Legal Tribune Online(LTO) zum 46. Strafverteidigertag: Evidenzbasierte Kriminalpolitik auf dem Rückzug(u.a.)

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 02 April 2025 ]

Kriminologe Prof. Tobias Singelnstein: „In bestimmten Feldern schrecke CDU/CSU auch nicht davor zurück, klar rechtswidrige oder gar verfassungswidrige Positionen zu vertreten“

Keine evidenzbasierte Kriminalpolitik, das Abschleifen rechtsstaatlicher Verfahren und der Abbau von Beschuldigtenrechten: Auf ihrer Jahrestagung in Bochum stellt sich die Strafverteidigerzunft auf ein autoritäres Deutschland ein. In bestimmten Feldern schrecke CDU/CSU auch nicht davor zurück, klar rechtswidrige oder gar verfassungswidrige Positionen zu vertreten. „In Deutschland droht sich der Kreislauf der Kriminalisierung zu erhitzen und in eine Spirale zu verwandeln, die sich immer weiter zuspitzt“, lautet seine Analyse. Evidenzbasierte Politik befinde sich im Feld der Inneren Sicherheit auf dem Rückzug, repressive und populistische Projekte gewännen an Bedeutung. „Commonsense schlägt Evidenz“, so der Strafrechtsprofessor. Mit Sorge beobachtet auch die Essener Strafverteidigerin Jenny Lederer die Aktivitäten des Strafgesetzgebers. Sie diagnostiziert die zunehmende Abwendung des Gesetzgebers von einer evidenzbasierten Kriminalpolitik: Sexpuppen-Verbot ist Straftatbestand ohne Opfer oder Rechtsgutverletzung. Lederer steht auf dem Standpunkt, dass der Umgang mit Sexpuppen erlaubt bleiben müsse, weil Betroffene so auch davon abgehalten würden, sich an realen Kindern zu vergreifen. Ob § 184l StGB verfassungskonform ist, wird voraussichtlich noch in diesem Jahr das Bundesverfassungsgericht entscheiden. K13online ruft bei den Koalitionsverhandungen die SPD-Fraktion dazu auf, keine Verfassungswidrigkeiten zuzulassen… 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Evidenzbasierte Kriminalpolitik auf dem Rückzug“
Sorge macht dem Kriminologen vor allem die Partei, die in Kürze wohl den Kanzler stellen wird: Schritt für Schritt, so Singelnstein, gebe die CDU die Politik der Abgrenzung gegenüber der extremen Rechten auf und nähere sich ihr an – zuletzt seien diese Schritte sehr groß geworden, wie die gemeinsame Abstimmung mit der AfD zur Migrationspolitik im Bundestag vor der Wahl gezeigt habe.

In bestimmten Feldern schrecke CDU/CSU auch nicht davor zurück, klar rechtswidrige oder gar verfassungswidrige Positionen zu vertreten. „In Deutschland droht sich der Kreislauf der Kriminalisierung zu erhitzen und in eine Spirale zu verwandeln, die sich immer weiter zuspitzt“, lautet seine Analyse. Evidenzbasierte Politik befinde sich im Feld der Inneren Sicherheit auf dem Rückzug, repressive und populistische Projekte gewännen an Bedeutung. „Commonsense schlägt Evidenz“, so der Strafrechtsprofessor.

Sexpuppen-Verbot: Straftatbestand ohne Opfer oder Rechtsgutverletzung
Mit Sorge beobachtet auch die Essener Strafverteidigerin Jenny Lederer die Aktivitäten des Strafgesetzgebers. Sie diagnostiziert die zunehmende Abwendung des Gesetzgebers von einer evidenzbasierten Kriminalpolitik. Als Beispiele nannte Lederer jüngst geschaffene Straftatbestände aus dem Bereich des Sexualstrafrecht, wie etwa das Verbot im Umgang mit Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild nach § 184l StGB.

Bei diesem Tatbestand gebe es weder ein reales Opfer noch eine Rechtsgutsverletzung oder auch nur -gefährdung. Die Behauptung des Gesetzgebers, Nutzer dieser Puppen würden später vermehrt auch Straftaten an Kindern begehen, sei wissenschaftlich nicht belegt. „Es ist eine gefährliche Tendenz, dass und wenn der deutsche Gesetzgeber für eine Legitimation einer Kriminalisierung ungeprüfte, noch nicht einmal transparent gemachte Behauptungen aufstellt, die ihrerseits nicht ‚bewiesen‘ sind.“

Lederer steht auf dem Standpunkt, dass der Umgang mit Sexpuppen erlaubt bleiben müsse, weil Betroffene so auch davon abgehalten würden, sich an realen Kindern zu vergreifen. Ob § 184l StGB verfassungskonform ist, wird voraussichtlich noch in diesem Jahr das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

https://www.lto.de/recht/juristen/b/strafverteidigertag-bochum-strafrecht-stpo-reformen-autoritaer-rechtsstaat


Bundesverfassungsgericht(BVerfG) kündigt Entscheidung 2025 an: Zwei Beschwerden gegen den § 184l StGB (Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild)

Legal Tribune Online(LTO): Strafbarkeit beim Umgang mit (Kinder-)Sexpuppen – Wenn bloße Fantasien kriminalisiert werden

 

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.