Posts Tagged With 'Hausdurchsuchung'

März 23, 2025

Polizeigewalt bei Wohnungsdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos: Durch einen Schuss wurde der Verdächtige schwer verletzt

Verfasst von: Dieter Gieseking 5 Kommentare
Polizeigewalt bei Wohnungsdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos: Durch einen Schuss wurde der Verdächtige schwer verletzt

Verdächtiger soll zwei Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos(SEK) angegriffen haben: Weitere Auskünfte soll es erst am kommenden Montag geben

Mit einem Spezialeinsatzkommando(SEK) wurde am Freitagabend eine Wohnung in Bergisch Gladbach wegen Verdacht auf Kinderpornos durchsucht. Dabei soll der Verdächtige zwei Einsatzkräfte der Polizei angegriffen haben. Daraufhin habe die Polizei geschossen – wie oft, dazu gibt es keine Angaben. Auch ob ein oder mehrere Beamte zur Waffe griffen, ist bislang nicht bekannt. Der Verdächtige und die zwei Polizeibeamten wurden ins Krankenhaus gebracht. Bei einer solchen Polizeigewalt stellt sich automatisch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit & Rechtfertigung. Ein SEK-Kommando ist nicht nur schwer bewaffned, sondern auch mit Schutzwesten ausgestattet. Der polizeiliche Einsatz einer Schusswaffe kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn der Verdächtige ebenfalls eine Schusswaffe oder Messer etc. hatte. Nur in Notwehr ist die Abgabe eines Schusses legitim. Mit Stand von heute besteht daran erheblicher Zweifel. Denn ein schwer bewaffnetes SEK-Kommando mit mehreren Polizeibeamten muss grundsätzlich in der Lage sein, einen einzigen Verdächtigen mit anderen Mitteln zu überwältigen. Es bedarf deshalb einer vollständigen Aufklärung über diesen SEK-Einsatz. Das Polizeipräsidium Bonn hat die weitergehenden Ermittlungen zu dem Geschehensablauf übernommen. Am kommenden Montag soll es eine Pressekonferenz geben. K13online wird in den Kommentaren weiter berichten…

März 19, 2025

Erste Berichterstattung in den Mainstream-Medien 2025: Polizeirazzia in Rheinland-Pfalz -15 Wohnungen wegen Kinderpornografie durchsucht

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Erste Berichterstattung in den Mainstream-Medien 2025: Polizeirazzia in Rheinland-Pfalz -15 Wohnungen wegen Kinderpornografie durchsucht

15 Verdächtige benötigen anwaltliche Verteidigung: K13online bietet erneut rechtlichen Beistand und persönliche Hilfestellung an

Bei konzertierten Polizeiaktionen(Razzien) wegen Kinderpornos veröffentlichen die Ermittlungsbehörden oft Pressemitteilungen und feiern ihren Erfolg. Die Erste Berichterstattung in den Mainstream-Medien im Jahr 2025 betrifft das Bundesland Rheinland-Pfalz. Das sogenannte Dunkelfeld ist unbekannt. Nur 15 Hausdurchsuchungen sind vergleichweise wenig. Die Ursachen solcher Aktionen kommen sehr oft aus den USA. Das NCMEC übermittelt IP-Adressen an das deutsche BKA. Alle 15 Verdächtige werden gute Rechtsanwälte zur Verteidigung benötigen. K13online bietet erneut rechtlichen Beistand und persönliche Hilfestellung an. Denn in den Fällen von NCMEC, die weltweit in den sozialen Medien das Internet nach Kinderpornos durchsuchen, reichen bereits Posingaufnahmen aus, um Ermittlungsverfahren einzuleiten. Kinderpornos mit sexuellen Handlungen findet man grundsätzlich nicht im öffentlichen Internet. Deshalb ist eine solch pauschale Behauptung falsch: LKA-Präsident Mario Germano unterstrich die Wichtigkeit der Maßnahmen mit den Worten: „Man darf nie vergessen, dass all den abscheulichen Bildern und Videos der reale Missbrauch von Kindern zugrunde liegt.“  Abgesehen davon werden rund die Hälfte der „Kinderpornos“ von den Kindern/Jugendlichen selbst hergestellt, besessen und verbreitet. Von einem sexuellen Missbrauch gegen sich selbst kann überhaupt keine Rede sein. In allen bestätigten Verdachtsfällen wird es entweder Strafbefehle geben oder es wird eine öffentliche Hauptverhandlung vor einem Gericht stattfinden. Auch dabei bietet K13online eine Prozessbegleitung an. Betroffene können jederzeit mit uns in Kontakt treten…

Februar 28, 2025

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht(BVerfG): Mutter eines knapp 16-jährigen Jugendlichen hatte Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos eingelegt

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht(BVerfG): Mutter eines knapp 16-jährigen Jugendlichen hatte Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Kinderpornos eingelegt

Bei unverhältnismäßigem Eingriff in Artikel 13 Grundgesetz(GG): K13online ruft alle Eltern im Namen ihrer minderjährigen Söhne & Töchter zu Verfassungsbeschwerden auf

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die anwaltliche Beschwerde einer Mutter gegen einen Hausdurchsuchungsbeschluss bei ihrem knapp 16-jährigen Sohn wegen des Verdachts auf Kinderpornos zwar nicht zur Entscheidung angenommen, jedoch begründet. Demnach reicht ein Chatverlauf des Jugendlichen mit einem 11-jährigen Mädchen nicht aus, um den Eingriff in Artikel 13 GG zu rechtfertigen. Der jugendliche Sohn hatte das Mädchen in einem Chat um Zusendung von Nacktfotos gebeten. Das Amts- und Landgericht in Hannover hatte die Wohnung der Eltern bzw. das Kinderzimmer des Sohnes rechtswidrig durchsuchen lassen. Das BVerfG macht in seiner Begründung deutlich, dass bei „tatverdächtigen“ Kindern & Jugendlichen immer die Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss. Abgesehen davon werden Kinder & Jugendliche kriminalisiert. Schon seit Jahren finden unbeanstandet Durchsuchungen in Kinderzimmern statt. Schon seit Jahren fragt sich K13online, warum sich die Eltern solch verfassungswidrige Eingriffe in das GG bieten lassen. K13online ruft deshalb wiederholt alle betroffenen Eltern im Namen ihrer minderjährigen Söhne & Töchter zu Verfassungsbeschwerden auf. Beispielhaft hat sich in diesem Fall die Mutter auf die Seite ihres fast 16-jährigen Sohnes gestellt. Damit hat SIE auch erkannt, dass der § 184b StGB in diesem Fall UNRECHT ist. Weitere Eltern mögen diesem positiven Beispiel folgen…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.