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April 02, 2025

Legal Tribune Online(LTO) zum 46. Strafverteidigertag: Evidenzbasierte Kriminalpolitik auf dem Rückzug(u.a.)

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Legal Tribune Online(LTO) zum 46. Strafverteidigertag: Evidenzbasierte Kriminalpolitik auf dem Rückzug(u.a.)

Kriminologe Prof. Tobias Singelnstein: „In bestimmten Feldern schrecke CDU/CSU auch nicht davor zurück, klar rechtswidrige oder gar verfassungswidrige Positionen zu vertreten“

Keine evidenzbasierte Kriminalpolitik, das Abschleifen rechtsstaatlicher Verfahren und der Abbau von Beschuldigtenrechten: Auf ihrer Jahrestagung in Bochum stellt sich die Strafverteidigerzunft auf ein autoritäres Deutschland ein. In bestimmten Feldern schrecke CDU/CSU auch nicht davor zurück, klar rechtswidrige oder gar verfassungswidrige Positionen zu vertreten. „In Deutschland droht sich der Kreislauf der Kriminalisierung zu erhitzen und in eine Spirale zu verwandeln, die sich immer weiter zuspitzt“, lautet seine Analyse. Evidenzbasierte Politik befinde sich im Feld der Inneren Sicherheit auf dem Rückzug, repressive und populistische Projekte gewännen an Bedeutung. „Commonsense schlägt Evidenz“, so der Strafrechtsprofessor. Mit Sorge beobachtet auch die Essener Strafverteidigerin Jenny Lederer die Aktivitäten des Strafgesetzgebers. Sie diagnostiziert die zunehmende Abwendung des Gesetzgebers von einer evidenzbasierten Kriminalpolitik: Sexpuppen-Verbot ist Straftatbestand ohne Opfer oder Rechtsgutverletzung. Lederer steht auf dem Standpunkt, dass der Umgang mit Sexpuppen erlaubt bleiben müsse, weil Betroffene so auch davon abgehalten würden, sich an realen Kindern zu vergreifen. Ob § 184l StGB verfassungskonform ist, wird voraussichtlich noch in diesem Jahr das Bundesverfassungsgericht entscheiden. K13online ruft bei den Koalitionsverhandungen die SPD-Fraktion dazu auf, keine Verfassungswidrigkeiten zuzulassen… 

Januar 22, 2025

Legal Tribune Online(LTO): Strafbarkeit beim Umgang mit (Kinder-)Sexpuppen – Wenn bloße Fantasien kriminalisiert werden

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Legal Tribune Online(LTO): Strafbarkeit beim Umgang mit (Kinder-)Sexpuppen - Wenn bloße Fantasien kriminalisiert werden

Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins(DAV) Dr. Jenny Lederer: „Der Straftatbestand des § 184l StGB ist ein Paradebeispiel für irrationale Kriminalpolitik“

Beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) sind zwei anwaltliche Beschwerden(2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) gegen das strafrechtliche Verbot(§ 184l StGB) von sogenannten „Sex-Puppen“ mit kindlichem Erscheinungsbild anhängig. Das Mitglied im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins(DAV) Dr. Jenny Lederer hat dazu bei Legal Tribune Online(LTO) einen sehr guten Artikel veröffentlichen lassen. Daraus wird mehr als deutlich, dass der am 1. Juli 2021 in Kraft getretene § 184l StGB verfassungswidrig und damit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Die politische Verantwortung für dieses Unrechtsgesetz liegt bei der damaligen GroKo aus CDU/CSU & SPD. Aber auch die AMPEL-Bundesregierung hat in der endenden Legislaturperiode keine diesbezügliche grundgesetzkonforme Strafrechtsreform vorgenommen. Bei den vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 bahnt sich erneut eine GroKo an. Die neue Bundesregierung wird sich mit der Entscheidung des BVerfG beschäftigen müssen, wenn die Beschwerden erfolgreich sind. Zusätzlich wird die K13online-Redaktion, unabhängig vom Wahlergebnis, neue Petitionen zum Sexualstrafrecht beim Deutschen Bundestag einreichen. Denn es gibt noch mehr Unrechtsgesetze, die nicht auf eine evidenzbasierte Kriminalpolitik beruhen. Zu den zwei Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot von „Kindersexpuppen“ hat das BVerfG auf K13online-Anfrage am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass sich die Verfahren weiterhin in Bearbeitung befinden. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.