären Strafvollzug verweigert werden. Beim nächsten Telefongespräch wird uns „Ludwig“ über den aktuellen Stand informieren…

Dezember 14, 2025

Weihnachtsgrüsse aus der JVA Bruchsal: Gefangener Peter K. wünscht eine schöne & gesunde Adventszeit…

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Weihnachtsgrüsse aus der JVA Bruchsal: Gefangener Peter K. wünscht eine schöne & gesunde Adventszeit...

Peter K. geht es im Moment nicht gut: Er hat einen persönlichen Anhörungstermin bei Gericht beantragt

Auch in diesem Jahr 2025 haben wir wieder viele Briefe von Peter K. aus der JVA Bruchsal erhalten. Ebenso viele Briefe haben wir an Ihn geschickt. Peter K. liest auch die Berliner Gefangenenzeitschrift DER LICHTBLICK. Am 24. Oktober hatte ein Begutachtergespräch stattgefunden. Inzwischen liegt Ihm das schriftliche Gutachten vor. Vor einigen Tagen schreibt Peter K., dass sich dieses nicht gut liest. Er hat einen persönlichen Anhörungstermin bei Gericht beantragt. Im APG-Betrieb war er in letzter Zeit nicht mehr, weil er seine Freistellungstage genommen hat. Grund dafür war, dass sein Medikament gegen Depressionen abgesetzt wurde. Peter K. geht es im Moment nicht gut. Gefangene, die in keinem JVA-Betrieb arbeiten können, sitzen im Prinzip den langen Tag in der Zelle herum. Kein Wunder, wenn dann Depressionen auftreten. Mit nur schlafen, duschen und essen gibt es keine Zukunftsperspektive. Die schwere Weihnachtszeit steht noch vor der Tür. Wir wünschen Peter K. weiterhin viel Kraft und viel Gesundheit im neuen Jahr 2026…

November 21, 2025

Gefangenenzeitschrift DER LICHTBLICK 3/2025 erschienen: Artikel über „Kein Täter werden/KTW“ & Pädophilie ist ein Spiegelbild der Gesellschaft

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Gefangenenzeitschrift DER LICHTBLICK 3/2025 erschienen: Artikel über "Kein Täter werden/KTW" & Pädophilie ist ein Spiegelbild der Gesellschaft

Geschäftsführender Herausgeber Steffen Kahrels: „Verantwortung beginnt hier zumeist mit der Anerkennung der eigenen Gefährlichkeit – und jene endet nie“

Die unabhängige und unzensierte Gefangenenzeitschrift DER LICHTBLICK bietet für alle Inhaftierte im regulären Strafvollzug, Sicherungsverwahrung(SV) und Maßregelvollzug sowie der Öffentlichkeit wichtige Informationen. Jedoch in einem Artikel der aktuellen Ausgabe 3/2025 (Seite 20/21) wird deutlich, dass die Inhalte zum Themenkomplex der Pädophilie & von „Kein Täter werden/KTW“  ein Spiegelbild der Gesellschaft ist. Der geschäftsführende Herausgeber Steffen Kahrels schreibt darin(u.a.): „Verantwortung beginnt hier zumeist mit der Anerkennung der eigenen Gefährlichkeit – und jene endet nie“. Die SothA ist zwar ein Ort der Hoffnung, aber ebenso auch ein Ort der Wahrheit, und diese Wahrheit ist unbequem: Prävention ist möglich – Heilung nicht.“ Insgesamt ist der Artikel lückenhaft und suggeriert eine Gefährlichkeit nach der Entlassung, die so nicht existiert. Die Resozialisierung in die Gesellschaft wird dadurch nicht verbessert, sondern erschwert. Auf die spezielle Situation der sogenannten Knasthierarchie von pädophilen/pädosexuellen Gefangenen geht der Artikel mit keinem Wort ein. Steffen Kahrels, der Autor des Artikels, ist an einer Zusammenarbeit zu diesem Themenkomplex nicht interessiert. K13online veröffentlicht deshalb eine Stellungnahme an die LICHTBLICK Redaktion. Ebenso veröffentlichen wir die Antwort des Autors Kahrels. Wir rufen die pädophile Leserschaft innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges zu kritischen Leserbriefen an den LICHTBLICK auf. Durch die Ablehnung einer redaktionellen Kooperation werden Pädophile/Pädosexuelle in den JVAs nicht die Möglichkeit einer brieflichen Kontaktaufnahme mit K13online erhalten. Mit Stand von heute pflegen wir im Rahmen unserer privaten Gefangenenhilfe Brieffreundschaften mit vier Inhaftierten in Deutschland, zwei in der Schweiz und drei in den USA….

Mai 27, 2025

K13online Gefangenenhilfe – Beschluss vom Oberlandgericht(OLG): Der Maßregelvollzug des Insassen „Ludwig“ wird für erledigt erklärt

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
K13online Gefangenenhilfe - Beschluss vom Oberlandgericht(OLG): Der Maßregelvollzug des Insassen "Ludwig" wird für erledigt erklärt

Entlassung in die Freiheit rückt näher: Die Rest-Freiheitsstrafe von neun Monaten beginnt im regulären Strafvollzug einer JVA

Der Maßregelvollzug des Insassen „Ludwig“ wurde mit Beschluss des OLG am 23. Mai 2025 für erledigt erklärt. Die Gutachterin hatte in ihrem Gutachten sogar festgestellt, dass die frühere Einweisung in die Klinik eine „klassische Fehleinweisung“ gewesen war. Das OLG folgte diesem Gutachten jedoch nicht und lehnte auch die Aussetzung der Rest-Freiheitsstrafe von neuen Monaten auf Bewährung ab. In der Folge wird „Ludwig“ nun in eine JVA überstellt. Damit wird dann auch der Entlassungstermin aus dem regulären Strafvollzug feststehen. Zum Erfolg der Beendigung des Maßregelvollzuges hat auch sein Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz aus Düsseldorf beigetragen. Bei der Anhörung vor dem OLG hat sich Dr. Kötz bestmöglich für seinen Mandanten eingesetzt. Dies geht aus dem OLG-Beschluss & dem Protokoll hervor, welche K13online vorliegen. Entgegen den Empfehlungen der Gutachterin, Klinik und Anwalt, war das OLG nicht bereit, auch auf die Reststrafe zu verzichten. Obwohl die Gesamtzeit der Unterbringung in der Klinik das damalige Strafmaß von drei Jahren weit überschritten hat. Das sich der Strafvollzug in einer JVA kontraproduktiv auf „Ludwig“ auswirken könnte, wurde vom OLG nicht beachtet. Die Haftbedingungen in einer JVA sind mit dem Freiheitsentzug in einer Klinik nicht vergleichbar. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Vollzugslockerungen es in der JVA  zur Vorbereitung der Entlassung geben wird…

Oktober 03, 2024

Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von „Ludwig“ in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Beschluss der Großen Strafvollstreckungskammer: Die angeordnete Unterbringung von "Ludwig" in einem psychiatrischen Krankenhaus wird für erledigt erklärt

Externe Gutachterin hat Beendigung der Maßregel deutlich befürwortet: Die Reststrafe von einem Jahr soll „Ludwig“ bei Rechtskraft noch im regulären Strafvollzug absitzen

Der seit rund 10 Jahren im Maßregelvollzug einer Klinik Untergebrachte „Ludwig“ hat mit einer externen Gutachterin einen Erfolg bei der Strafvollstreckungskammer(StVK) erreichen können. Die Fachärztin für forensische Psychiatrie hat sich deutlich für eine Beendigung der Maßregel ausgesprochen und stellt in Fragen, ob die damalige Anordnung überhaupt rechtmäßig gewesen ist. Aus der Stellungnahme der Klinik gehen absurde Gründe hervor, um „Ludwig“ für weitere Jahre in Unfreiheit festzuhalten. Die Große Strafvollstreckungskammer hat diesem Treiben nun ein Ende gesetzt. Der K13online Redaktion liegt der Beschluss, das Gutachten und die Stellungnahme in Kopie vor. Bei Rechtskraft des Beschlusses der StVK wird „Ludwig“ die Reststrafe((1/3) von einem Jahr noch im regulären Strafvollzug absitzen müssen. Dagegen hat er Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft könnte auch noch Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberlandesgericht einlegen. Die StVK hat die Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung leider abgelehnt. Die Vollzugslockerungen mit Vorbereitungen für die Entlassung sollen in einer JVA erfolgen. Laut Beschluss dauert die Führungsaufsicht nach der Freilassung fünf Jahre. Diverse Weisungen müssen in diesem Zeitraum erfüllt werden. Dazu gehört allerdings nicht das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Dennoch kann mit solchen Weisungen von einer echten Freiheit nicht gesprochen werden. K13online wird „Ludwig“ auch weiterhin auf seinem Weg in die Freiheit begleiten und Ihn nach unseren Möglichkeiten unterstützen. Gleichgesinnte, die Ihn ebenfalls unterstützen wollen, nehmen mit uns Kontakt auf…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.