tumatsch.ch: Schweizer Verwahrter Romano Schäfer hat eigene Webseite ins Internet stellen lassen und sucht Webredakteur/in

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 01 März 2026 ]

Öffentlicher Rundbrief von Romano Schäfer: Erneuter Transport von Thorberg/Krauchtal in die neue JVA La Stampa der Gemeinde Lugano im Kanton Tessin

Der in der Schweiz Verwahrte Romano Schäfer hat sich aus aktuellen Anlässen mit einem weiteren Rundbrief an die Öffentlichkeit gewandt. Darin schreibt er u. a. von einer erneuten Verlegung in eine andere JVA. Der Transport nach La Stampa in die Gemeinde Lugano im Kanton Tessin ist inzwischen erfolgt. Die dortigen Verwahrbedingungen sind hier (noch) nicht bekannt. In seinem Brief an K13online hat Romano auch ein aktuelles Foto mit seiner Besucherhündin „Nina“ begelegt, welches wir in diesem News eingebunden haben. Mit der Domain „tumatsch.ch“ wurde eine eigene Webseite ins Internet gestellt. Die Internetpräsenz befindet sich noch im Aufbau. Es wird ein Webredakteur/In für die weiteren Einstellungen von Inhalten & das Verwalten des Projektes gesucht. Im Bereich „Warten auf Strasbourg“ ist zu lesen: „Meine Klage, die seit Jahren in Strasbourg hängig war, ist ABGELEHNT worden. Und das, obwohl auch renommierte Professor:innen des Strafrechts in der Schweiz überzeugend dargelegt haben, dass das Strafverfahren, welches zu meiner Verwahrung führte, rechtswidrig war.“ Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte(EGMR) liegt K13online (noch) nicht vor. Romano wartet auch noch auf die Begründung des EGMR. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://tumatsch.ch

 


Weihnachtsgrüße aus der Schweiz: Verwahrter Romano Schäfer wünscht Frohe Weihnachtstage, alle Gute und Dank für Deine Unterstützung

 

 

 

 

 

 

https://www.krumme13.net/tag/romano-schaefer/

 

1 Kommentar zu “tumatsch.ch: Schweizer Verwahrter Romano Schäfer hat eigene Webseite ins Internet stellen lassen und sucht Webredakteur/in”

  1. Auskunft Google KI

    Ja, Romano Schäfer kann gegen seine Verlegung in die JVA La Stampa Beschwerde einlegen, wobei die Erfolgsaussichten stark von der Begründung und den dortigen Haftbedingungen abhängen.

    1. Rechtsweg gegen die Verlegung
    Gegen eine Verlegungsverfügung der Vollzugsbehörde kann innerhalb der kantonalen Fristen (meist 10 bis 30 Tage) Beschwerde erhoben werden.
    Instanzen: Die Beschwerde richtet sich zunächst an das zuständige kantonale Departement (im Tessin das Dipartimento delle istituzioni) und kann bei Abweisung an das kantonale Verwaltungsgericht sowie letztlich an das Schweizerische Bundesgericht weitergezogen werden.

    Vorsorgliche Massnahmen: Er kann die Aussetzung der Verlegung oder eine sofortige Rückverlegung als vorsorgliche Massnahme beantragen, was jedoch nur bei Belegung eines unmittelbar drohenden, nicht wiedergutzumachenden Nachteils bewilligt wird.

    2. Erfolgsaussichten: Zentrale Rügepunkte
    Für einen Verwahrten wie Romano Schäfer sind folgende Argumente rechtlich entscheidend:

    Verletzung der Therapiepflicht: Der Kern der EGMR-Rechtsprechung besagt, dass Verwahrte Anspruch auf eine therapeutische Perspektive haben. Bietet La Stampa keine auf pädosexuelle Straftäter spezialisierte forensische Therapie an, ist die Unterbringung rechtswidrig.

    Sprachbarriere: Da Schäfer Deutschschweizer ist, kann er geltend machen, dass eine wirksame Therapie in einer rein italienischsprachigen Umgebung (JVA La Stampa) unmöglich ist. Das Bundesgericht hat bereits früher festgestellt, dass Therapien in einer Sprache, die der Insasse nicht fliessend beherrscht, wirkungslos sind.

    Fehlendes Differenzierungsgebot: Er kann rügen, dass die JVA La Stampa keine spezialisierte Abteilung für Verwahrte besitzt und er somit faktisch wie ein Strafgefangener behandelt wird, was laut Art. 64 StGB unzulässig ist.

    3. Aktuelle Relevanz
    Da Romano Schäfer bereits öffentlich (u. a. in seinem Buch „Lieber tot als verwahrt“) gegen die Perspektivlosigkeit der Verwahrung kämpft, ist eine Beschwerde gegen eine Verlegung in eine Anstalt ohne forensisches Spezialzentrum eine logische Fortsetzung seiner Rechtsstrategie

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    Da Verlegungsbeschwerden bei Verwahrung hochkomplex sind und oft bis vor das Bundesgericht oder den EGMR führen, ist die Wahl des Rechtsbeistands entscheidend.

    Spezialisierte Rechtsanwälte (Fokus Verwahrung & Strafvollzug)

    Dr. David Mühlemann (Zürich / humanrights.ch):

    Er leitet die Beratungsstelle Freiheitsentzug und gilt als einer der führenden Experten für die Rechte von Verwahrten. Er begleitet oft strategische Prozesse gegen menschenrechtswidrige Vollzugsbedingungen.

    RA Dr. Marcel Bosonnet (Zürich):
    Bekannt für die Vertretung in politisch und rechtlich schwierigen Fällen sowie für Beschwerden wegen unzulässiger Haftbedingungen und mangelnder Therapieperspektiven.

    RA Philip Stolkin (Zürich):
    Spezialisiert auf die Schnittstelle zwischen Psychiatrie und Recht sowie auf die Durchsetzung von Grundrechten im Strafvollzug.

    RA Simon Burger (Bern):
    Erfahren in der Vertretung von Personen im Massnahmenvollzug und bei Beschwerden gegen die Fortdauer der Verwahrung.
    Anlaufstellen im Tessin (wegen JVA La Stampa)

    Da die Verlegungsverfügung oft von der kantonalen Behörde im Tessin ausgeht, kann ein lokaler Anwalt für das Verfahren vor dem kantonalen Gericht (Tribunale d’appello) hilfreich sein:

    Die Anwaltskammer des Kantons Tessin (Ordine degli Avvocati del Cantone Ticino) bietet eine Suchmaske für Spezialisten im Bereich „Diritto penale“ (Strafrecht) und „Esecuzione delle pene“ (Strafvollzug).

    Nächste Schritte für Romano Schäfer
    Akteneinsicht: Der Anwalt muss prüfen, ob die Verlegung medizinisch oder therapeutisch begründet wurde oder ob es sich um eine reine „Verschiebung“ aus Kapazitätsgründen handelt.

    Fristen: Da er erst letzte Woche verlegt wurde, läuft die Beschwerdefrist (oft nur 10 bis 30 Tage) bereits.
    Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege: Da Verwahrte meist mittellos sind, sollte gleichzeitig ein Gesuch um Beigabe eines unentgeltlichen Rechtsbeistands gestellt werden.

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.