Posts Tagged With 'Kinderporno'

Februar 23, 2025

Landtag Niedersachsen debattiert am 27. Februar 2025 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion: Den Kampf gegen Kinderpornografie intensivieren und noch entschlossener durchführen

Verfasst von: Dieter Gieseking 1 Kommentar
Landtag Niedersachsen debattiert am 27. Februar 2025 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion: Den Kampf gegen Kinderpornografie intensivieren und noch entschlossener durchführen

AfD-Entschließungsantrag(u.a.): „Sich konsequent von jedweder Verharmlosung oder Relativierung von Kinder- und Jugendpornografie, wie sie beispielsweise auch auf der Internetseite „wir-sind-auch-menschen.de“ betrieben wird, zu distanzieren“

Die AfD-Fraktion hat im Landtag von Niedersachsen einen Entschließungsantrag(Drucksache 19/6521) eingebracht, der am Donnerstag, den 27. Februar 2025, in Erster Beratung debattiert wird. Zuvor gab es bereits eine Kleine Anfrage an die niedersächsische Landesregierung. Der AfD-Antrag fordert den Landtag u.a. auf: Eine Entkriminalisierung oder Liberalisierung im Umgang mit Pädophilie lehnt der Landtag auf allen Ebenen entschieden ab. Sich konsequent von jedweder Verharmlosung oder Relativierung von Kinder- und Jugendpornografie, wie sie beispielsweise auch auf der Internetseite „wir-sind-auch-menschen.de“ betrieben wird, zu distanzieren. Dabei verkennt die AfD völlig, dass sich das Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“ zu keinem Zeitpunkt für eine Legalisierung von sexuellen Beziehungen & Kinder- und Jugendpornos eingesetzt hat. Das WsaM-Projekt führt die früheren Bemühungen der „Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle“(BAG SchwuP) & den damaligen GRÜNEN eben NICHT fort. Die AfD instrumentalisiert im Entschließungsantrag die wahren Positionen von WsaM auf schändliche Weise. Hingegen ignoriert die AfD-Fraktion die politischen Positionen & Forderungen von K13online vollständig. Es bleibt abzuwarten, ob bei der Ersten Beratung auch unsere Aktivitäten thematisiert und debattiert werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der AfD-Entschließungsantrag im Landtag von Niedersachsen keine Mehrheit finden. Dennoch kann es im heutigen Zeitgeist als ein „Erfolg“ gewertet werden, dass dieser Themenkomplex überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt wurde. K13online wird die niedersächsische Landesregierung(SPD & GRÜNE) und alle im Landtag vertretenen Fraktionen von diesem News in Kenntnis setzen. Der Entschließungsantrag enthält neben den abzulehnenden Forderungen allerdings auch Wahrheiten: Über 42 % derjenigen, die verdächtigt werden, Kinderpornografie über das Tatmittel Internet oder ITGeräte zu verbreiten, zu besitzen oder herzustellen, sind minderjährig, viele sogar noch Kinder unter 14 Jahren. Damit werden gemäß § 184b StGB auch Abertausende von Kindern & Jugendlichen kriminalisiert. Anstatt dieser Kriminalisierung entgegen zu wirken, fordert der AfD-Antrag auch ein strenges Vorgehen bei Kindern, die von sich selbst Kinderpornos herstellen, besitzen und verbreiten. Völlig absurd ist es jedoch, dass eine solche Strafverfolgung dem „Kinderschutz“ dienen soll. Das Gegenteil ist der Fall: Die von der eigenen Herstellung betroffenen Kinder/Jugendlichen werden zum Opfer des Gesetzgebers…

Februar 21, 2025

K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung

Verfasst von: Dieter Gieseking 3 Kommentare
K13online Prozessbeobachter: Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verurteilt heterosexuellen Familienvater mit pädophiler Nebenströhmung zu Freiheitstrafe & Sicherungsverwahrung

„Kinderschützerin“(mom_for_children) & Konsorten greifen freien Journalisten Dieter Gieseking verbal an und beleidigen: Journalisten der Pforzheimer Zeitung(PZ-News) & Badische Neuste Nachrichten(bnn) kennen nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Hetero-Ersatzhandlungstäter

Das Landgericht Karlsruhe in Pforzheim hat den laut Sachverständigen Gutachtens heterosexuellen Familienvater mit einer pädophilen Nebenströhmung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten & anschließender Sicherungsverwahrung(SV) verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Diana Schick erklärte in Ihrer mündlichen Urteilbegründung u.a. auch, dass der Familienvater zu keiner Zeit sexuelle Gewalt angewandt hatte. Der Gesetzgeber sieht jedoch vor, dass wenn es sich laut Gutachter um eine Hangtat handelt, die SV verhängt werden kann. Richterin Schick wies weiter daraufhin, dass die bisherige U-Haft bei dieser Deliktsart besonders schwer ist(Knasthierachie). Wenn sich der Familienvater im regulären Strafvollzug erfolgreich einer Therapie unterziehen würde, wird nach Ende der Haftzeit ein neues Gutachten erstellt. Dies könnte dazu führen, dass er die SV nicht antreten muss. Seine eigenen drei Kinder wird er wohl nicht mehr als Kinder sehen können, sondern erst als Jugendliche bzw. Erwachsene. Am heutigen Verhandlungstag waren nur rund 30 Zuschauer/Innen gekommen. Es fanden erneut Einlasskontrollen statt. Dabei war auch die damalige Demo-Anmelderin „mom_for_children“ mit Anhängern.  Nach Ende der Gerichtsverhandlung wurde der Inhaber dieses Weblogs von dieser radikalen „Kinderschützerin“ verbal angegriffen und beleidigt. K13online Kritik gibt es auch an den zwei Artikeln in der Pforzheimer Zeitung(PZ-New) und in den Badischen Neusten Nachrichten(bnn). Beide Journalisten kennen ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Kernpädophilen und Heterosexuellen mit einer pädophilen Nebenströhmung. Weil fast die gesamte Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat, wurde erst in der Urteilbegründung deutlich, dass der Familenvater nicht kernpädophil ist. Die weit überwiegende Mehrheit solcher Fälle wird nicht von Pädophilen/Pädosexuellen begangen, sondern von sogenannten Ersatzhandlungstätern. Pädophile haben grundsätzlich keine Ehefrauen mit eigenen Kindern in der Familie. Die K13online-Gefangenenhilfe schließt auch Heterosexuelle im regulären Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug mit ein, wenn keine tatsächliche sexuelle Gewalt begangen wurde. Während der Gerichtsverhandlung wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung keine Erklärungen abgegeben. Damit ist das Urteil mit Stand von heute noch nicht rechtskräftig. Bei einer Revision werden wir weiter berichten…

Januar 15, 2025

NIUS: Ex-Creative Director des europäischen Axel-Springer-Ablegers von Politico, Tim Ball, ist in den USA wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden

Verfasst von: Dieter Gieseking 0 Kommentare
NIUS: Ex-Creative Director des europäischen Axel-Springer-Ablegers von Politico, Tim Ball, ist in den USA wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden

Tim Ball: „Ich möchte von anderen Pädophilen hören, für die dies NICHT nur eine Fantasie oder eine Marotte ist. Es ist eine Orientierung, eine Lebensweise“

Das rechtspopulistische Medium NIUS berichtet über ein Urteil in den USA wegen Kinderpornos. Demnach wurde der Ex-Creative Director des europäischen Axel-Springer-Ablegers von Politico, Tim Ball, zu 12,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. K13online kann den Wahrheitsgehalt & den Kontext im NIUS-Artikel zwar nicht im Detail prüfen, aber klar ist, dass auch Journalisten der Mainstream-Medien pädophil/pädosexuell sind. Glaubt man NIUS, dann hat Tim Ball anderen Pädophilen seine Hilfe angeboten: „Ich möchte von anderen Pädophilen hören, für die dies NICHT nur eine Fantasie oder eine Marotte ist. Es ist eine Orientierung, eine Lebensweise. Ich bin die Art von Mann, vor dem Eltern ihre Kinder warnen“. Die amerikanische Justiz verhängt bei Kinderpornos drakonische Strafen, wobei Kinder bis zum 18. Lebensjahr eingestuft werden. In Deutschland & Europa differenziert der Gesetzgeber & die Justiz zwischen Kindern unter 14 Jahren und Jugendlichen bis zum 17. Lebensjahr. K13online ist es vor geraumer Zeit gelungen, einen Kontakt mit dem deutschen Magier Jan Rouven herzustellen, der in den USA wegen Kinderpornos zu 20 Jahren Gefangenschaft verurteilt wurde. Ein solches Strafmaß entspricht nach deutschem Recht einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Daraus wird deutlich, dass die US-Gesetze hinsichtlich von Kinderpornos weder mit dem Grundgesetz noch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Im Gegensatz zu Tim Ball hat Jan Rouven als deutscher Staatsbürger die Möglichkeit, nach Deutschland überstellt zu werden. Über einen entsprechenden Antrag hat die US-Justiz noch nicht entschieden. Amerikanische Ex-Gefangene, die jetzt in Deutschland wohnen, verklagen die USA auf Verletzung der Menschenrechte. Durch die K13online-Gefangenenhilfe in die USA wissen wir, dass einige amerikanische Brieffreundschaften nach Deutschland/Europa auswandern wollen. Denn eine Resozialisierung ist in den USA nicht möglich, weil die Adressen & Fotos von Freigelassenen veröffentlicht werden. Der kommende US-Präsident Donald Trump unterstützt einen Gesetzentwurf, der die Todesstrafe für Sexualstraftäter einführen soll. Die USA gehört zu den weltweiten Staaten, die die Menschenrechte bei diesen Deliktarten am Stärksten missachten. Wir verurteilen die USA dafür auf Schärfste…

Dezember 26, 2024

Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden/KTW“ zu NO DOGS ALLOWED: ZDF-Film thematisiert die Situation Jugendlicher mit sexueller Ansprechbarkeit für das kindliche Körperschema

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden/KTW" zu NO DOGS ALLOWED: ZDF-Film thematisiert die Situation Jugendlicher mit sexueller Ansprechbarkeit für das kindliche Körperschema

K13online widerspricht KTW: Es geht Pädophilen nicht um die sexuelle Ansprechbarkeit des kindlichen Körperschemas, sondern um Liebe & Beziehung & Freundschaft & sexuelle Zärtlichkeiten

Das Präventionsnetzwerk von „Kein Täter werden/KTW“ bietet nicht nur pädophilen Erwachsenen Therapien an, sondern auch pädophilen Jugendlichen: Du träumst von Ihnen. Zum Spielfilm NO DOGS ALLOWED hat sich KTW wie folgt positioniert: ZDF-Film thematisiert die Situation Jugendlicher mit sexueller Ansprechbarkeit für das kindliche Körperschema. Einer solchen realitätsfremden Positionierung widersprechen wir mit Entschiedenheit: Es geht Pädophilen nicht um die sexuelle Ansprechbarkeit des kindlichen Körperschemas, sondern um Liebe & Beziehung & Freundschaft & sexuelle Zärtlichkeiten. Jugendliche Pädophile, die sich im Coming-In und Coming-Out befinden, sollen sich ernsthaft an ein solches Projekt wenden. Der 15-jährige Gabo bricht in dem Spielfilm seinen Telefonanruf bei KTW sofort ab. Nur mit Dave kann er über seine pädophile Identität offen sprechen. Gabo braucht keine Therapie, sondern gute Freunde. Der Spielfilm vermittelt nicht die Botschaft nach mehr Prävention. Er plädiert auch nicht für KTW-Therapien. Im Gegenteil: Die erzählte Geschichte macht deutlich, dass der Gesetzgeber und in Folge die Polizei alles zerstört und unsägliches Leid bei allen Betroffenen verursacht. Ganz beiläufig wird auch der irrsinnige Begriff Kinderporno(Posing) und legalem Urlaubsfoto erklärt. Gabo & Dave betrachten ein Foto ganzheitlich und es ist strafrechtlich nicht relevant. Betrachtet man jedoch nur einen Ausschnitt vom gleichen Foto als Einzelbild, dann wäre der Straftatbestand des § 184b StGB erfüllt. Lediglich der Kontext in dem Spielfilm nimmt diesem Fotoausschnitt den Kinderporno-Charakter, weil kein tatsächlicher Besitz vorliegt. Das Foto in seiner Gesamtheit ist eine ganz normale Urlaubsaufnahme. Bei aller notwendigen Kritik an NO DOGS ALLOWED: Der desinformierten Öffentlichkeit wird anschaulich vor Augen geführt, dass solche Postingdarstellungen absolut nichts mit sexualisierter Gewalt an Kindern zu tun hat. Damit wird auch der § 184b StGB als Unrechtsgesetz kritisiert. Eine solche Kritik ist im heutigen Anti-Pädophilen-Zeitgeist keine Selbstverständlichkeit. Der Spielfilm enthält weitere Realitäten mit sexuellen Fantasien des pädophilen Gabo, die auch auf pädosexuelle Erwachsene zutreffen. Darüber werden wir in einem weiteren News berichten…

Dezember 15, 2024

AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt erstattet Strafanzeige gegen das Pädophilie-Projekt „Wir sind auch Menschen(WsaM)“

Verfasst von: Dieter Gieseking 2 Kommentare
AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt erstattet Strafanzeige gegen das Pädophilie-Projekt "Wir sind auch Menschen(WsaM)"

Stellungnahme von WsaM: „In ihren Aussagen wird deutlich, dass sie nur Menschen, die ihrem heteronormativen Ideal entsprechen, Menschenwürde, soziale Achtung und gesellschaftliche Teilhabe zuerkennt“

Die familienpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Landtag von Niedersachsen, Vanessa Behrendt, sorgt in den sozialen Medien(X und Facebook etc.) erneut für menschenverachtende Schlagzeilen. Voller rechtspopulistischem Stolz verkündigt SIE eine Strafanzeige gegen das Pädophilie-Projekt – Wir sind auch Menschen(WsaM): „Ich habe Anzeige wegen Kinderpornografie und Anstiftung zu sexuellen Handlungen an Kindern erstattet“. Abgesehen davon, dass diese völlig absurde Anzeige nicht zum Erfolg führen kann, betreibt Behrendt zeitgleich auch kostenlose Werbung für das WsaM-Projekt. Andererseits schürt SIE Hass & Hetze gegen Pädophile, wie man den dortigen Kommentaren entnehmen kann. K13online rät den WsaM-Betreibern, strafrechtliche und zivilrechte Schritte gegen Behrendt und die Kommentatoren zu prüfen und ggf. einzuleiten. In einer Stellungnahme heißt es(u.a.): Das Thema Pädophilie ist im Feed von Behrendt allgemein stark präsent. Meistens instrumentalisiert sie das Thema, um gegen Transsexuelle, queere Menschen, die LGBT-Szene und allgemein Menschen, die einer scheinbaren „Normalität“ nicht entsprechen zu hetzen. Einer dieser Beiträge hat es sogar in ein Rechtsgutachten zu einem möglichen AfD-Parteiverbot geschafft, in dem es dazu heißt: „In ihren Aussagen wird deutlich, dass sie nur Menschen, die ihrem heteronormativen Ideal entsprechen, Menschenwürde, soziale Achtung und gesellschaftliche Teilhabe zuerkennt.“ In diesen Zusammenhang ist auch die Anzeige zu verstehen: als Versuch der Einschüchterung, um unsere Grundrechte auf Redefreiheit einzuschränken und unsere Existenz im gesellschaftlichen Diskurs auszulöschen. K13online vertritt nicht nur die politischen Positionen, sogenannte Kindersexpuppen und virtuelle Kinderpornos zu legalisieren, sondern unsere Forderungen gehen weit darüber hinaus. Außerdem ist eine externe Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Vorsorglich möglicher Strafanzeigen auch gegen K13online, weisen wir nachdrücklich daraufhin, dass wir solchen verrückten Anzeigen mit großer Gelassenheit entgegen sehen. Wir würden bei falschen Tatsachenbehauptungen unverzüglich Strafanzeigen & Zivilklagen einleiten. Unser Motto lautet: STOPPT die AFD. Mein Herz schlägt gegen RECHTS!!! 

November 23, 2024

Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Verfasst von: Dieter Gieseking 4 Kommentare
Landgericht Karlsruhe in Pforzheim am 26. November: Familienvater von drei Töchtern wegen § 176 ff. und § 184 ff. StGB angeklagt

Demo-Aufruf der Kinderschützerin „mom_for_children“: Demo-Initiatorin konnte bei Kinderschutz-Petition an den Bundestag 54.129 Mitzeichner/Innen erreichen

Vor dem Landgericht Karlsruhe in Pforzheim findet am 26. November ein Fortsetzungstermin gegen einen Familienvater mit drei Töchtern statt. Angeklagt wurde der 46-jährige Mann wegen § 176 ff. und 184 ff. StGB. Bei den ersten Verhandlungstagen waren zahlreiche Zuschauer im Gerichtssaal anwesend. Inzwischen hat eine Kinderschützerin „mom_for_children“ zu einer Demo vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen: Wir fordern eine lebenslange Haftstrafe & Keine zweite Chance für Täter & Gerechtigkeit für die Opfer“. Damit soll Druck auf die Justiz ausgeübt werden. Die Recherchen von K13online haben auch ergeben, dass eine Annemarie Lehmkemper beim Bundestag eine Petition eingereicht hat, die sich mit 54.129 Mitzeichner/Innen bereits in der parlamentarischen Prüfung befindet: Verschärfung der Gesetze in Bezug auf das Posten und Vermarkten von Kindern im Internet. Damit ist das Quorum erreicht und die Petentin wird in den Petitionsausschuss zur Anhörung eingeladen. Die Mainstream-Medien sind bereits in die Berichterstattung eingestiegen. Nach dem 1. Prozesstag gegen den Hass-Prediger der Baptistensekte ist vor einem Pforzheimer Gericht erneut der „Teufel“ los. Ein weiterer Medienrummel mit „Kinderschutz“-Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude ist zu erwarten, zumal die Demo-Teilnehmer/Innen auch am Prozess im Gerichtssaal dabei sein sollen. Beim Ordnungsamt der Stadt Pforzheim läuft eine Anfrage, ob diese Demo tatsächlich angemeldet wurde und stattfinden wird. Denn der Aufruf bei Instagram ist mit Stand von heute nicht mehr verfügbar. Das öffentliche Interesse an dieser Gerichtsverhandlung besteht auch deshalb, weil der Familienvater mit seiner Ehefrau & Tochter im Jahre 2019 am VOX-Sendeformat „Mein Kind, Dein Kind“ mitgewirkt hatte. Die Pforzheimer Zeitung(PZ-News) hatte darüber berichtet. K13online wird am kommenden Dienstagmorgen LIVE dabei sein und ausführlich berichten…

Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.