Beschwerden beim BVerfG sind vorprogrammiert: Provider sollen künftig per Gesetz verpflichtet werden, IP-Adressen von deutschen Internetanschlüssen ohne konkreten Anfangsverdacht drei Monate lang zu speichern
Das Kabinett der Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung der IP-Adressen beschlossen. Mehrfach waren in den letzten 20 Jahren solche Gesetzesvorhaben durch das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) und den Europäischen Gerichtshof(EuGH) gescheitert. Abgesehen davon, dass es ein Kinderspiel ist, diese Speicherung durch VPN-Verbindungen oder das Darknet zu umgehen, will die CDU/CSU & SPD u.a. auch Kinderpornos bekämpfen. Dies wird nur in den Fällen gelingen, wenn die Internetnutzer ihre echte IP-Adresse verwenden. Trotzdem wollen die „Überwachungszombies“ einen neuen Versuch starten, der von der Opposition aus GRÜNE & LINKE und sogar der AfD abgelehnt wird. In der Zeit der Ampelkoalition gab es über die Speicherpflicht viel Streit. Die damalige Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD), sprach sich dafür aus. Marco Buschmann (FDP), der damals Justizminister war, wollte dagegen ein »Quick Freeze« genanntes Verfahren einführen, bei dem die Anbieter erst dann Daten speichern sollen, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Das Quick Freeze-Verfahren wäre mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf wird verfassungswidrig sein….






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