Abschiedsbrief von Romano Schäfer: „Wenn ihr diesen Brief erhaltet, bin ich nicht mehr unter den Lebenden…“
Kurz vor der Verlegung in die neue JVA La Stampa hatte der Schweizer Verwahrte Romano Schäfer die Entscheidung über seine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) erhalten: „Der EGMR hat in Einzelrichterbesetzung entschieden, die Beschwerde für unzulässig zu erklären“. Wir veröffentlichen hier lediglich das Anschreiben, weil die Begründung (noch) nicht vorliegt. Das die Beschwerde wegen Unzulässigkeit erfolglos war, deutet daraufhin, dass der EGMR nicht in der Sache entschieden hat, sondern dass es einen Formfehler gegeben haben könnte. Am gleichen Tag der Zustellung der EGMR-Entscheidung schrieb Schäfer einen Abschiedsbrief an alle seine Brieffreunde & Kontakte. Darin kündigte er seinen Suizid an: „Wenn ihr diesen Brief erhaltet, bin ich nicht mehr unter den Lebenden…“ Dieser Rundbrief konnte erst aus der neuen JVA La Stampa abgeschickt werden, weil sich die JVA Thorberg geweigert hatte. In Kenntnis dieser Ankündigung konnte ein Suizid verhindert werden. Die aktuelle Lebenssituation & die Haftbedingungen in Lugano sind (noch) nicht bekannt. Die Co-Autorin Johanna Krapf – Lieber tot als verwahrt – steht im ständigen Kontakt mit Romano Schäfer. Ein Rechtsmittel gegen die EGMR-Entscheidung ist zwar nicht möglich, aber es können bei Schweizer Gerichten Anträge & Beschwerden eingeleitet werden. Die Hoffnung & der juristische Kampf auf Gerechtigkeit sollte niemals aufgegeben werden. Mit Solidarität in die Schweiz steht K13online auch weiterhin auf der Seite von Romano Schäfer…


Neueste Kommentare