Stellungnahme der Staatsanwaltschaft steht noch aus: Gutachterin und Klinik befürwortet, den Maßregelvollzug des Untergebrachten „Ludwig“ für erledigt zu erklären
Eine Gutachterin hat in einer Stellungnahme an das Oberlandgericht(OLG) eine klassische Fehleinweisung in den Maßregelvollzug(§ 63 StGB) festgestellt. Zuvor hat auch das Landgericht(Strafvollstreckungskammer) die Maßregel für erledigt erklärt. Jedoch hat die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt. In einer aktuellen Stellungnahme hat jetzt auch die Klinik eine Beendigung der Maßregel empfohlen. Das OLG hat nun auf den 21. Mai 2025 terminiert und wird darüber entscheiden. Der Insasse „Ludwig“ erwartet mit seinem Rechtsanwalt eine positive Entscheidung. Für diesen Fall beginnt dann die Resozialisierung. „Ludwig“ war im Jahre 2014 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen des § 176 ff StGB verurteilt worden. Das damalige Gericht ordnete zudem den Maßregelvollzug an. Seit rund 11 Jahren befindet sich „Ludwig“ in einer Klinik und nicht im regulären Strafvollzug einer JVA. Im Januar dieses Jahres war der Inhaber von K13online zu Besuch in der Klinik. Im Rahmen unserer Gefangenenhilfe stehen wir mit „Ludwig“ und seinem Rechtsanwalt in ständigen Kontakt. Uns liegen nahezu alle Urteile, Gutachten und Stellungnahmen vor. Über den Gerichtstermin werden wir ausführlich berichten…





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