rbb 24: In Casekow (Uckermark) sollen Jugendliche mit pädophilen Neigungen in einer betreuten WG untergebracht werden

[ Autor von diesem Artikel: Dieter Gieseking ] [ Verfasst am 29 Juli 2025 ]

Die AfD in Casekow gibt dem Protest eine Stimme: Kein Platz für Sexualstraftäter in unserer Gemeinde * Kein Platz für Pädophile in unserer Gemeinde

Der rbb 24 berichtet erneut über ein Pilotprojekt für Jugendliche mit pädophiler Neigung in der kleinen Gemeinde Casekow (Uckermark/Brandenburg). Mehr als die Hälfte der Einwohner haben bei der letzten Bundestagswahl die rechtsextreme AfD gewählt. In Casekow wurden menschenverachtende Transparente aufgestellt: Kein Platz für Sexualstraftäter in unserer Gemeinde * Kein Platz für Pädophile in unserer Gemeinde. Ein solcher „Protest“ erinnert an düstere Zeiten deutscher Geschichte. K13online verurteilt solche Transparente auf das Schärfste. Auch der Landtag von Brandenburg hat sich nun mit der Betriebserlaubnis dieser betreuten WG beschäftigt. Eine Vertreterin des Petitionsausschusses war vor Ort. Sie weist auf die Gefahr der Stigmatisierung von den pädophilen Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren hin. In der betreuten WG sollen acht Jugendliche untergebracht werden. Die drohende Sigmatisierung der jungen Pädophilen müsste das Pilotprojekt eigentlich verhindern. Die Betriebserlaubnis darf schon deshalb nicht erteilt werden. Darüber hinaus fordert K13online einen bundesweiten Verzicht solcher Therapie-WGs. Auch Pädophile in sehr jungen Jahren benötigen grundsätzlich keine Therapie. Jedenfalls nicht in solchen WGs, wo das soziale Umfeld durch eine rechtsextreme AfD-Wählerschaft geprägt ist, die psychische Probleme bei den Betroffenen verursachen. Auch pädophile Jugendliche brauchen ein soziales Umfeld mit Akzeptanz ihrer sexuellen Identität. Jede Form von Stigmatisierung wirkt sich negativ und kontraproduktiv gegen die sexuelle Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen aus. Und trägt nicht zu einem besseren Kinderschutz vor sexualisierter Gewalt bei…(Update 31.07.2025: MBJS stellt fehlerhafte Berichterstattung im rbb-Beitrag richtig)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Casekow (Uckermark) sollen Jugendliche mit pädophilen Neigungen in einer WG untergebracht werden. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Berliner Charité vorangebracht. Die Idee stößt auf Gegenwind in der Gemeinde.

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/av7/video-brandenburg-aerger-um-wg-paedophile-jugendliche.html


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

https://du-traeumst-von-ihnen.charite.de

 

 

 

 

 

 

 


Widerstand von Bevölkerung & Politik & K13online: Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden(KTW)“ plant Wohngemeinschaft(WG) für pädophile Kinder & Jugendliche

 

4 Kommentare zu “rbb 24: In Casekow (Uckermark) sollen Jugendliche mit pädophilen Neigungen in einer betreuten WG untergebracht werden”

  1. WG für Pädophile Jugendliche sorgt für Hetze sagt:

    Man kann in einer Therapie wegen einer verbotenden sexuellen Neigung,die eigentlich an kindern kein schaden anrichtet wenn sie einvernehmlich ausgerichtet ist ,den zu therapierenden Patienen nicht einfach erzählen dass diese der Verursacher des problems ist .Genau dadurch bekommen Pädophilen in dieser Therapie noch mehr psychische syntome ,weil sie sich nicht verstanden fühlen . Diese Strafgesetze des sexuellen Kindesmissbrauch sind für diese probleme von Hass ,Hetze ,ausgrenzung ,übertriebende panik mit falschen Verdächtigungen verantwortlich.Das denken was am tag gelegt wird ,ist dass überall an jeden Ort wo kinder sind jeder Mann der sich in der nähe diesen kindern zu oft aufhält ein Pädokrimineller sein könnte

    Schöne Grüße Kenny von den Berg

  2. Sehr geehrter Herr Gieseking,

    Im rbb-Beitrag „Umstrittene WG in Casekow“ ist am Schluss ein grundlegender Fehler enthalten. Der Satz „[…] dazu bedarf es der politischen Entscheidung des Ministers“ ist falsch. Das Betriebserlaubnisverfahren für die benannte WG basiert auf rein rechtlicher Grundlage und wird nicht politisch entschieden. Hier der entsprechende Auszug aus dem SGB VIII:

    § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
    (1) 1Der Träger einer Einrichtung, nach § SGB_VIII § 45a bedarf für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis. 2Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer
    • 1.eine Jugendfreizeiteinrichtung, eine Jugendbildungseinrichtung, eine Jugendherberge oder ein Schullandheim betreibt,
    • 2.ein Schülerheim betreibt, das landesgesetzlich der Schulaufsicht untersteht,
    • 3.eine Einrichtung betreibt, die außerhalb der Jugendhilfe liegende Aufgaben für Kinder oder Jugendliche wahrnimmt, wenn für sie eine entsprechende gesetzliche Aufsicht besteht oder im Rahmen des Hotel- und Gaststättengewerbes der Aufnahme von Kindern oder Jugendlichen dient.
    (2) 1Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. 2Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn
    • 1.der Träger die für den Betrieb der Einrichtung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
    • 2.die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind und durch den Träger gewährleistet werden,
    • 3.die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie
    • 4.zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden.
    […]

    Auf die Erteilung der Betriebserlaubnis besteht ein Rechtsanspruch des Antragsstellers, wenn das Wohl der Minderjährigen in der Einrichtung „gewährleistet“ ist, das folgt aus Abs. 2 Satz 1 („ist zu erteilen“). Ist das Wohl der Minderjährigen in der Einrichtung „gewährleistet“, ist zwingend die Erlaubnis zu erteilen. Es besteht kein Ermessenspielraum der Erlaubnisbehörde (also dem MBJS bzw. der politischen Leitung des MBJS).

    Der Rechtsbegriff „Gewährleistung des Kindeswohls“ wird konkretisiert durch Abs. 2 Satz 2 Nr. 1–4. Die „Gewährleistungskriterien“ gemäß Abs. 2 Satz 2 Nr. 1–4 sind aber nicht abschließend. Durch die Umschreibung „in der Regel anzunehmen“ wird deutlich, dass es neben den Kriterien der Nr. 1–4 noch weitere „Gewährleistungskriterien“ geben kann, Nr. 1–4 erwähnen aber die wichtigsten. Es handelt sich jeweils um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegen, ohne dass ein kontrollfreier Beurteilungsspielraum der Erlaubnisbehörde besteht.

    Mit freundlichem Gruß

    xxxxx xxxxx
    Stellv. Pressesprecherin
    Tel.:
    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
    des Landes Brandenburg
    Heinrich-Mann-Allee 107
    14473 Potsdam
    mbjs.brandenburg.de

    ————————————————————————–

    Von: [email protected]
    Gesendet: Mittwoch, 30. Juli 2025 11:20
    An: MBJS
    Betreff: K13online-News zur rbb-Sendung KTW-Pilot-Projekt: Pädophile Jugendliche in Wohngemeinschaft

    Sehr geehrte Frau xxxxxx,

    der rbb hat erneut über das KTW-Projekt „Pädophile Jugendliche in WGs“ berichtet. Dazu habe ich erneut ein News auf meinem Weblog publiziert:
    https://www.krumme13.net/2025/07/rbb-24-in-casekow-uckermark-sollen-jugendliche-mit-paedophilen-neigungen-in-einer-betreuten-wg-untergebracht-werden

    Bei sachlichen Fehlern und aktuellen Ereignissen bitte ich um einen Hinweis.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Gieseking

    K13online Redaktion
    Email-Kontakt: [email protected]
    Mobil-Kontakt: 01522-1600328(AB)
    Weblog: https://www.krumme13.net
    Verantwortlich gemäß § 18 MStV + § 5 TMG
    Dieter Gieseking
    Postfach 100653
    D-75106 Pforzheim

  3. Tim sagt:

    Und mal wieder eine kontraproduktive, Wahrnehmung in der Gesellschaft jetzt geht man mittlerweile schon auf jugendliche los die pädohiel sind, aber wundern tut mich das nicht aufgrund der unmenschlichen Situation in denen pädohile leben müssen in Deustchland nicht mehr die Politik macht ja nichts nein sie dürfen auch noch mit hetzen das im Jahr 2025 das ist typisch Deutschland wir können alles ausser Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit

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Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht, es findet uns nur noch als wahre Kinder.

Die Kunst ist lang! - Und kurz ist unser Leben.

Von Zeit zu Zeit seh ich den Alten gern - Und hüte mich, mit ihm zu brechen.

Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.

Die Politik ist keine Wissenschaft, wie viele der Herren Professoren sich einbilden, sondern eine Kunst.