K13online Prozessbeobachter beim Landgericht Stuttgart: Ein Gewaltopfer und ein Leiter(KOK) der Ermittlungsgruppe sagen bei der Hauptverhandlung aus

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 15 Juni 2026 ]

Gewaltopfer wurde von einem Schnellball mit Reizgas getroffen & ausgeraubt: KOK Ermittlungsgruppenleiter berichtet über gesamten Tatkomplex, wobei sich die Angeklagten andere Pedo-Hunter als Vorbild genommen haben

Mit hohen Sicherheitsmaßnahmen fand im großen Sitzungssaal 1 am Landgericht in Stuttgart die Gerichtsverhandlung gegen vier sogenannte „Pedo-Hunter“ statt. Die Richter befragen den Zeugen1 (Gewaltopfer) über den Tatablauf. Am 20. Januar 2024 kam es zu einem Treffen, welches über die Dating-App „Knuddels“ entstanden war. Im Gerichtssaal werden auf zwei Video-Leinwänden Fotos vom Tatort gezeigt. Ebenso Fotos von der Körperverletzung. Das Gewaltopfer erzählt auch von psychischen Problemen nach dem Angriff, die rund ein Jahr angehalten haben. Der KOK-Zeuge berichtet über den gesamten Tatkomplex. Die Angeklagten sind schon im Jahr 2023 auf die Idee gekommen, sich als Pedo-Hunter(Pädophilenjäger) zu betätigen. Andere Pädophilenjäger waren ihre Vorbilder. Die Angeklagten wollten aber nicht nur Jagd auf Pädophile machen und mit Fake-Profilen in Fallen locken, sondern zusätzlich auch ausrauben, erpressen und zusammenschlagen. Dabei ging es auch um die Aufteilung der Beute, je nach Tatbeteiligung. Die Angeklagten rechtfertigten ihre Taten damit, etwas Gutes zu tun, wenn sie sich als Pädophilenjäger ausgeben. K13online Hinweis: Der Opfer-Zeuge trat vor Gericht nicht als Nebenkläger auf. Wir raten jedem Gewaltopfer als Nebenkläger aufzutreten. Als Opfer besteht Anspruch auf Schadenersatz & Schmerzensgeld. Ebenso können Zivilklagen gegen die Täter gerichtlich durchgesetzt werden. Der nächste Gerichtstermin am 17. Juni wurde aufgehoben. Anfang Juli sollen die Plädoyers gehalten werden. Alle weiteren Termine würden dann entfallen. Die Mainstream-Medien werden vermutlich erst über die mündliche Urteilsverkündung berichten. Den K13-Prozessbericht finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K13online Prozessbericht beim Landgericht Stuttgart am 15. Juni 2026

Mit hohen Sicherheitsmaßnahmen fand im großen Sitzungssaal 1 am Landgericht in Stuttgart die Gerichtsverhandlung gegen vier sogenannte „Pedo-Hunter“ statt. Neben der üblichen Einlasskontrolle ins Gerichtsgebäude fand zusätzlich eine Kontrolle vor dem Gerichtssaal statt. Alle Gegenstände mussten abgegeben werden. K13online hatte auf Anfrage bei der Pressestelle die Erlaubnis erhalten, einen Notizblock mit in den Saal zu nehmen. An der Verhandlung haben 12 Zuschauer teilgenommen. Journalisten der Mainstream-Medien waren jedoch nicht dabei. Die Verhandlung begann mit einer Verspätung von 30 Minuten wegen technischer Probleme an den Mikrophonen. Drei der Angeklagten befinden sich in U-Haft und wurden mit Handschellen vorgeführt. Der 4. Angeklagte ist in Freiheit, weil er lediglich ein Mittläufer der drei Haupttäter war. Weitere Verfahrensbeteiligte sind zwei Nebenkläger mit ihren Anwälten. Am heutigen Gerichtstermin stehen zwei Zeugen auf der Tagesordnung:

Zeuge 1: Gewaltopfer, der den Angeklagten in die Falle gegangen war

Die Richter befragen den Zeugen über den Tatablauf. Am 20. Januar 2024 kam es zu einem Treffen, welches über die Dating-App „Knuddels“ entstanden war. Die Angeklagten hatten sich zunächst als 18-jährige Jugendliche ausgegeben und später als 16-jährige Mädchen. Das Treffen sollte in einem Restaurant nähe Esslingen stattfinden. Auf einem dunklen Weg wurde der Zeuge von einem Schneeball mitten ins Gesicht getroffen: „Gib uns Deinen Geldbeutel und Dir passiert nichts“. Das Opfer schlug umsich und traf dabei auch einen Täter. Durch das Schreien wurde eine Frau aufmerksam und informierte die Polizei. Mit dem Rettungsdienst wurde das Gewaltopfer in ein Krankenhaus gebracht. In dem Schneeball befand sich Reizgas und der Zeuge konnte 30 Minuten nichts sehen. In diesem Fall geht es also um gefährliche Körperverletzung & räuberische Erpressung & Raub. 

Der Richter fragt den Zeugen, ob er sich keine Gedanken über das Alter der angeblichen „Mädchen“ gemacht hat: Ja, aber nachher ist man immer schlauer. Er war aus München zum Treffpunkt nach Esslingen angereist. Im Gerichtssaal werden auf zwei Video-Leinwänden Fotos vom Tatort gezeigt. Ebenso Fotos von der Körperverletzung. Das Gewaltopfer erzählt auch von psychischen Problemen nach dem Angriff, die rund ein Jahr angehalten haben. Heute gehe es Ihm aber wieder gut. 

K13online Hinweis: Der Zeuge trat vor Gericht nicht als Nebenkläger auf. Wir raten jedem Gewaltopfer als Nebenkläger aufzutreten. Als Opfer besteht Anspruch auf Schadenersatz & Schmerzensgeld. Ebenso können Zivilklagen gegen die Täter gerichtlich durchgesetzt werden. 

Der Verteidiger eines Angeklagten kündigt eine persönliche Erklärung seines Mandaten an: Ich entschuldige mich bei Ihnen(Opfer)! 

Zeuge 2: KOK – Leiter der Ermittlungsgruppe Stuttgart

Dieser Zeuge berichtet über den gesamten Tatkomplex. Im Jahr 2024 gab es viele Hausdurchsuchungen & Festnahmen. Im Jahr 2025 folgten erneut Durchsuchungen bei Tatverdächtigen. Es gab Telefon- und Internetüberwachungen. Bei den Durchsuchungen wurden Reizstoffpistolen, Messer und Bargeld von rund 5 Tausend Euro beschlagnahmt. Ebenso Smartphone und viele Videos mit den Taten. Dabei war auch ein Tagebuch, worin die Taten dokumentiert wurden. Das Geschäftsmodel bestand aus Raub, körperliche Gewalt und Demütigung der Opfer. Die Bezeichnung „Pedo-Hunting“ sei im eigentlichen Sinne falsch. Die Angeklagten sind schon im Jahr 2023 auf die Idee gekommen, sich als Pedo-Hunter(Pädophilenjäger) zu betätigen. Andere Pädophilenjäger waren ihre Vorbilder. Die Angeklagten wollten aber nicht nur Jagd auf Pädophile machen und mit Fake-Profilen in Fallen locken, sondern zusätzlich auch ausrauben, erpressen und zusammenschlagen. Dabei ging es auch um die Aufteilung der Beute, je nach Tatbeteiligung. Die Angeklagten rechtfertigten ihre Taten damit, etwas Gutes zu tun, wenn sie sich als Pädophilenjäger ausgeben.

Die Verteidigerin eines Angeklagten, der sich nicht in U-Haft befindet, wies auf die geringe Tatbeteiligung ihres Mandanten hin. Er sei nicht bei „Knuddels“ gewesen und sei nur ein Mitläufer bei den Gewalttaten.    

Der Vorsitzendes des Landgerichtes verliest einen Bericht einer Sozialarbeiterin der JVA: Ein Angeklagter habe in U-Haft an einem Anti-Gewalttraining teilgenommen. Sie stellte diesem Angeklagten eine positive Sozialprognose aus. Im Gegensatz zu den anderen zwei Angeklagten in U-Haft, wird dies und seine Entschuldigung beim Opfer sicherlich zu einer Strafmilderung führen. 

Der nächste Gerichtstermin am 17. Juni wurde aufgehoben. Anfang Juli sollen die Plädoyers gehalten werden. Alle weiteren Termine würden dann entfallen. Die Mainstream-Medien werden vermutlich erst über die mündliche Urteilsverkündung berichten…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


K13online Prozessbeobachter: Korrektur der Fortsetzungstermine beim Landgericht Stuttgart gegen vier mutmaßliche Pädophilenjäger

 

 

 

 

 

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.