Posts Tagged With 'Petition'

Oktober 26, 2024

Die Wahrheit über FakeNews & Lügen: CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft – FAKTENCHECK

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Die Wahrheit über FakeNews & Lügen: CORRECTIV - Recherchen für die Gesellschaft - FAKTENCHECK

K13online Petitionen Kinderrechte & sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG): CORRECTIV deckt Falschdarstellungen von „anonymousnews & Tichys Einblick“ & weiteren Personen/Stellen auf

Die FAKTENCHECK-Redaktion von CORRECTIV hat zu den zahlreichen FakeNews & Lügen im Internet über die beiden Petitionen von K13online „Kinderrechte & sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG)“ einen wahrheitsgemäßen Artikel veröffentlicht. Die dortige Journalistin Paulina Thom hatte u.a. auch bei uns angefragt und ausführliche Antworten erhalten. Damit sind die LÜGEN & die FakeNews zwar (noch) nicht völlig aus der Welt geschafft, aber die Wahrheit gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Erneut werden wir die betroffenen Lügen-Medien als Geschädigte abmahnen und zu Richtigstellungen auffordern. Die Falschmeldungen haben im Prinzip genau das Gegenteil erreicht, was deren Zielsetzung war. Die Petitionen und das Projekt K13online hat einen größeren Bekanntheitsgrad erreicht. Über die lobenswerten Zielsetzungen von CORRECTIV zitieren wir: „Für einen faktenbasierten Diskurs​​​​ – Fakten sind die Grundlage informierter Entscheidungen in unserer Demokratie. Gezielte Desinformation, Falschbehauptungen und Halbwahrheiten sorgen für Hass und Respektlosigkeit in öffentlichen Debatten. Wir wollen dem mit Fakten entgegenwirken und so gegen die Spaltung unserer Gesellschaft vorgehen. Mit einer eigenständigen Faktencheck-Redaktion setzen wir uns gegen Falschinformationen ein, decken Halbwahrheiten und Gerüchte auf und bieten Kontext an. Zum Artikel bei FAKTENCHECK gelanden sie mit einem Klick auf weiterlesen und über einen Link…

Oktober 15, 2024

Lügen haben kurze Beine: Freie Presse + Mimikama decken FakeNews & Lügen auf

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Lügen haben kurze Beine: Freie Presse + Mimikama decken FakeNews & Lügen auf

Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf: Wer sie aber kennt, und sie eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher(Galileo Galilei)

Im Internet werden weiterhin FakeNews & Lügen verbreitet, die nun auch von der Freien Presse und mit einem Update bei Mimikama aufgedeckt werden. Dabei geht es u.a. auch um die inzwischen abgeschlossenen Petitionsverfahren Kinderrechte & Sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG). Zitate: Warum veröffentlichen solche Seiten solche Artikel? Plattformen wie anonymousnews.org zielen darauf ab, Unruhe zu stiften und Spaltung zu fördern. Mit verzerrten oder falschen Informationen sprechen sie gezielt Menschen an, die empfänglich für extreme und populistische Ansichten sind. Diese Artikel spielen bewusst mit Ängsten und Wut, um Misstrauen gegenüber etablierten Medien und Institutionen zu säen und ihre ideologische Agenda voranzutreiben. Es gibt eine ganze Reihe von weiteren Plattformen, die ebenso agieren. Eine kleine Auswahl finden Sie in diesem News. Wir zitieren Galileo Galilei: „Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf: Wer sie aber kennt, und sie eine Lüge nennt, ist ein Verbrecher.“ Bei den Dummköpfen fehlt uns vielleicht schlicht die rechtliche Grundlage, um dagegen strafrechtlich & zivilrechtlich vorzugehen, weil man niemanden verbieten kann, ein Dummkopf zu sein. Wer die Wahrheit aber kennt und vorsätzlich Lügen verbreitet, ist ein Verbrecher. In der Regel erhalten die rechtlich Verantwortlichen zunächst eine außergerichtliche Abmahnung mit der Aufforderung, die Falschdarstellungen und/oder die falschen Tatsachenbehauptungen richtigzustellen. Nach ergebnislosen Ablauf einer gesetzten Frist erstatten wir in gravierenden Fällen Strafanzeige bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Zivilrechtlich werden Schadenersatzforderungen eingeleitet. Liegt keine ladungsfähige Anschrift vor, weil kein Impressum vorhanden ist, wird Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. K13online wird keine FakeNews & Lügen dulden, die eine strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Relevanz haben. Handelt es sich um ein Mainstream-Medium, dann wird Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt. Wir erwarten von jedem Medium des Mainstreams die Beachtung des Pressekodex…

Oktober 14, 2024

Externe Petition an den Deutschen Bundestag: Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) gefordert

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Externe Petition an den Deutschen Bundestag: Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) gefordert

K13online hat die externe Petition zu FSK 16/18 mitgezeichnet: Darüber hinaus fordern wir eine Gleichstellung mit FSK 12, die neben den Eltern auch erwachsene Verwandte & Freunde einschließt

Auf der Webseite des Deutschen Bundestages hat ein externer Petent zur Reformierung des § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) aufgerufen: Mit der Petition wird gefordert, § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu reformieren, um eine Ausnahmeregelung zu schaffen, die es Eltern ermöglicht, ihre Kinder unter 16 Jahren in Begleitung in FSK 16-Filme sowie ihre Jugendlichen unter 18 Jahren in Begleitung in FSK 18-Filme zu führen. Eltern sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob ein Film für ihre Kinder geeignet ist, da sie die Erziehung und die individuelle Reife ihrer Kinder am besten beurteilen können. K13online hat diese Petition mitgezeichnet und ruft zur Mitzeichnung auf. Der Petent beschränkt sich bei seinen Forderungen der Begleitperson allerdings auf die Eltern. Darüber hinaus fordern wir eine Gleichstellung mit FSK 12, die neben den Eltern auch erwachsene Verwandte & Freunde bei Kinobesuchen einschließt. Dazu bedarf es auch einer Erweiterung der Begleit- und Bezugspersonen bei FSK 12. Bei einer entsprechenden Erweiterung im § 11 des Jugendschutzgesetzes(JuSchG) wird es auch Pädophilen/Pädosexuellen möglich sein, gemeinsam mit ihren Boyfriends/Girlfriends in Kino-Spielfilme zu gehen. Der Gesetzgeber verhindert eine solche Freizeitgestaltung bei Kinobesuchen, aber wird beim Heimkino die FSK ohnehin nicht prüfen können. Ein gemeinsames Kino-Erlebnis wird den Jungen & Mädchen durch den § 11 JuSchG vorenthalten. Das JuSchG muss deshalb der alltäglichen Lebensrealität angepasst und reformiert werden. Im Petitionsforum besteht die Möglichkeit von Diskussionen. Auch bei K13online können Sie Kommentare posten. Leider endet die Mitzeichnungsfrist bereits mit Ablauf des 16. Oktober. Im Anschluss gelangt die Eingabe in den Petitionsausschuss, wird dort beraten und über die Beschlussempfehlung im Bundestag abgestimmt werden. Zur gegebenen Zeit werden wir über das Ergebnis dieses Petitionsverfahrens berichten…

Oktober 07, 2024

Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
Beschlussempfehlung an Deutschen Bundestag zur sexuellen Identität ins Grundgesetz: Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen

K13online Stellungnahme: Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Martina Stamm-Fibich(SPD), hat die Beschlussempfehlung an den Deutschen Bundestag gesandt, die am 26. September 2024 angenommen wurde. Nach drei Jahren und acht Monaten Petitionsverfahren begründet der Ausschuss nicht, warum bei einer möglichen Grundgesetzänderung im Artikel 3 Absatz 3 GG, das Merkmal sexuelle Identität die pädophile Identität ausschließt: „Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Er sieht keinen Anlass, das vorgetragene Anliegen zu unterstützen.“  Damit sollen alle Angehörigen der sexuellen Minderheit der Pädophilen vom Diskriminierungschutz ausgeschlossen werden. Für den Fall, dass es zu einem späteren Zeitpunkt dazu kommen sollte, Homosexuelle als sexuelle Identität aufzunehmen, aber Pädophile auszuschließen, wird K13online eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG)  prüfen. Ergänzend weißt der Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung auf politische Forderungen hin, die nicht Gegenstand der Petition waren. Es wird die Behauptung aufgestellt, dass Kinder unter 14 Jahren nicht wirksam in sexuelle Interaktionen einwilligen können und damit der § 176 ff. StGB gerechtfertigt sei. Nachweise für diese Fehlannahme werden nicht aufgeführt. Im Gegensatz dazu existieren Erlebnisberichte, Literatur & Spielfilme und sogar Gerichtsurteile, dass zum Beispiel Jungen/Mädchen im Alter von 12 Jahren wirksam und willentlich in sexuelle Interaktionen einwilligen können. Deshalb ist die Überschrift im 13. Abschnitt des StGB – Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – , worin sich auch der § 176 ff. befindet, eine Lüge des Gesetzgebers. Allen Kindern unter 14 Jahren wird das Persönlichkeitsrecht auf selbstbestimmte Sexualität, welches mit der Menschenwürde in Artikel 1 Grundgesetz verankert ist, verfassungswidrig aberkannt. Die K13online Petition sexuelle Identität mit der pädophilen Identität ins Grundgesetz hat die politische Forderung nach Legalisierung im Sexualstrafrecht nicht enthalten. Der Petitionsausschuss missbraucht daher die Beschlussempfehlung für Wertungen, die in der Petition nicht gefordert wurden. Auch die Pädophilen, die sich an die bestehenden Gesetze halten, sollen nicht vor Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung geschützt werden. Die neue Generation der Pädophilen, die heute noch Kinder & Jugendliche sind, werden auch in Zukunft für die pädophile Identität im Grundgesetz kämpfen müssen. Abschließend weisen wir bei der Sammlung von Mitzeichnern/Innen über openPetition daraufhin, dass ein Teilerfolg erreicht werden konnte, weil die ursprüngliche Petition auch Kinderrechte ins Grundgesetz beinhaltet hat. Dieser Teil der Petition war erfolgreich und wurde in den Justiz- und Familienausschuss zur weiteren Beratung überwiesen… 

Oktober 05, 2024

NRW-Landesvorsitzende der WerteUnion Sylvia Pantel: Es ist ein Skandal, dass die Petition von Dieter Gieseking positiv beschieden wurde

Verfasst von: Dieter Gieseking 5 Kommentare
NRW-Landesvorsitzende der WerteUnion Sylvia Pantel: Es ist ein Skandal, dass die Petition von Dieter Gieseking positiv beschieden wurde

Ex-Bundestagsabgeordnete der CDU kennt den Artikel 17 Grundgesetz(Petitionen) nicht: Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden

Die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete und heutige NRW-Landesvorsitzende der WerteUnion, Syliva Pandel, verbreitet in einem YouTube-Video BULLSHIT. Ganz offensichtlich kennt SIE den Artikel 17 im Grundgesetz nicht. Pandel stellt in dem WerteUnion-Video hinsichtlich der K13online-Petition sexuelle Identität ins GG falsche Tatsachenbehauptung auf und begeht darüber hinaus strafrechtlich relevante Äußerungen: „Obwohl diese Petition von dem kriminellen, pädophilen Aktivisten Dieter Gieseking nur 37 Unterstützer hatte und normalerweise abgelehnt worden wäre, erhielt sie durch die Stimmen der AMPEL und der CDU den Status prüfbar und wurde vom Petitionsausschuss des Bundestages zur Abstimmung empfohlen. Gieseking verfolgt mit dieser Petition die Absicht, das Grundgesetz zu Gunsten des Schutzes von Pädophilen und deren sexuellen Identität zu verändern.“ Wenn eine Ex-Bundestagsabgeordnete & Landesvorsitzende nicht weiß, dass JEDE Petition im Ausschuss behandelt wird und im Bundestag zur Abstimmung kommen muss, dann hat Pandel nichts in der Bundes- und Landespolitik verloren. KEINE Petition kann einfach abgelehnt werden, sondern durchläuft das Petitionsverfahren. Die Anzahl der Unterstützer/Mitzeichner spielt dabei keine entscheidende Rolle, denn nur ein Petent reicht aus. Hinsichtlich der beleidigenden Äußerung kriminellen, pädophilen Aktivisten Dieter Gieseking“ wird eine Strafanzeige geprüft. Die Landesvorsitzende in NRW wird zuvor die Möglichkeit einer Stellungnahme bzw. Rücknahme/Richtigstellung erhalten. In dem YouTube-Video behauptet Pandel weiter, dass die GRÜNEN schon seit 40 Jahren Sex mit Kindern legalisieren wollen. Auch diese Falschdarstellung hat nach Rechtsauffassung von K13online eine strafrechtliche Relevanz. Wir werden deshalb die Bundestagsfraktion & Landespartei der GRÜNEN davon in Kenntnis setzen. BULLSHIT ist auch die Befürchtung „Werden demnächst Pädophilie geschützt und Kinder deren Lustobjekte?!. Die WerteUnion verbreitet auch die Propaganda-Lüge von der angeblichen „Frühsexualisierung“ von Kindern. Die Anfang 2024 neu gegründete WerteUnion ist auf Bundes- und Landesebene völlig wertlos und politisch unbedeutend. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben…

September 29, 2024

Faktencheck von MIMIKAMA – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch: Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten wird für fragwürdige Agenda genutzt

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
Faktencheck von MIMIKAMA - Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch: Die Debatte um die Verankerung von Kinderrechten wird für fragwürdige Agenda genutzt

Fazit von MIMIKAMA: Die Petition zielt auf die Verankerung von Kinderrechten und sexueller Identität im Grundgesetz, hat aber nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun

Der Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch MIMIKAMA berichtet über die K13online-Petition „Kinderrechte ins Grundgesetz(GG)“. Im Faktencheck wird festgestellt: „Das eigentliche Anliegen der Petition hat jedoch nichts mit der Legalisierung von Kindesmissbrauch zu tun und würde vom Bundestag wohl auch nicht „durchgewunken“ werden. Inhaltlich geht es um die Rechte von Kindern und ihre Stellung in der Gesellschaft, nicht um die Abschaffung von Schutzmaßnahmen.“ Seit der Abstimmung im Bundestag am 19. Oktober 2023 wurden in Online-Medien und besonders in sozialen Medien eine Vielzahl von Falschmeldungen verbreitet. Darin wurde u.a. die Behauptung aufgestellt, die Petition verfolge das Ziel, einer schrittweisen Legalisierung von Kindesmissbrauch. Die K13online Redaktion(Petent) verurteilt solche Falschdarstellungen mit den Mitzeichnern/Innen bei openPetition auf das Schärfste. Wir sind deshalb jedem Medium dankbar, welches dazu beiträgt, verbreitete Lügen & Desinformation richtigzustellen. Der Missbrauch durch Fake-News muss gestoppt werden. Jeder Bürger/in hat das Recht, Petitionen beim Deutschen Bundestag einzureichen. Dieses politische Recht ist im Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Die sexuelle Orientierung/Neigung/Identität des Petenten spielt bei einer solchen Eingabe keine Rolle. Sogar wegen einer Straftat Beschuldigte oder Verurteilte können Petitionen beim Bundestag einreichen. Die K13online-Petition befindet sich neben den anderen Kinderrechte-Petitionen seit nunmehr knapp einem Jahr in den Ausschüssen zur parlamentarischen Beratung. Es obliegt jetzt der Bundesregierung, ob und wann ein neuer Gesetzentwurf zu den Kinderrechten in Artikel 6 GG in den Bundestag eingebracht wird. Die AMPEL hat dies im Koalitionsvertrag vereinbart. Obwohl einige von der CDU/CSU regierten Bundesländer Zustimmung signalisiert haben, ist offenbar eine 2/3 Mehrheit im Bundestag & Bundesrat (noch) nicht vorhanden. Deshalb bedarf es weiterer Bemühungen & Anstrengungen in der Politik und der Gesellschaft….

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.