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Dezember 25, 2025

Gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) entscheidet über zwei Beschwerden nicht mehr im Jahr 2025

Verfasst von: Dieter Gieseking 5 Kommentare
Gegen das Puppenverbot(§ 184l StGB): Bundesverfassungsgericht(BVerfG) entscheidet über zwei Beschwerden nicht mehr im Jahr 2025

Die Erfolgsaussichten beim BVerfG sind groß, denn es werden keine Rechtsgüter verletzt und keine Kinder geschädigt: Mit großer Spannung wird die Entscheidung für Anfang 2026 erwartet

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird seine für 2025 angekündigte Entscheidung über das Puppenverbot(§ 184l StGB) nicht mehr in diesem Jahr treffen. Dies ist nun zur Gewissheit geworden. Die zwei Beschwerden(2 BvR 1097/22 & 2 BvR 1096/22) wurden im Sommer 2022 beim BVerfG eingereicht und zur Entscheidung angenommen. Die beiden Beschwerdeführer warten nunmehr seit rund dreieinhalb Jahren auf die Entscheidung, dass der § 184l StGB(Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) für verfassungswidrig erklärt wird. Das Gesetz war von der damaligen GroKo(CDU/CSU & SPD) verabschiedet und am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Sodann gründete sich die Initiative „Gegen das Puppenverbot“ und stellte eine Webseite ins Internet. K13online hat sich den dortigen Ausführungen angeschlossen. Die Erfolgsaussichten beim BVerfG sind groß, denn es werden keine Rechtsgüter verletzt und keine Kinder geschädigt. Im Gegenteil: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sich durch eine (Wieder-) Legalisierung der sexuelle Kindesmissbrauch reduzieren lässt. Der frühere Gesetzgeber konnte jedenfalls nicht durch wissenschaftliche Studien nachweisen, dass sich durch solche Puppen die sexualisierte Gewalt gegen Kinder erhöht. Das Gesetz basiert nicht auf Evidenz in der Kriminalpolitik, sondern beruht auf Moralvorstellungen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Pressestelle des BVerfG hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sich die zwei Beschwerden in Bearbeitung befinden. Mit großer Spannung wird die Entscheidung für Anfang 2026 erwartet…

Februar 28, 2025

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht(BVerfG): Mutter eines knapp 16-jährigen Jugendlichen hatte Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos eingelegt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht(BVerfG): Mutter eines knapp 16-jährigen Jugendlichen hatte Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos eingelegt

Bei unverhältnismäßigem Eingriff in Artikel 13 Grundgesetz(GG): K13online ruft alle Eltern im Namen ihrer minderjährigen Söhne & Töchter zu Verfassungsbeschwerden auf

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die anwaltliche Beschwerde einer Mutter gegen einen Hausdurchsuchungsbeschluss bei ihrem knapp 16-jährigen Sohn wegen des Verdachts auf Kinderpornos zwar nicht zur Entscheidung angenommen, jedoch begründet. Demnach reicht ein Chatverlauf des Jugendlichen mit einem 11-jährigen Mädchen nicht aus, um den Eingriff in Artikel 13 GG zu rechtfertigen. Der jugendliche Sohn hatte das Mädchen in einem Chat um Zusendung von Nacktfotos gebeten. Das Amts- und Landgericht in Hannover hatte die Wohnung der Eltern bzw. das Kinderzimmer des Sohnes rechtswidrig durchsuchen lassen. Das BVerfG macht in seiner Begründung deutlich, dass bei „tatverdächtigen“ Kindern & Jugendlichen immer die Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss. Abgesehen davon werden Kinder & Jugendliche kriminalisiert. Schon seit Jahren finden unbeanstandet Durchsuchungen in Kinderzimmern statt. Schon seit Jahren fragt sich K13online, warum sich die Eltern solch verfassungswidrige Eingriffe in das GG bieten lassen. K13online ruft deshalb wiederholt alle betroffenen Eltern im Namen ihrer minderjährigen Söhne & Töchter zu Verfassungsbeschwerden auf. Beispielhaft hat sich in diesem Fall die Mutter auf die Seite ihres fast 16-jährigen Sohnes gestellt. Damit hat SIE auch erkannt, dass der § 184b StGB in diesem Fall UNRECHT ist. Weitere Eltern mögen diesem positiven Beispiel folgen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.