Verfasst am 19 August 2025 von Dieter Gieseking    

Erfolgreiche Beschwerde beim Oberlandesgericht(OLG): Über rechtsfehlerhafte Strafzeitberechnung von „Ludwig“ muss neu entschieden werden

Erfolgreiche Beschwerde beim Oberlandesgericht(OLG): Über rechtsfehlerhafte Strafzeitberechnung von "Ludwig" muss neu entschieden werden

OLG-Beschluss vom 15. August 2025: Der Beschluss der großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts vom 15. Juli wird aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen

Mit Beschluss vom 15. August hat das OLG beschlossen, dass die sofortige Beschwerde von Rechtsanwalt Dr. Kötz für seinen Mandanten „Ludwig“ zu einem vorläufigen Erfolg geführt hat. Der Beschluss der großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts vom 15. Juli wird aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Aus dem OLG-Beschluss, der K13online vorliegt, geht u. a. hervor, dass die Rest-Freiheitsstrafe falsch berechnet wurde. Demnach soll der Endstrafentermin erst am 8. Oktober 2026 sein. Die Strafvollstreckungskammer am Landgericht wird darüber neu entscheiden. In den wöchentlichen Telefongesprächen & Briefen hat uns „Ludwig“ mitgeteilt, dass er in der JVA geoutet wurde. Dieses Outing hat mit Stand von heute jedoch keine negativen Auswirkungen. Seine Arbeit in der Anstaltsbücherei wird davon nicht wesentlich beeinträchtigt. „Ludwig“ hatte auch ein erstes Gespräch mit der Anstaltspsychologin. Diese kündigt Ihm an, dass SIE weitere Weisungen für nach der Entlassung beantragen wolle. Dazu gehört im Rahmen der üblichen Führungsaufsicht auch das Programm VISIER. Die Psychologien will auch das Tragen einer elektronischen Fußfessel beantragen. Rechtskräftige Beschlüsse gibt es dazu (noch) nicht. Während der Restfreiheitsstrafe soll „Ludwig“ auch in eine psychotherapeutische Abteilung der JVA verlegt werden. Vermutlich handelt es sich dabei um die sogenannte Sotha. Für September hat die JVA den Besuch von einem Brieffreund bewilligt. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



Verfasst am 09 August 2025 von Dieter Gieseking    

Die Gefangenenzeitschrift DER LICHTBLICK: Kostenloses ABO(Printausgaben) & Webseite kostenfrei verfügbar

Die Gefangenenzeitschrift DER LICHTBLICK: Kostenloses ABO(Printausgaben) & Webseite kostenfrei verfügbar

K13online Gefangenenhilfe & Brieffreundschaften in Deutschland, der Schweiz und in die USA: In eigener Sache erinnern wir an einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung & einen Podcast im Bayerischen Rundfunk

DER LICHTBLICK ist die größte Gefangenenzeitschrift in Deutschland. Die Printausgaben können kostenlos abonniert werden. Auf der Webseite können die Ausgaben kostenfrei downgeloadet werden. Viele Gefangene im bundesweiten Strafvollzug, Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug haben ein ABO und lesen die Zeitschrift. Aktuell pflegt K13online Brieffreundschaften mit drei gewaltfreien Gefangenen in Deutschland, einem Verwahrten in der Schweiz und drei Gefangenen in den USA. Beim Lesen vom LICHTBLICK ist uns aufgefallen, dass die Deliktsarten der §§ 176 ff. und 184 ff. StGB unterrepräsentiert sind. Deshalb haben wir Kontakt mit der Redaktion aufgenommen. Die Haftbedingungen von Pädophilen bzw. Pädosexuellen sind insbesondere im regulären Strafvollzug der JVAs unzureichend, denn es herrscht oft eine Knasthierarchie, die bekämpft werden muss. Werden pädophile-pädosexuelle Gefangene geoutet, dann bedarf es verbindlicher Schutzkonzepte. Die von Angriffen und Gewalttaten Betroffenen können sich jeder Zeit an uns wenden. In der Süddeutschen Zeitung & im Bayerischen Rundfunk sind sehr gute Beiträge publiziert worden. Das Angebot der K13online Gefangenenhilfe kann schon vor Haftantritt beginnen. Auch im Ermittlungs- und Gerichtverfahren bieten wir unsere Hilfestellungen an. Ebenso während der U-Haft. Bei den Vorbereitungen zur Entlassung & Resozialisierung kann auch mit uns Kontakt aufgenommen werden…



Verfasst am 26 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Beschwerde gegen Haftzeitberechnung(Reststrafe): Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz beantragt unverzügliche Freilassung von „Ludwig“ aus der JVA

Beschwerde gegen Haftzeitberechnung(Reststrafe): Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz beantragt unverzügliche Freilassung von "Ludwig" aus der JVA

Gefangener „Ludwig“ hat Arbeitsplatz in der Bücherei bekommen: Wöchentliche Telefongespräche mit K13online zur Vorbereitung seiner Entlassung in die Freiheit

Nachdem das Oberlandesgericht(OLG) den Maßregelvollzug mit Beschluss vom 23. Mai 2025 für erledigt erklärt hat wurde „Ludwig“ am 23. Juni 2025 in eine JVA überstellt. Dort soll er laut Staatsanwaltschaft und Landgericht(LG) noch die Reststrafe(1/3) von einem Jahr absitzen. Das LG hat jedoch keinen Tag seiner frühren U-Haft angerechnet. Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz hat deshalb Beschwerde gegen diese rechtsfehlerhafte Haftzeitberechnung eingelegt und beantragt, den Gefangenen „Ludwig“ unverzüglich in die Freiheit zu entlassen. In der Begründung, die K13online vorliegt, verweist Ra Kötz auf mehrere Entscheidungen von OLGs und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG).  Bis zu einer OLG-Entscheidung wird „Ludwig“ im regulären Strafvollzug bleiben. Inzwischen hat er einen Arbeitsplatz in der JVA-Bücherei bekommen, wo er mit zwei Mitgefangenen Bücher an die Gefangenen verteilt. DAS ist der beste Job im Knast. Am 15. Juli haben wir seinen 1. Telefonanruf erhalten. Wir haben nun wöchentliche Telefongespräche vereinbart. Die Vorbereitungen zur Entlassung von „Ludwig“ in die Freiheit können auf diese Weise schneller & besser besprochen werden. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten…



Verfasst am 22 Juli 2025 von Dieter Gieseking     1 Kommentar

Niederländische Aktivisten Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley in Ecuardor: Warten auf die schriftliche Urteilsbegründung

Niederländische Aktivisten Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley in Ecuardor: Warten auf die schriftliche Urteilsbegründung

Krimineller „Kinderschützer“ Tim Ballard hetzt in den Mainstream-Medien mit falschen Tatsachenbehauptungen: „Groß angelegter Missbrauch, Entführungen, Vergewaltigungen und Sexpartys

Der niederländische Schriftsteller A.H.J. Dautzenberg berichtet auf seinen Webseiten fortlaufend über aktuelle Ereignisse in Ecuardor, wo sich die niederländischen Aktivisten Marthijn Uittenbogaard & Lebenspartner Lesley zu Unrecht in U-Haft befinden. Am 28. Juni 2025 hat eine weitere Gerichtsverhandlung stattgefunden. Schon im Vorfeld dieses Termins war der kriminelle „Kinderschützer“ Tim Ballard nach Ecuardor angereist und hetzte in den Mainstream-Medien mit falschen Tatsachenbehauptungen: „Groß angelegter Missbrauch, Entführungen, Vergewaltigungen und Sexpartys. Damit versucht Ballard die korrupte Justiz unter medialen Druck zu setzen. Marthijn & Lesley warten nun auf die schriftliche Urteilsbegründung. Die gesetzliche Frist von 10 Werktagen ist bereits weit überschritten. Die Verteidiger der Beiden haben keine Erklärung dafür. In einem Update vom 20. Juli schreibt Dautzenberg: Der Laden ist wieder geöffnet, aber das Militär erlaubt den Gefangenen nur den Kauf von Reinigungsmitteln, nicht aber von Lebensmitteln. Marthijn und Lesley sind extrem hungrig und schwach. Zudem nimmt die Zahl der Tuberkulose-Infektionen in den Zellen zu. Ich habe die zuständigen Behörden informiert. Die menschenunwürdigen Haftbedingungen verstoßen deutlich gegen internationales Recht. Lesley und Marthijn haben bereits angekündigt, nach ihrer Freilassung eine (internationale) Klage gegen Ballard, O.U.R. und Free a Girl einzureichen. K13online ruft erneut zur internationalen Solidarität gegen das korrupte Justizsystem in Ecuardor auf…



Verfasst am 14 Juli 2025 von Dieter Gieseking    

Im R.G. Fischer-Verlag erschienen: Buchautor Beat Meier hat 2. Band über seine Schweizer Kindheit geschrieben

Im R.G. Fischer-Verlag erschienen: Buchautor Beat Meier hat 2. Band über seine Schweizer Kindheit geschrieben

Autobiografischer Roman mit Skizzen und Zeichnungen: Eine wahre Geschichte, die man kaum für möglich hält

Der Autor Beat Meier, der sich in der Schweizer Verwahrung befindet, hat den 2. Band von „Eine(Schweizer) Kindheit – unter vielen ähnlichen“ – im R.G. Fischer Verlag erscheinen lassen. Nach seinem Erstlingswerk „Zu Tode verwahrt“ ist dies sein 3. Buch. Es ist schon erstaunlich und vorbildlich, dass ein Verwahrter in Unfreiheit drei Bücher schreibt. Die Verwahrung in der Schweiz ist im Vergleich zur deutschen Sicherungsverwahrung(SV) erheblich menschenrechtswidriger. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) läuft seit Jahren eine Beschwerde von Meier. In einem weiteren News werden wir eine Buchrezension veröffentlichen. Zur Frankfurter Buchmesse im Oktober 2025 werden wir u.a. erneut den Stand des R.G. Fischer-Verlages besuchen. Davon werden wir auch wieder eine Bildergalerie mitbringen. Das Buch kann bei Amazon.de bestellt werden und ist überall erhältlich. K13online wünscht dem Autor & seinem Verlag alles Beste und einen erfolgreichen Verkauf der literarischen Werke…



Verfasst am 05 Juli 2025 von Dieter Gieseking     2 Kommentare

Ist Pädophilie strafbar?: Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Daniel Kötz erläutert den Unterschied zwischen Pädophilie und Hebephilie

Ist Pädophilie strafbar?: Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Daniel Kötz erläutert den Unterschied zwischen Pädophilie und Hebephilie

Die bloße pädophile Neigung ist in Deutschland nicht strafbar: Die Hebephilie wird in der neuen ICD-11 nicht als eigenständige Diagnose geführt 

Der Strafverteidiger Dr. Daniel Kötz hat bei Anwalt.de einen fachlichen Artikel veröffentlicht, der sich mit der Frage beschäftigt: Ist Pädophilie strafbar? Seine Differenzierung zwischen der Pädophilie und Hebephilie, die sich aus dem neuen ICD-11 ergibt, stellt bei der Desinformation in der breiten Öffentlichkeit einen Tabubruch dar. Denn die bloße pädophile Neigung/Orientierung/Identität ist weder strafbar noch wird diese grundsätzlich als sexuelle Störung eingestuft. Nur dann, wenn der Pädophile darunter leidet oder es zu sexuellen Handlungen mit Kindern kommt, wird eine psychische Störung diagnostiziert. Die Hebephile wird in der ICD-11  nicht mehr als eigenständige Diagnose geführt. Ein sexuelles Interesse in diesem Bereich ist allein kein Krankheitsbild. Ob eine Störung vorliegt, hängt auch hier von Leidensdruck, Kontrollverlust oder schädigendem Verhalten ab. Der Grund dafür liegt bei der gesetzgeberischen „Schutzaltersgrenze“ von 14 Jahren. Nach Rechtsauffassung von K13online wird deshalb der Gesetzgeber aufgefordert, die „Schutzaltersgrenze“ im § 176 ff. StGB auf 12 Jahre zu senken bzw. in ein Antragsdelikt zu ändern. Denn die Hebephile ist nicht mehr in der ICD-11 als Störung der Sexualpräferenz aufgeführt. Das Gleiche gilt für die Päderastie. Bei einvernehmlicher Pädosexualität zwischen Erwachsenen & Kindern entsteht schon ab dem 12. Lebenjahr kein pychischer Schaden. Bei der Pädophilie geht es um vorpubertäre Jungen und/oder Mädchen. Bei der Hebephilie geht es um pubertierenden Kinder/Jugendliche. Beides kann nicht an einem genauen Alter festgemacht werden. Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz: „In der heutigen Öffentlichkeit wird Pädophilie fast ausschließlich im Zusammenhang mit strafbarem Verhalten diskutiert.“ Lesen Sie den vollständigen Artikel mit einem Klick auf weiterlesen…



Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.