Neue Straftatbestände im § 181a + § 180a + § 179a StGB: Bisherige Gesetze werden neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt
Es vergeht kaum eine Legislaturperiode ohne Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig(SPD) hat einen Referentenentwurf zur Verschärfung im Sexualstrafrecht an die Bundesländer & Verbände gesandt. Damit beginnt das Gesetzgebungsverfahren: „Dazu werden die bisher auf verschiedene Vorschriften verteilten Straftatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt.“ Die neuen Gesetze sollen lauten: § 181a StGB (Inanspruchnahme sexueller Dienste von Kindern und Jugendlichen gegen Entgelt), § 180a StGB (Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bei der Prostitution) und § 179a StGB (Veranlassen sonstiger sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen gegen Entgelt). Alle 16 Bundesländer und viele Verbände können bis 28. November 2025 zum Referentenentwurf Stellung beziehen. Die neuen Straftatbestände sind Teil eines umfangreichen Gesetzespaketes mit weiteren Strafverschärfungen anderer Deliktsarten. Das Internetportal LTO berichtet ebenfalls…

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