Die Landes-AfD will einen Freibrief für Hass und Hetze ihrer Funktionäre: Gegen die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt laufen zwei strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung
Mit einem leicht durchschaubaren Schmierentheater will die AfD-Fraktion die niedersächsische Verfassung ändern. Der innenpolitische Sprecher Stephan Bothe hat den Gesetzentwurf in den Landtag von Niedersachsen eingebracht. Bei der Ersten Beratung sprachen sich natürlich alle Fraktionen(CDU + SPD + GRÜNE) gegen diese Verfassungsänderung aus. Ein SPD-Redner sagte: „Wir brauchen keine Sonderrechte für Politiker, darum werden die demokratischen Fraktionen ein solches Schmierentheater nicht mitmachen. Die Landes-AfD will einen Freibrief für Hass und Hetze ihrer Funktionäre“. In der Tat: Gegen die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt laufen zwei strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung. Zum einen soll sie auf der Plattform X die Regenbogenfahne als Symbol für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ bezeichnet haben. Zum anderen soll Behrendt eine Gruppe von Pädophilen pauschal als kriminell bezeichnet haben, obwohl die Betroffenen ihre Neigung nach eigenen Angaben nicht ausleben. Bei einer Verfassungsänderung wäre dies ein Freibrief für Hass & Hetze. Behrendt könnte nicht mehr wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Der AfD-Gesetzentwurf ist schon jetzt zum Scheitern verurteilt. Aber auch die Großveranstaltung vom letzten Samstag gegen den AfD-„Kinderschutz“-Kongress hat deutlich gemacht, dass die Instrumentalisierung des Kinderschutzes in der Gesellschaft keine Chance hat. Im Nachgang veröffentlichen wir eine kleine Bildergalerie von einem Teilnehmer der Gegen-Demo vor dem Landtag von Niedersachsen….
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drs. 19/7482
Redebeiträge von:
Stephan Bothe (AfD)
Christoph Plett (CDU)
Stephan Bothe (AfD) (Kurzintervention)
Christoph Plett (CDU) (Kurzintervention)
Jan Schröder (SPD)
Stephan Bothe (AfD) (Kurzintervention)
Jan Schröder (SPD) (Kurzintervention)
Wiard Siebels (SPD) (pers. Bemerkung)
Evrim Camuz (Bündnis 90/Die Grünen
https://plenartv.landtag-niedersachsen.de/tagungsabschnitt/19-26
Hannover (dpa/lni) – Die Äußerungen von Niedersachsens Landtagsabgeordneten sollen nach Vorstellung der AfD auch dann straffrei sein, wenn sie außerhalb des Landtags getroffen werden. Die AfD-Fraktion bringt dafür in dieser Woche einen Entwurf für eine Verfassungsänderung ein. „Es geht hier um grundsätzliche Fragen der Demokratie und der Meinungsfreiheit“, sagte der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe der Deutschen Presse-Agentur.
„Im Kern geht es dabei darum, dass es zur Ausübung des freien Mandats unabdingbar ist, dass sich der Schutz des Abgeordneten vor Verfolgung auf alle Äußerungen des Abgeordneten zu erstrecken hat, die im wechselseitigen Kommunikationsprozess zwischen ihm und den Bürgern erfolgen“, sagte Bothe. Das betreffe die Pressearbeit ebenso wie Social-Media-Auftritte, die eigenen Internetseiten, parlamentarische Initiativen sowie Äußerungen auf Versammlungen, Parteitagen und im Wahlkreis.
Die SPD kritisiert die AfD für ihr Vorhaben deutlich. „Die Landes-AfD will einen Freibrief für Hass und Hetze ihrer Funktionäre“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Wiard Siebels und kündigte an: „Wir brauchen keine Sonderrechte für Politiker, darum werden die demokratischen Fraktionen ein solches Schmierentheater nicht mitmachen.“
Tatsächlich laufen gegen die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt derzeit zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Zum einen soll sie auf der Plattform X die Regenbogenfahne als Symbol für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ bezeichnet haben.
Zum anderen soll Behrendt eine Gruppe von Pädophilen pauschal als kriminell bezeichnet haben, obwohl die Betroffenen ihre Neigung nach eigenen Angaben nicht ausleben. Anschließend soll die AfD-Politikerin zudem die Anschrift des Mannes veröffentlicht haben, der Anzeige erstattet hatte. Deswegen wird ihr auch gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Göttingen mit der dortigen Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet mitteilte.









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