Die bloße pädophile Neigung ist in Deutschland nicht strafbar: Die Hebephilie wird in der neuen ICD-11 nicht als eigenständige Diagnose geführt
Der Strafverteidiger Dr. Daniel Kötz hat bei Anwalt.de einen fachlichen Artikel veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt: Ist Pädophilie strafbar? Seine Differenzierung zwischen der Pädophilie und Hebephilie, die sich aus dem neuen ICD-11 ergibt, stellt bei der Desinformation in der breiten Öffentlichkeit einen Tabubruch dar. Denn die bloße pädophile Neigung/Orientierung/Identität ist weder strafbar noch wird diese grundsätzlich als sexuelle Störung eingestuft. Nur dann, wenn der Pädophile darunter leidet oder es zu sexuellen Handlungen mit Kindern kommt, wird eine psychische Störung diagnostiziert. Die Hebephile wird in der ICD-11 nicht mehr als eigenständige Diagnose geführt. Ein sexuelles Interesse in diesem Bereich ist allein kein Krankheitsbild. Ob eine Störung vorliegt, hängt auch hier von Leidensdruck, Kontrollverlust oder schädigendem Verhalten ab. Der Grund dafür liegt bei der gesetzgeberischen „Schutzaltersgrenze“ von 14 Jahren. Nach Rechtsauffassung von K13online wird deshalb der Gesetzgeber aufgefordert, die „Schutzaltersgrenze“ im § 176 ff. StGB auf 12 Jahre zu senken bzw. in ein Antragsdelikt zu ändern. Denn die Hebephile ist nicht mehr in der ICD-11 als Störung der Sexualpräferenz aufgeführt. Das Gleiche gilt für die Päderastie. Bei einvernehmlicher Pädosexualität zwischen Erwachsenen & Kindern entsteht schon ab dem 12. Lebenjahr kein pychischer Schaden. Bei der Pädophilie geht es um vorpubertäre Jungen und/oder Mädchen. Bei der Hebephilie geht es um pubertierenden Kinder/Jugendliche. Beides kann nicht an einem genauen Alter festgemacht werden. Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz: „In der heutigen Öffentlichkeit wird Pädophilie fast ausschließlich im Zusammenhang mit strafbarem Verhalten diskutiert.“ Lesen Sie den vollständigen Artikel mit einem Klick auf weiterlesen…






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