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März 23, 2025

Polizeigewalt bei Wohnungsdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos: Durch einen Schuss wurde der Verdächtige schwer verletzt

Verfasst von: Dieter Gieseking 5 Kommentare
Polizeigewalt bei Wohnungsdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos: Durch einen Schuss wurde der Verdächtige schwer verletzt

Verdächtiger soll zwei Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos(SEK) angegriffen haben: Weitere Auskünfte soll es erst am kommenden Montag geben

Mit einem Spezialeinsatzkommando(SEK) wurde am Freitagabend eine Wohnung in Bergisch Gladbach wegen Verdacht auf Kinderpornos durchsucht. Dabei soll der Verdächtige zwei Einsatzkräfte der Polizei angegriffen haben. Daraufhin habe die Polizei geschossen – wie oft, dazu gibt es keine Angaben. Auch ob ein oder mehrere Beamte zur Waffe griffen, ist bislang nicht bekannt. Der Verdächtige und die zwei Polizeibeamten wurden ins Krankenhaus gebracht. Bei einer solchen Polizeigewalt stellt sich automatisch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit & Rechtfertigung. Ein SEK-Kommando ist nicht nur schwer bewaffned, sondern auch mit Schutzwesten ausgestattet. Der polizeiliche Einsatz einer Schusswaffe kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn der Verdächtige ebenfalls eine Schusswaffe oder Messer etc. hatte. Nur in Notwehr ist die Abgabe eines Schusses legitim. Mit Stand von heute besteht daran erheblicher Zweifel. Denn ein schwer bewaffnetes SEK-Kommando mit mehreren Polizeibeamten muss grundsätzlich in der Lage sein, einen einzigen Verdächtigen mit anderen Mitteln zu überwältigen. Es bedarf deshalb einer vollständigen Aufklärung über diesen SEK-Einsatz. Das Polizeipräsidium Bonn hat die weitergehenden Ermittlungen zu dem Geschehensablauf übernommen. Am kommenden Montag soll es eine Pressekonferenz geben. K13online wird in den Kommentaren weiter berichten…

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